Hallo
Nachdem ich auch Dosentreiber bin stellt sich folgende Frage: Wenn in einer Kurzparkzone /z.B. Hauptplatz Korneuburg, an einer Stelle ein zeitlich begrenztes Halte und Parkverbot besteht, gilt dann ausserhalb dieser Zeit, die Kurzparkzone. Oder wird die Kurzparkzone durch die Halten und Parken verboten Taferln aufgehoben?
Ich bilde mir ein ähnliches schon mal in der Fahrschule gelrnt zu haben, ist jedoch schon über 30 Jahre her .-)
ser’s
ferry118
der angegebenen zeit gilt die kurzparkzone ganz normal ![]()
ein halte und parkverbot hebt die kurzparkzone nicht auf.
es gab da schon einige erkentnisse des verwaltungsgerichtshofes.
oder glaubst du das sich die gemeinden ein geld entgehen lassen ggg
ciao Chris
dann habe ich gestern noch Glück gehabt
ser’s
ferry118
aber wennst solche einfache fragen nicht selbst lösen kannst solltest mal in eine fahrschule gehen und dein wissen auffrischen. das soll kein persönlicher angriff sein !!
ps: hab das selbst schon gemacht und ist gar nicht teuer gewesen
jährlich zu einem Fahrsicherheitstraining, das halte ich für sinnvoller als theoretische Fragen wie die obige zu lernen. Missachten der Kurzparkzone in KO kann 14,50 Euro kosten, ein Fahrfehler das Leben!
ser’s
ferry118
www.f-fischer.at
dauer der kurzparkzone ist entweder am ortsanfang oder bei beginn der zone und jeder einfahrtsmöglichkeit auf der zusatztafel sichtbar.
während der zeit der halteverbotes kann es ja theoretisch gar nicht vorkommen das du dort stehst :-), im ungünstigsten fall gibt es 2 tickets
nimm 1 kurzparkzone von 8-18 und z.b ein halteverbot ausgenommen ladetätigkeit von 10-13 uhr, ein abstellen des kfz von 11-12 uhr kann den gewinn von 2 anonymen bedeuten - besonders in städten bei dennen die abgaben des ruhenden verkehrs nicht von der polizei überwacht werden.
gruß