so erstmal danke für alle antworten.
hab heute nochmal mit OEAMTC Rechtschutz telefoniert und mich wie folgt entschieden:
Ich gebe keinen Fahrer an, weil ich ja nicht verbindlich sagen kann, wer gefahren ist. Hab das auch so in der Lenkererhebung vermerkt.
lt Rechtschutz bekomm ich einmal die Strafe wegen „Nichterteilen der Auskunft“ und wenn ich Pech habe, auch als Zulassungsbesitzer den Führerscheinentzug (liegt im Ermessen der Behörde)
Werde Euch auf dem laufenden halten was rauskommt.
Glaub mit deinem posting sprichst du nicht mich an, oder?
Bei mir ist schon alles geklärt!
Lg Luke
mein Zeigefinger war nervös:-)
Server spinnt a bissi.
Lg Luke
uns dann was du zahlt hast:-)
Lg Luke
keinen fall bei dem der auskunftsunwillige zulassungsbesitzer den schein abgeben musste, würde mich auch brennend interessieren wer den schein für unseren firmenwagen abgibt bei fehlen des fahrtenbuches.
du solltest auch mal nachfragen ob die strafhöhe bei nicht bekanntgabe noch die gleiche ist wie beim eigentlichen delikt
gruß
das nicht auskunft erteilen bis zu 30.000.- ats gekostet…
viel spaß damit
nicht die verhängte Strafe, oder ? Wieviel hast denn de facto bezahlt ?
mfg Michael
dass der zulassungsbesitzer den schein abgeben muss wenn der lenker nicht gefunden / kontaktiert werden kann, kommen öfters vor.
wie sowas vor einem österreichischen gericht standhalten kann ist mir allerdings unverständlich.
dass jemand verurteilt wird für eine tat die ihm nicht nachgewiesen werden kann ?
mir stellt sich die frage, ob hier nicht die stvo nicht anderen gesetzen widerspricht. stichwort: unschuldsvermutung. (ist die unschuldsvermutung in der verfassung verankert ?), im zweifel für den angeklagten, etc…?
vielleicht kommt da mal einer auf die idee österreich vor der eu zu verklagen ? wenn das rechtlich bei verkehrssachen überhaupt möglich ist.
dann würden die radarkästen wohl endlich von vorne blitzen. siehe deutschland, da ist es auch kein problem zu sehen wer der fahrer ist, und diese unsinnigkeiten sind von vornherein ausgeschlossen, da der zulassungsbesitzer sofort beweisen kann wenn er nicht gefahren ist. braucht nur bei der behörde vorbeizukommen, die sehen das foto und ihn… - erledigt.
diese dumme fotografiererei von hinten → wem bringt sie was ? und dann einfach dem zulassungsbesitzer zu sagen: das ist dein auto, somit bist automatisch verdächtig, und nun lauf mal und sammle beweise. also irgendwie passt das nicht zu unserer sonstigen rechtsprechung.
wenn einer bei der vergewaltigung eines kindes erwischt wird, dann darf man ihn erst kinderschänder nennen, wenn er rechtskräftig verurteilt wurde. auch wenn vorher bekannt ist, dass ers war. bis dahin gilt die unschuldsvermutung.
ER muss gar keinen beweis erbringen, kann lügen soviel er will.
offensichtlich sind geschwindigkeitsübertretungen das schlimmere verbrechen
war meiner meinung nach zumindest früher immer genau so teuer wie der ursprüngliche delikt - nur damit es eben nicht billiger kommt nix zu wissen, daher auch der strafrahmen , der führerscheinenzug war ja noch kein solches thema damals - obwohl eigentlich möglich
gruß
dem das auto gehört hat mit dem mein moped umgestossen wurde hat länge mal breite mal höhe… nämlich strafe fürs ned auskunfterteilen+ fahrerflucht usw…
dumm daß es manchmal doch zeugen gibt
Hallo,
ich arbeite selbst in einer Strafabteilung und kann Dir folgendes mitteilen:
1. bei einer Nichterteilung der Lenkerauskunft wird der Zulassungsbesitzer mit einem entsprechend hohen Geldbetrag (das Doppelte vom Strafbetrag) bestraft.
2. sollte die Behörde trotzdem einen Lenker bekanntgegeben haben wollen, muss sie eine Ladung zur Anhörung aussenden.
3. es ist ein Irrtum, dass dem Zulassungsbesitzer der Führerschein abgenommen werden darf. Weshalb auch, wenn nicht feststeht, dass er selbst gefahren ist.
4. gegen eine Strafverfügung muss man nicht automatisch einen Einspruch vorbringen, um an ein Radarfoto zu gelangen. Es reicht, mit der Behörde in Kontakt zu treten und ihnen zu sagen, dass es auf Grund der Möglichkeit mehrer Fahrer notwendig ist, ein Radarfoto zu bekommen. Das Foto wird anschließend entweder zur Vorlage gebracht (sprich: Du gehst auf die Behörde und siehst es Dir an) oder sie schicken es Dir per mail oder Post zu.
Ich hoffe, Dir ein paar wertvolle Infos gegeben zu haben. Wenn Du Fragen hast, stell sie ruhig. Ich beantworte sie gerne.
LG, McAdam
in diesem forum ständig von „zusammenhalt“ und „mut“ und „eiern“ die rede ist…und dann kommt ein ratschlag mit „…dann lüg und zahl“!
mfgmax
jetzt komme ich ins grübeln:
welcher rennfahrer beantwortete die frage, welche voraussetzung man für das rennfahren mitbringen sollte wie folgt: „balls, big balls“
war das der randy mamola, freddie spencer,…?
--------the one and only king kenny senior ;o)
dass es einer von der alten garde war.
lg,
hubert
nur ne kurze frage
könnte es nicht sein das genau an diesem tag dein freund aus weißrußland oder der andere aus dem nicht eu land mit dem die republik österreich kein strafverfolgungsabkommen gefahren ist
denke das wenn du ihn ja richtigerweise bekannt gibst da er ja die meiste zeit gefahren ist ja auch kein problem gibt
also bei mir war es damals so er hat die strafe nach australien geschickt bekommen aber sich nie bei der behörde gemeldet
und ich habe auch nichts mehr gehört und das war 2002 also er hat es nicht bezahlt und ich auch nicht
also kannst ruhig deinen freund anführen
als die wahrheit ist immer das beste
grüße
greez vom yeti,
und der harte kern behauptet ungeachtet deiner aufgelisteten punkte nach wie vor, dass „wir biker“ doch alle eine grosse familie sind! gggg
das meinte ich!
mfgmax
so hab jetzt die Strafe bekommen:
360 Euro - von Führerscheinentzug keine Rede
… Meinung!