beim leasing is man noch nicht rechtmäßiger eigentümer und beim eigentumsvorbehalt sowieso nicht… und wenn meine freundin es jetzt veräußert dann wird sie wohl schadenersatzpflichtig, oder?
aber erkundige dich, wie es ausschaut wenn mal eine Strafe eingeht.
Ich habs mal bei einem Moped eines Ex-Arbeitskollegen mitbekommen. (sein Sohn hatte das Moperl auf seinen Dad angemeldet gehabt)
Also die ging zu schnell und da Fahrer und Zulassungsbesitzer zwei verschiedene Personen waren, kam eine Strafe für den Fahrer und eine etwas geringere für den Zulassungsbesitzer.
Check das mal ab, bevor du es machst.
Gruss Ghostman
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„„Ja““ meinte ich natürlich, du kannst es machen, obwohl deine Freundin keinen FS hat. Für die ganz genauen unter uns.
Strafen, wie zu schnell fahren, falsch parken u.ä. zählen aber nicht dazu, da kann der Zulassungsbesitzer ja nix dafür. Beim Zustand des Fahrzeugs schon.
Mit einem Auto hab ichs auch schon erlebt, bei nicht genehmigten Felgen und Fahrwerk, also wieder Strafe für Fahrer und Zulassungsbesitzer.
Der Zulassungsbesitzer muss für den korrekten Zustand des FZ sorgen und der Fahrer muss sich darüber vor Fahrtantritt überzeugen.
Gruss Ghostman
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…eine ein von ihr unterschriebener Kaufvertrag (ohne eingetztes Datum) schützt davor!
;0)
wirklich unglücklich machen, dann tu es! du bist dann absolut in ihrer hand, aber das sind wir letztendlich doch alle, oder :-)) lg, basko
Aber ich würds trotzdem nicht machen.
LG Alex