Motorradanhänger für PKW

Auch das war einmal. :wink:
Heute brauchst du Zusatz Code 96 für mehr als 3500kg HZGG und dazu sind Unterrichtsstunden nötig.

Um die tatsächliche Ladung geht es selten. :wink:

Der link trägt das Datum 18.1.2013, ab 19.1.2013 ist das anders:
Klasse B – Code 96 | www.meinschein.at

I bin absolut ned augriart, i bin total entspannt und glücklich. :slight_smile:
Und damit das so bleibt halte ich paar Dinge von mir fern.

brauch ich nur wenn ich einen schweren anhänger (also über 750kg zl. ges. gewicht) ziehen will und die gesamt masse nicht 4250 übersteigt.

wenn ich aber mit einem wohnmobil das 3500kg masse hat einen leichten anhänger mit max 750kg masse ziehen will brauche ich den code 96 nicht.

Stimmt, wieder was dazugelernt. Danke.

Also lt. KFG §104 muss der Anhänger ungebremst und unter 750kg HZGG haben, dann stimmt das natürlich, mit den 4250 Gesamtmasse beider Fahrzeuge, auch wenn es ziemlich unüblich und eher theoretischer Natur ist.

In der Praxis fasst ein Motorradtransportanhänger mehr als 1 Motorrad und hat deshalb schnell mal über 750kg HZGG und Bremsen.

hatte ein eigengewicht von 150 kg eine maximale zuladung von 550 kg und war gebremst, aber nichts desto trotz ein leichter anhänger denn dafür ist nicht erheblich ob er gebremst ist oder nicht sondern ob er ein höheres zulässiges gesamtgewicht als 750 kg hat. mit diesem anhänger war der transport von 2 motorrädern kein problem, noch dazu wo ich ihn ja hauptsächlich zum transport von rennmaschinen eingesetzt habe und die waren miteinander kaum 300 kg leicht. wenn ich diesen anhänger meinem freund geborgt habe der ein womo mit einem höchstzulässigem gesamtgewicht von 3200 kg hat war er über 3500kg gesamt darf dieses gespann aber trotzdem nur mit dem b schein fahren, eben weil es ein leichter anhänger ist.

also so seltsam ist das gar nicht

Ja keine Ahnung was früher einmal war. :wink:
Zu meiner FS-Zeit gabs einen leichten bis 750kg und einen schweren über 750kg HZGG Anhänger und der schwere mußte gebremst sein.

Heute schreibt das KFG §104
(2) Anhänger dürfen mit Kraftwagen nur gezogen werden
c) bei leichten Anhängern ohne Bremsanlage , wenn das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges das Doppelte des Gesamtgewichtes des Anhängers überschreitet;

einen richtigen Motorradanhänger gekauft, mit Auffahrtsrampe und auflaufgebremst. Wurde zum Zugfahrzeug dazu typisiert. Eigengewicht ist 324Kg und das zulässiges Gesamtgewicht ist 1300 kg. Richtet sich nach dem Zugfahrzeug. Außerdem darfst du mit einem gebremsten Hänger auf der Autobahn 100 kmh statt 80 fahren.

leichter anhänger kann aber gebremst sein muss es nicht. und wenn ich eben einen leichten anhänger mit einem schweren b-fahrzeug ziehe darf ich ohne code96 die gesamtmasse von 4250 kg bewegen.

nur weil ein leichter anhänger gebremst ist ist er nicht automatisch ein schwerer anhänger bei dem ich dann den code 96 brauche oder sogar den E oder BE schein

darfst auch mit einem ungebremsten anhänger fahren, zumindest in österreich. in de muss er über eine entsprechende typisierung verfügen wie man die bekommt weiß ich nicht.

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Habe mich jetzt nochmal direkt beim Hersteller erkundigt.

Ich bin, als ich noch mit den alten Eisen zu historischen Rennen gefahren bin, jahrelang mit einem ungebremsten Pongratz-Motorradanhänger problemlos unterwegs gewesen. Hilfreich beim Be- und Entladen ist eine Plattform, die ich ab Werk mitbestellt habe.

Jetzt brauch ich ihn nicht mehr. Wäre zu haben.

Hallo!
Hab mir diesen hier gekauft und umgebaut bzw. angepasst!
Hat 640€ gekostet, nagelneu!

Gruß
Günter

Für einmal im Jahr in Urlaub fahren, würde ich mir keinen eigenen Anhänger kaufen. Gibt es bei euch keine Vermitung in der Nähe, die kosten für ne Woche oder 2 ja nicht viel.