Kurzparkzone Garageneinfahrt

Eine kurze Frage, mein Dienstauto betreffend.
Wenn ich mein Auto in einer Einfahrt halte werde ich ja von einem Parksheriff gestraft. Eigentlich dürfte ich ja nicht in einer Einfahrt, es sei denn es ist meine halten. Wenn ich nun wegen halten ohne Parkschein in einer Einfahrt ein Ticket bekomme, wird dann nicht die Einfahrt umgekehrt zu einem Parkplatz?
Wer weiss was rechtens ist?

lg
Centauro

das sind 2 verschiedene Dinge.

Die Kurzparkzone wird durch eine Hauseinfahrt nicht unterbrochen.

Wennst also dort parkst und keine Scheibe oder Schein im Auto hast, kannst du gleich 2 Tickets bekommen (Parken und Kurzparkzone).

Es gibt sogar ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes das auch ein Fahrzeuglenker der vor der Einfahrt parken darf, für die Kurzparkzone zahlen muss.

Es ist übrigens nur das Parken vor einer Einfahrt verboten.
Du kannst dort halten, musst aber im Auto bleiben und Platz machen wenn jemand die Einfahrt benutzen will.

ciao Chris

es betrifft doch nur das parken und nicht das halten. glaub das ist schon eine Streitsache.

nur im 23er StVO steht, dass man im Fahrzeug bleiben muss.

zu der Unterscheidung zw. Anhalten, Halten und Parken gibt es natürlich auch eine Definition.
im § 2 Zif. 27 und 28

27. Halten: eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige
wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten
oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit (§ 62);
28. Parken: das Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine längere als
die in Z. 27 angeführte Zeitdauer;

es gibt noch so einen ähnlichen Begriff. Das Anhalten.
ist in Ziffer 26 geregelt (Anhalten: das durch die Verkehrslage oder durch sonstige
wichtige Umstände erzwungene Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges;)

Ich kann mir schon vorstellen dass der Verwalungsgerichtshof so etwas aussagt denn der lebt ja von der Verwaltung.
Aber ich kann mir vorstellen dass es sinnvoll wäre dagegen bei höherer Instanz zu argumentieren da wenn ich für das nichtbezahlen von Ausnahmeregelungen wie der Kurzparkerlaubnis gestraft werden darf dann bedeutet das im Umkehrschluss das wenn ich zahle dass ich dort halten darf.
Eigentlich gehört das ausjudiziert und der Gier des S
Staates eine auf die Finger.

aber leider keine einfahrt die mir gehört…

ciao Chris

über dem VwGH wirst Dich aber schwer tun. Gibt’s nämlich keine (Ausnahme: Grundrechtsfragen - die Grundrechte scheinen mir hier aber nicht betroffen…)

greetz,
mikerg

kapiert,
Danke

mal sagen lassen man darf nicht mal vor seiner eigenen einfahrt parken. Es gibt ja auch zwei arten von sheriffs, die einen dürfen nur die parkscheine kontrollieren und die anderen alle parksünder abschröpfen. vielleicht hast ja so einen erwischt bzw er dich