Kneedown

so schnell und mutig mit dem knie ums eck zu fahren und dann machst dir wegen einem kapplständer der dir vielleicht ein paar euro wegnimmt ins leder?

oben bleiben!
e.

… oder „hang off“ kam erst ende 70er anfang 80er… zu zeiten des randy mamola und consorten!!
Davor war der klassische (englische) Stil den z.b Phil Read und Kameraden bevorzugten → Knie eng am Tank und Oberkörper in die Kurve hängen!

Sg
KlausL

engl. Stil! nicht classisch.

englisch=Klassisch no_txt

… kann des sein das

…du no nie auf an mopped gsessn bist und no nirgens andre fahrer beobachtet hast?
… und no nie an hangoff oder an klassisch englischen Fahrschulfahrstil erlernt hast?

…und eventuell no nie a 80er jahre rennen gsehn hast??

san nua so a fragen …
musst auch net ehrlich antworten…

sg
KlausL

Is zwar nur eine 1000er Gixxer, aber geht auch gut.
Der Erfinder war meines Wissens nach Mc Coi.
Also Engländer, oder irre ich mich da.
Zum Thema 80er Jahre,interresiert mich eigentlich nicht. Habe mit den alten Gurken nichts am Hut.

Englischer fahrstil erlernt???
Nein bin aufgestiegen und gleich am Knie herum gerutscht.
Aber vielleicht sehn wir uns ja mal, bist ja eh aus dem BZ Baden, oder?

im Blupfa-Forum nachfragen, die wissen das bestimmt. g

zu bezweifeln, aber trotzdem danke ;-).

… na vielleicht…???

wär sicher lustig… ich der engländer und du da kniarutscher…
aus welchen landen bist du?

sg
KlausL

aber dann nach Leobersdorf gezogen, und dann weiter nach Matzendorf. Also jetzt „leider“ WB

Also ich hab jetzt noch bezüglich Kneedown mit einem anderen Kollegen vom Sachverständigenverband gesprochen und mir auch das KFG zu Gemüte geführt und ich glaube eigentlich daß ich meiner vorherigen Meinung, daß man keine Chance hat bei Gericht damit durchzukommen, widersprechen muß.
Ich denke mittlerweile daß bei geeigneter Argumentation und einem schlüssigen Gutachten schon der UVS zu der Erkenntnis kommen müßte daß Kneedown in gewissen Situationen eine adäqate und legitime Fahrtechnik sein könnte und daher auch durchaus straffrei sein müßte.
Kann mir auch vorstellen, daß ähnliches für manche Arten der Wheelies und Stoppies gelten könnte.

lg Harry

PS: Vielleicht hast ja wieder einmal Zeit auf ein Fachgespräch ;-).

… i bin a net direkt vo BN → Bin vo vöslau no baden, dann traiskirchen und dann blumau!

no am besten is mia mochn uns amoi wos aus und schaun wos ois so schleift, woun ma klassisch um de eckn foat… hehe…

greez

KlausL

Wer mit dem Knie am Boden ums Eck fährt ist weder mutig (??? was ist mutig?? mit dem Knie am Boden? kann ich da leicht nicht so schnell ausweichen … funken die Bremsen nicht?! oda bekomme ich solchen Angstschweiß in die Augen??) noch heist es das er schnell sein muß es heißt nur das er die Technik beherscht bei einer geringen Geschwindigkeit mit dem Knie am boden zu Schleifen (die meisten Kurven fährt man schneller wenn man normal am Bike sitzt.)

Davon ist absolut auszugehen, daß man dann halt ein bißerl genauer überprüft wird.
Mir geht´s aber nun wirklich um die Eingangsfrage ob Kneedown nun bestraft werden kann oder in gewissen Situationen erlaubt ist.

lg Harry

Ich sehe das durchaus genauso, das es bei speziellen Situationen durchgehen könnte. Als „algemeine Fahrweise“ wird es nicht durchzubringen sein. Der Knackpunkt wird eben darin liegen, das dabei eben andere Gesetzesstellen zum Tragen kommen. ZB um die „Hang off“-Technik anwenden zu müssen, muß die Geschwindigkeit eben so hoch sein, das eine „den Verhältnissen angemessene“ Geschwindigkeit nicht mehr vorliegt. Es wäre also ein quasi Notprogramm (wie ein Drift mit dem PKW).

Wär schön wiedermal ein Treffen. Machen wir uns demnächst einfach was aus.

Servus
Ully-Bär

nicht zu pessimistisch. Ich traue nur meinen Fachkollegen nicht. :))

Is in der Form nicht notwendig. Ich mein, wenns passiert, dann passierts halt. Aber selbst da sollten eher die Rasten streifen. Solang das nicht passiert, kann das Knie ruhig drinbleiben.

Ich habe nicht gesagt das es nötig ist. Habe auch KEINEN Millimeter Angstreifen und auch keine Angstnoppen mehr am Fußraster aber es wäre mal interresant zu wissen was wäre wenn die Kapplständer so einen aufhalten bzw ob sie ihn Strafen dürfen

Yams

Ich bau ja bei jeder Ausfahrt nen Crash…

Ich glaub nicht, dass der Knee-Down an sich bestraft werden kann.
Hab aber auch keine Entscheidungen dazu gefunden.

Dafür aber folgende Geschichte (um wieder vom Thema abzuschweifen) :))

VwGH Erkenntnis
Geschäftszahl
2001/11/0248
Entscheidungsdatum
20021022

Nach dem Inhalt einer Anzeige des Gendarmeriepostens Ferlach vom 18. April 2000 hat der Beschwerdeführer am 5. April 2000 um
19.43 Uhr seinen Pkw Mercedes 300E auf der B 85 Richtung F. gelenkt. Dabei habe er sich kurz nach dem südlichen Kreisverkehr in K. mit seinem Pkw an Hand der Bodenmarkierung nach links in
Richtung K. zum Abbiegen eingereiht, sei aber gerade in Richtung F. weitergefahren. Durch das Ortsgebiet von G. habe er seinen Pkw mit einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h gelenkt, obwohl dieser Bereich mit 50 km/h beschränkt sei. Im Ortsgebiet von F. habe er seinen Pkw um 19.44 Uhr hinter einem vor ihm fahrenden Pkw gelenkt, ohne den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten. Ein
rechtzeitiges Anhalten bei einer plötzlichen Abbremsung des vorderen Fahrzeuges wäre ihm nicht möglich gewesen. Ebenfalls im Ortsgebiet von F. habe er die Anhaltezeichen des Gendarmen
missachtet, die ihm eindeutig wahrnehmbar durch eingeschaltetes Blaulicht und Zeichen mit der Lichthupe gegeben worden seien.
Während der Fahrt habe er im Bereich der Anhängerkupplung ein Fahrrad befestigt gehabt, sodass die Kfz-Tafel nicht eindeutig
sichtbar gewesen sei. Die Geschwindigkeitsüberschreitung sei durch
Nachfahren mit dem Dienst-Kfz festgestellt worden, die Tachoeichung sei mit einem näher bezeichneten Lasergerät überprüft worden. Eine Abweichung von 5 km/h sei bei den Angaben bereits berücksichtigt worden. Die Geschwindigkeitsüberschreitung sei
durch Nachfahren in gleich bleibendem Abstand festgestellt worden.
Die Anhaltezeichen seien vom Beschwerdeführer offensichtlich auch längere Zeit hindurch registriert worden. Er habe mit der Hand
einige Male in Richtung des Rückspiegels gedeutet, bis er schließlich seinen Pkw nach 550 m lang hindurch gegebenen Anhaltezeichen angehalten und wütend gestikulierend aus dem Pkw
ausgestiegen sei. Dabei sei festgestellt worden, dass ihm der linke Arm fehle. Anschließend habe er die Amtshandlung behindert und sich trotz vorausgegangener Abmahnungen aggressiv verhalten.
Er habe angegeben, er habe in K. nicht nach links abbiegen, sondern zwei vor ihm schleichende Pkws überholen wollen. Als er bemerkt habe, dass er sich falsch eingereiht habe, sei er wieder
nach rechts zurückgefahren. Durch G. sei er nicht mit 90 km/h sondern nur mit 80 bis 85 km/h gefahren. Er fahre im Ortsgebiet immer so schnell, 50 km/h seien für den Mercedes zu wenig. In F.
sei er deshalb so knapp auf den vorderen Pkw aufgefahren, um ihm zu zeigen, dass er es eilig habe. Der Vordere sei gefahren wie eine „Schlaftablette“. Er habe das Blaulicht wohl bemerkt, aber keine Zeit zum Anhalten gehabt. Da der „Revolverheld“ hinter ihm im Blaulichtwagen so hartnäckig gewesen sei, sei er schließlich
doch stehen geblieben.