Mein neuer (idiotischer) Held

Oba aus Amerika und aus da EU kummt imma da greßte Bledsinn … :worried:

stimmt auch :worried: …do is zb wida so a Gloreiches Beispiel :sunglasses:

Wer in Deutschland als Deutscher Staatsbürger einen Handwerksbetrieb gründen will, braucht dazu einen Meisterbrief. Wer als EU-Ausländer in Deutschland einen
Handwerksbetrieb gründen will, braucht dazu keinen … Dies wird durch das
EU-Harmonisierungsgesetz geregelt Da stellt sich die berechtigte Frage, was geht schneller? z.B. die franz. Staatsbürgerschaft oder eine 2 -jährige Ausbildung zum Meister? :dizzy_face: :eyes: :grin: :grin:

Bloß koa Bildung,Ausbildung und Weiterbildung könnt ja Schaden , und braucht eh koa Mensch ois Deppates Stimm Vieh :cold_face:ist wie Arbeit -Adelt do bleiben daun Viele Liba Bürgerlich :grin: :grin: :grin:

Ollas zwecks de Vablödeten Brüsseler Eu Trampl :grin:

wia des in Ostarrichi is woas i goar ned …denk owa des werd ned Viel andersd seyn oda? :eyes:

wia hod es Meckl Frau gsogt …bzw so Ähnlich :smiling_face:

Jojo es Taxi -Feigmandei aus Österreich , is scho a Gaunz a Brava :wink:…kimmt imma Ohne Ideen zu mir :sunglasses: …und geht daun mit de Meinigen wida zHaus …

woast eh Uas :grin:…soboid amal wos auch Nur ein Klein Wenig , für de Bürger Der Eu -Neu, auch nur a Bissal Wichtiga wäre bzw- Getan werden könnte , kommt halt sowas raus :wink:…Es is und Bleibt halt a Sauverein :rage: , und aus :wink:

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Vor zehn Jahren wurde die Europäische Krankenversicherungskarte eingeführt. Die grenzüberschreitende Behandlung in der EU funktioniert bis heute in vielen Fällen nicht.

29.01.2014 | 18:12 | von Wolfgang Böhm (Die Presse)

Wien. Seit 2004 wird EU-Bürgern theoretisch überall in der Union eine ärztliche Leistung gewährt. Es reicht das Vorweisen ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte, die sich auf der Rückseite der E-Card befindet, heißt es auf der Webseite der EU-Kommission. Doch zehn Jahre nach der Einführung fällt die Bilanz kritisch aus. Auch viele Österreicher mussten die Erfahrung machen, dass Ärzte im Urlaubsland die Karte verweigerten oder dennoch Rechnungen ausstellten.

Ingmar K. zog sich auf den Kanaren einen komplizierten Bruch seiner Hand zu. Im öffentlichen Krankenhaus in Puerto del Rosario wurde er nach Vorzeigen seiner E-Card freundlich versorgt. Von einer kostenlosen Behandlung aber keine Spur. Die Rechnung kam eingeschrieben an seine Heimadresse. Eigentlich ist für solche Fälle vorgesehen, dass die österreichische Sozialversicherung den Betrag dem Patienten refundiert. Doch die Landesstelle Tirol teilte ihm mit, dass er im besten Fall einen Teil der Kosten zurückerhalten werde. Ingmar K. erlebte einen kafkaesken Gang durch die Instanzen, bevor ihm die spanische Botschaft in Wien half, die Sache in Ordnung zu bringen. Es ging um lediglich 212 Euro.

Vor allem von Spanien-Urlaubern sind solche Schwierigkeiten auch der EU-Kommission bekannt. Nachdem reihenweise Beschwerden eintrafen, hat sie im vergangenen Sommer ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet.

Im Hauptverband der Sozialversicherungen zeigt man sich auf eine Anfrage der „Presse“ zu derartigen Problemen ebenso wenig überrascht. „Natürlich gibt es Erfahrungen mit klassischen Urlaubsdestinationen, bei denen es vermehrt zu Problemen mit der direkten Abrechnung kommt.“ Wo dies leicht möglich sei, versuche die Sozialversicherung direkt in Kontakt mit den behandelten Stellen zu treten. Aber das ging allein aus sprachlichen Gründen eben nicht überall.

Die deutsche Stiftung Warentest weist darauf hin, dass nicht nur spanische Ärzte die Europäische Krankenversicherungskarte verweigerten, sondern auch Kassenärzte in anderen EU-Ländern. Ebenso wie der Hauptverband der Sozialversicherungen in Österreich empfiehlt sie trotz Europäischer Krankenversicherungskarte den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.

Keine kostenlose Behandlung

Die EU-Kommission warnt in ihren Veröffentlichungen, dass die Karte keine Garantie für eine kostenlose Behandlung sei. Es sei möglich, dass Leistungen, „für die Sie im Inland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind“. In Frankreich und Belgien müssen Patienten die Arztkosten zunächst generell selbst bezahlen. Sie können den Betrag erst nachträglich zurückfordern. Das macht die Verrechnung für Urlauber aber oft noch komplizierter. Jeder Akutpatient sollte daran denken, sich sofort ein Attest und einen Beleg ausstellen zu lassen, um Chancen auf eine Refundierung bei seiner eigenen Sozialversicherung zu haben. Der Kostenersatz entspricht in vielen Fällen aber auch dann nicht dem gesamten Betrag. Zum einen zahlt die heimische Sozialversicherung nur den im Inland üblichen Tarif. Probleme können auch auftreten, wenn die angewandte Behandlung nicht im Leistungskatalog der Sozialversicherungen enthalten ist.

Speziell bei längeren Behandlungen im Ausland ist es deshalb empfehlenswert, Rücksprache mit den heimischen Stellen zu halten. Fährt jemand nur zum Zweck ins EU-Ausland, um sich dort bei einem Spezialisten seiner Wahl behandeln zu lassen, sollte er vorher die Zustimmung des zuständigen Versicherungsträgers einholen.

Die Krankenversicherungskarte gilt zudem nur bei Vertragsärzten. Wer sich am Urlaubsort privat behandeln lässt, muss diese Leistungen so wie im Inland auch selbst bezahlen. Achtung: Viele Hotels arbeiten mit privaten Ärzten zusammen.[/size]

Und Warum nedamoi anderst :eyes:…Meinen Hass könnt Ihr haben -Trottl Linke Eu Politika Fräggls :grin:…Des Sprüchal is jo eh Straf Frei -Odrr? :eyes: :grin: :grin:

mit dem „mehr in die Schräglage“ drücken… is immer so a sache, wenns dann ned gangen is hatma erst recht kane optionen mehr :slight_smile:

der hat einfach versucht jemandem nachzukommen wo er ka Leiberl hat, und das Hirn schaltet aus, des hat sicher schon einigen das Leben gekostet… ma sollt a ned mit steinen werfen wennma ned im glashaus sitzt

owa die Männlichkeit muss oft auf seltsame weise verteidigt werden.

wiast sogst: wer so am limit fohrt, dass er mehr schräglage nimmer dapackt oder scho am physikalischen limit is und einfach nix mehr geht, ghert eigentlich e weg von da strossn - naürliche auslese - darwin läßt grüssen. bled is nur, dass es meistens unschuldige a no dawischt.

Sau depperter fahrfehler!! :dizzy_face:

Zuerst zu schnell dann de kurve zuweit, in panik fixiert ma auch noch den gegenverkehr und fährt natürli genau da hin wo ma hinschaut…
dann aber noch schön gerettet, dass er da nicht noch umschmeißt war schon auch a maßl :dizzy_face:
Aber i denk a das war reine selbstüberschätzung…

Glaub aber a dass einfaches „Drücken“ in mehr schräglage gleich retten hätte können ohne auf die gegnspur zu kommen…
A kurve falsch einzuschätzen is glaub i jedem schon passiert, wenn man aber in dem moment ohnehinn schon über seine Verhältnisse fährt wirds heikel… :rage:
Is mir in der art in einem da ersten jahre auch fast so passiert nur wars bei mir mit dem gegnverkehr beiweiten ned soo knapp, wers kennt wo man vom millstätter see die katschbergstrasse richtung nockalm fährt gibts 2 so hinterfotzige Rechtskurven, die erste wäre mir damals fast zum verhängnis worden… :smiling_face: … heut weiß ich dass i anders reagieren würd!
War halt auch selbstüberschätzung… :sunglasses:

LG Da reini

Wer so fährt muss sich nicht wundern…