Hallo Leute!
Gebe euch für die nächste Saison einen guten Tip! > Reifen die an der Grenze sind runter>
Hatte im Mai in Graz eine nette Begegnung mit einem Kapplständer und er hat den Hinteren Michelin für tot erklärt, er gab mir die Change mir um die Ecke einen Neuen zu kaufen, was für die Weiterfahrt sehr hilfreich war. Das wars fürs erste, Anzeige kommt ins Haus. Mitte Oktober wars soweit € 72.- für die Vereinskassa!!! Nun war letzten Freitag der nächste Rsb Brief zum abholen von der Post, die BH will meinen Schein für 3 Monate. Tolle Sache, eine Vorsprache heute meim Amt ergab > keine Change auf irgendeine Änderung der Strafe.
Unser Gesetz ist wirklich eine geile Sache!!!
Schönen Tag noch
Wolfgang
… Begründung will man dir den Schein abnehmen?
Bist du Wiederholungstäter, oder Erstbeglückter?
Das Fahren mit einem Fahrzeug in nicht verkehrssicherem oder nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Zustand kann die Stillegung des Fahrzeues (Kennzeichenentzug) nach sich ziehen, aber als Solo-Tatbestand doch nicht den Führerscheinentzug auf 3 Monate.
Das entspricht ja der 3. Strafe für mehr als 40 km/h zu schnell im Ortsgebiet.
LHG, Schlucki
ich mach mir sorgen um meinen schein!
den schein abzugeben kommt niemals nicht wegen eines glatzerten reifens. das müssens begründen. ansonsten ab zum anwalt und den schein nicht abgeben…
LG
steve
für den Entzug lautet
Der Fahrer hat das Fahrzeug in einem technisch nicht fahrbereitem Zustand in Betrieb genommen.
Ich hatte noch nie mit der Behörde zu tun in 25 Jahren KFZ bzw. 4 Jahren Bikebetrieb.
Das Gesetz ist seit der letzten Novelle gültig und wird voll exekutiert. Bei Trunkenheit mit 1,6 hast du 4 Wochen keinen Schein, die Gefahr die aber davon ausgeht ist wohl ungleich größer!!!
Nette Sache auf jeden Fall.
Gruß
mir irgendwie nicht vorstellen. Bist dir sicher das net dein Taferl wollen ;o)?
habe ich übern Winter sowieso hinterlegt
Bei Trunkenheit mit 1,6 Promille beträgt die Mindeststrafe 4 Monate Führerscheinentzug!
lg Harry
ausbessern, nach neuen Gesetz hast du bei 1,6 Promille den Schein länger weg, zw. 3 und 6 Monaten beim ersten mal.
tullner, bist du aus Tulln?
es sind bei 1,6 Promille definitiv 4 Monate mindestens beim ersten Mal!
lg Harry
… also habens doch noch eine Steigerung zum Taferlentzug für ein fehlendes „E-Prüfzeichen“ am Blinker, gefunden.
Sowas schräges habe ich noch nicht gehört ![]()
Hast schon einen Anwalt kontaktiert (hoffe du besitzt eine Rechtschutzversicherung)?
Ich glaube das Strafmaß ist nicht legitim…
Lg, metoo
… meinens, wennst kein Taferl hast, brauchst Schein auch keinen. ![]()
Wenn Du beim ÖAMTC oder ABRÖ Mitglied bist, lass dich dort beraten. Ich denke, dass eine Berufung angebracht wäre, bin aber kein Rechtsverdreher.
LHG, Schlucki
aber trotzdem stimmt meiner Meinung nach das Strafausmaß nicht überein
wie mein nik schon sagt
sein, aber auf jeden Fall sinds mehr als 4 Wochen. Hast wohl Erfahrung? Aber die Strafe hängt ja auch von mehreren Faktoren ab…
dann sind wir ja fast Nachbarn, ich wohn seit kurzen in Gablitz…
Habe schon ca. 150 Nachschulungen hinter mir!! Allerdings als Kursleiter, nicht als Teilnehmer…dachte du weißt das ;-)!
Rechtschutz mit Beratung in solchen Fragen, der Anwalt sagt wenn es nicht wirklich einen Fehler in der Amtshandlung gegeben hat ist fast keine Change, da die Anzeige vorliegt und als Grundlage genommen wird.
Bei FS - Entzug nach FSG §7 Abs. 3 Zi. 5 wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit beträgt die Dauer der Entziehung nach §25 Abs. 3 FSG mindestens 3 Monate.
lg Harry