Motorrad A ist neben Motorrad B geparkt. Wind schmeißt A um, so dass es auf B fällt, auch das fällt um. Beide haben einen Schaden (die Fahrzeuge, nicht die Besitzer).
Besitzer B will jetzt von Besitzer A das Geld für seine Reparatur. Besitzer A will das nicht, weil er meint, das ist höhere Gewalt, bei ihm ja auch.
Was meint ihr, wer zahlt den Schaden von B:
Die Haftpflichtversicherung von A
bzw. gleich Besitzer A
Besitzer B selber
Die Haushaltsversicherung von A
Ich schreib absichtlich noch nicht hin, wer von den beiden ich bin. Will erst Meinungen hören.
A will aber auch nicht, dass seine Haftpflicht den Schaden zahlt, weil er sonst in den Malus kommt.
Abgesehen davon - seit wann zahlt die Haftpflicht bei geparkten und somit nicht im Betrieb befindlichen Kfz?
Da ist immer der Fahrer bzw. ein Helfer beteiligt. Also ein direktes menschliches Zutun. Man hätte besser aufpassen, etwas anders machen können.
Aber beim geparkten Fahrzeug? Was hätt ich da viel anders machen sollen? War ja alles ordnungsgemäß!
Genauso hätt dem B auch ein Ast rauffliegen können, den der Wind abgebrochen hat. Den kann er sich dann auch selber zahlen, wenn er keine Kasko hat. Höhere Gewalt.
ich bin dir net bös, freu mich im Gegenteil über deinen input. Außerdem ist ja nicht gesagt, dass du nicht recht hast. Ich schreib nur den Senf dazu, der mir spontan einfällt.
Und mit dem Baum hast auch recht: Wenn man wem eine Fahrlässigkeit nachweisen kann, ist der immer dran. Kann man mir aber nicht, sonst müsst ich mich ganz schwer täuschen.
mein motorrad wurde mutwillig von jemanden umgeschmissen und hat dabei ein auto beschädigt…
der versicherung die schadenmeldung schicken und es wird bezahlt…
eine Analogie: Wenn ein Baum durch einen Sturm „gefällt“ wird und auf das Dach des Nachbarn fällt bekommt dieser nur Geld von seiner eigenen falls vorhanden - Sturmversicherung. Der Grundstückseigentümer ist nur haftbar, wenn ihm nachzuweisen ist, dass der Baum morsch war.
Das mit der höheren Gewalt ist so eine Sache. Ich würde mich nicht zu wetten trauen, dass die Haftpflichtvers. von A zahlt …
aber die haftpflicht von A zahlt sicher nicht da das fahrzeug von A nicht gelenkt wurde und daher keine haftung. ich als B würde A persönlich kontaktieren und versuchen einen vergleich zu stande zu bringen denn wenn du A nicht fahrlässigkeit o.ä. nachweisen kannst wirst auch nix bekommen
Von dieser Lösungbin ich überrascht. Finde das aber irgendwie „kundenfreundlich“ - ABER dann wird es sich eben im PKW-Bereich auch in der Malusstufe auswirken. Beim Motorradl ist es eh egal.
Konkret weiß ich das zB ein Schaden durch das Türöffnen und Anschlagen an ein daneben geparktes Fahrzeug nicht durch die Haftpflicht gedeckt ist. Begründung war das kein „in Bewegung befindliche Fahrzeug“ beteiligt gewesen sei. Der Schaden wurde damals durch die in der Haushaltsversicherung eingeschlossene Privathaftpflicht bezahlt.
Sollte die Haftpflicht v. Mopperl A bezahlen.
Meines Wissens ist es so, daß alle Schäden, die direkt, oder indirekt durch das vers. Fzg. entstanden sind, durch die Haftpflicht gedeckt sind.
Auch Schäden, die beim Be- und Entladen d. Fzg. entstehen.
Sogar ein ev. „Einweiser“ - (geht - geht- geht - geht mi nix mehr aun) ist über die Haftpflicht versichert.
Imma schon - ehrlich - ruaf Dein Makler aun.
Beispiel: Dein Tank beim Auto is undicht - Sprit rinnt aus - de Feierwehr kummt und grobt 10 m3 vaseichte Erdn oh - wos glaubst, wer zoit?
Antwort vorweg: Dei Hoftpflicht!!!
Genauso hätt dem B auch ein Ast rauffliegen können, den der Wind abgebrochen hat. Den kann er sich dann auch selber zahlen, wenn er keine Kasko hat. Höhere Gewalt.
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Bei einem Tank, wo zB. eine Leitung undicht wird etc. bist Du auch nicht unmittelbar beteiligt. Wurscht - i man das jo a ned bes - is afoch so - des Lebn is ka Ponyhof.
Und zum anderen Beispiel: Wenn es Dir gelingt nachzuweisen, daß der Baum schlecht „gewartet“ - sprich der Ast schon länger morsch war und nicht gekappt wurde - ist der Halter/Besitzer des Baumes `dran. Wenn nicht - gehört der Schaden Dir, wenn´s keine Kasko gibt.