kennzeichenhalter erlaubt?

hallo leute!

könnt ihr mir bitte sagen ob ich mit diesem kennzeichenhalter im legalen bereich unterweges bin, oder muss ich diesen halter erst typisieren?

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Vorausgesetzt es wird der Rückstrahler und die Kennzeichenbeleuchtung (beide mit ABE) auch montiert und die restlichen Bestimmungen des KFG bzw der KDV (Hinterradabdeckung) sind trotzdem eingehalten steht der Montage sicher nichts im Wege. Der Kennzeichenwinkel und die Sichtbarkeit des Kennzeichens werden ja nicht beeinträchtigt.

Habe die Ehre
Ully-Bär

du mußt nur dafür sorge tragen, daß du einen rückstrahler und eine beleuchtung hast - der rest ist egal

… den Hersteller / Verkäufer ?
LG
BIKE*FREAK

sicher sagen wird…

„klar sie müssen es nur montieren…es wird keine probleme geben“

dem is doch egal obs legal is oda ned…der will des nur verkaufen

beim louis hams ma auch erklärt das die spiegelhalterung sicher passt…was war? das gewinde am spiegl hat ned mit dem auf der halterung zampasst grml
gott sei dank hab i no a paar andere spiegl daheim ghabt [[=
jetzt hab i zwar 2 verschiedene drauf…is aba bessa als keiner gg

nämlich, dass durch diesen kennzeichenhalter, die vorgeschrieben hinterradabdeckung nicht mehr gegeben ist, da wie auf dem foto ersichtlich ist, unter dem kennzeichen nichts mehr ist (sprich kein spritzschutz)

Bei Kennzeichen mit EU-Emblem muss in jedem Fall auch die Umrandung vollständig sichtbar sein; bei der Befestigung mit einem serienmäßig hergestellten Kennzeichen-Halter darf der Rand der Kennzeichentafel jedoch geringfügig verdeckt werden. Die Halterung soll den Beanspruchungen des normalen Fahrbetriebes standhalten. Ein weitergehender Schutz vor Diebstahl oder Herunterfallen im Geländebetrieb ist nicht notwendig. Das Anschrauben (Annieten) der Tafel ist als Sicherungsmaßnahme zulässig. Das Umbiegen der Kennzeichentafel-Randfläche ist nunmehr verboten! (Die nach der alten Rechtslage gemäß Erlass geregelte Erlaubnis zum Umbiegen der seitlichen Kennzeichentafelränder wurde rückwirkend aufgehoben; der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen!)

Eine unzureichende hintere Radabdeckung ist auch nicht teilweise nur durch die Kennzeichentafel alleine (ohne stabile Befestigungsunterlage) entsprechend ersetzbar.
Die Schutzwirkungsanforderungen werden bei der EU-Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge berücksichtigt; bei unbeladenen Krafträdern muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 20 cm über dem Boden befinden, beträgt der Radradius weniger als 20 cm, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen. Der Abstand zwischen der Oberkante der Kennzeichenanbringungsstelle und dem Boden darf maximal 150 cm betragen.

gebracht. Kundenservice und Interesse der Verkäufer ist auch nicht mehr was es einmal war.
LG
BIKE*FREAK