Mitbenützung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge

Erwindl…Natirli -i vasteh schon :wink:…auch ich würd da Natirli a Gern am Sessl Bickn bleibn- warum Nur? :eyes:

Aber i gebs wenigstns Glei Freiwillig zu :wink: :grin:…Jeda ist Käuflich is Nur a sach vom Preis , und aus :cold_face:

Die Tabelle is von 2009 und inzwischn Natirli nach Obn hin a Bissale angeglichn worn :grin:

Das Grundgehalt eines EU-Mandatars

Die Gehälter die EU-Abgeordneten variiert sehr stark. So zählen die Abgeordneten aus Österreich zu den Spitzenverdienern im Europäischen Parlament. Mit 114.240 Euro Jahresgrundeinkommen landen sie am Podest der Spitzenverdiener
und zwar auf Platz 2.

Da diese Gehälter den Gehältern der Abgeordneten im Heimatland entspricht, kann man praktischer Weise gleich erkennen, wie teuer die österreichischen Abgeordneten im österr. Parlament im Vergleich zu den deutschen Mandataren oder ungarischen Manataren sind.

Ein österr. Abgeordneter kostet ca. 30% mehr als ein deutscher Abgeordneter.
Ein österr. Abgeordneter kostet ca. das 2,5 eines portugisischen Abgeordneten.
Ein österr. Abgeordneter kostet ca. das 12 fache eines littauischen Abgeordneten.

Die Abgeordneten machen dabei die gleiche Arbeit im Europäischen Parlament !
(so ist es zumindest vorgesehen). :grin: :grin: :grin:

Oarmes Erwindl muaßt da glei Springan Ha? :grin:

wos hoda den :eyes: Grippe und oda an Koda vom Feian weil Freitog is - da Van Rumpilio :grin:, unta Bosanostras gnadn :grin:

Nit zwissää…bischt eh Nit in dem Sauhaufe Zwangs dabei :grin: :grin: :grin:

Sali Pg

do wissat i schon was :smiling_face:…hier hads grad Gnua von so Schlüssloarbeitskräft :grin:. :smiling_face:…de könnt i jo niba Schicke gegn a klaans Endgöld :wink:
weyl ihr hautsas wenigstns innahoib 48 Stund ausse wauns Recht Deppat saind -Göll :dizzy_face:…wurscht zoit haums dann eh scho :sunglasses:

Lg Pg

…lass mi halt a a Bissale wos verdienen…i schicks da Niba …Ollas Feine Gscheide Leut :wink:

Der Visa-Skandal mit verkauften EU-Schengen-Visa:

Das Verbrechen: Das österreichische Außenministerium stellte über die Botschaften in Belgrad und Budapest 8000 rechtswidrige EU-visa aus. Diese wurden durch die österreichischen Konsule bzw. Vize-konsule ausgestellt. Dafür kassierten Sie ca 2000 Euro.

Erster Verdacht: im Jahr 1998 durch eine Botschaftsmitarbeiterin.

Aufdecker: SPÖ Landtagsabgeordneter Helmut Edelmayr aufgrund von Informationen einer Pflegekraft vom SMZ-Ost in Wien

Anklagepunkte: Amtsmissbrauch, Bestimmung zum Amtsmissbrauch, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Schlepperei.

Angeklagte: 6 Personen
Verurteilte: 5 Personen

Urteil: „… Der schwunghafte Visa-Handel an den österreichischen Botschaften in Belgrad und Budapest brachte dem früheren Vizekonsul in Budapest dreieinhalb Jahre unbedingte Haft wegen Amtsmissbrauchs, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Schlepperei ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da sich der Verurteilte Bedenkzeit erbeten hat. …“
Qu: Visa-Prozess: Dreieinhalb Jahre Haft für Ex-Vizekonsul Qu.: Die Presse vom 22. Februar 2008

Politische Auswirkungen: Die SPÖ beantragte einen Untersuchungsausschuß in der Visa-Affäre und das führte fast schon zu Beginn 2008 zum Bruch mit dem Koalitionspartner ÖVP. Weiters ein schwerer Vertrauensverlust der Österreichen in die damalige Außenministerin Ferrero-Waldner (ÖVP). Die ist als die derzeit amtierende Außenkommisarin der Europäischen Kommission.


Quelle Wien Konkret

Thema Asyl in 48 h

Fragestunde.
Frage Pieren Nadja.
Asylentscheide
innerhalb von 48 Stunden.
Und die Rückkehr?

Antwort:
Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Die Antwort lautet wie folgt: Die Asylsuchenden aus Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien verfügen fast ausnahmslos über gültige Reisedokumente, welche eine umgehende Rückkehr in den Heimatstaat ermöglichen. Seit Beginn der Sofortmassnahmen zur beschleunigten Behandlung von Asylgesuchen aus den visumbefreiten europäischen Staaten am 20. August 2012 haben sich insgesamt 285 Personen für eine freiwillige Ausreise angemeldet, 234 Personen sind bereits ausgereist. Bei renitenten Personen können im Bedarfsfall begleitete Rückführungen organisiert werden.
Wenn keine gültigen Reisedokumente vorliegen, wird die Identifizierung der betreffenden Personen gemäss Rückübernahmeabkommen eingeleitet. Die durchschnittliche Dauer der Papierbeschaffung mit den erwähnten drei Staaten liegt bei höchstens 30 Tagen . Das BFM führt in den kommenden Wochen mit den erwähnten Staaten Expertentreffen zur weiteren Beschleunigung der Rückkehrverfahren durch.

Quelle:
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlamet