Motorradunfall mit Fahrerflucht.

Vergiss ned, dass er zwei Fahrstreifen im Sinne der Richtungspfeile zur Verfügung hat und bei berechtigtem Grund sehr wohl auf den linken RECHTSABBIEGESTREIFEN wechseln darf.

nämlich bei berechtigetem grund nicht aber weil er sich falsch eingeordnet hat. lt. dem video ist aber kein wichtiger grund erkennbar sondern er wollte zumindest einen, wahrscheinlich 2 fahrstreifen nach links. aber es heißt eindeutig in der stvo:

Sind auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt Richtungspfeile angebracht, so haben die Lenker ihre Fahrzeuge je nach der beabsichtigten Weiterfahrt einzuordnen. Die Lenker von Fahrzeugen müssen jedoch auch dann im Sinne der Richtungspfeile weiterfahren, wenn sie sich nicht der beabsichtigten Weiterfahrt entsprechend eingeordnet haben.

das lässt keinen spielraum zu, es geht ja nicht um die richtung flughafen, wie in diesem falle oder nicht flughafen, sondern den fahrstreifen nicht mehr zu wechseln solange die richtungspfeile vorhanden sind.

Der Spurwechsel verlangt aber vom Verkehrsteilnehmer entsprechendes Vorgehen und als Agierender angemessene Vorsicht.
Dazu gehört sich davon zu überzeugen dass man niemanden gefährdet, der die Spur wechselnde hat sich entsprechend abzusichern.

Das Auto bremst stark ab und man sieht in den letzten Sekunden dass das Auto stark nach links lenkt.
Vor ihm war die AB weitgehend frei.

Dass er niemanden dabei umfahren darf hatten wir doch schon und auch die Rechtsfahrordnung ist natürlich einzuhalten.
Was ihn dazu bewog nach links zu wechseln ist beim besten Willen bei dieser miesen Qualität für mich absolut spekulativ.
Vielleicht wird’s gleich wieder zum links auffahren, was ihm den Wechsel ohne jemanden zu behindern natürlich erlauben würde.

Wenn er auf den linken Zweig (nach Wien) gewollt hätte ginge das nur mehr über die Sperrline/Fläche.

Bei dem Tempo eher nur mehr über die Leitplanke. :wink:

Doch, das geht sich aus wenn man fast abbiegt und dann über die Sperrfläche drüberfahrt.
Ich sehe solche Manöver recht oft leider.
Meist gehen sie halt gut aus weil die anderen Fahrer noch rechtzeitig bremsen können oder ausweichen.

Ok, und weil es sich ausgeht und weil du des öfters siehst, hat ers gemacht? Na, eben ned, denn vorher hats gekracht. Was wer später getan hätte oder tun hätte konnen, spielt nun mal keine Rolle.

So jetzt hab ich mir das mal genau angesehen. Also ich würde den Film löschen, ewig angefressen sein, daß mir das passiert ist und daß der PKW-Fahrer geflüchtet ist, und es als Lerneffekt verbuchen.
Warum? Weil der PKW zum Zeitpunkt wo er seinen Spurwechsel angezeigt hat, nicht wissen konnte ob das Motorrad geradeaus fährt oder auch abbiegt.
Den Blinker haben beide fast gleichzeitig eingeschaltet, beide weit zu spät (man hört den Blinker des Motorrades und sieht den Blinker des PKW´s wenn man genau achtet). Weder der PKWfahrer kann erahnen, daß das Motorrad abbiegt, noch kann der Motorradfahrer erahnen, daß der PKW die Spur wechselt.
Die Spur darf er in dem Fall wechseln, weils keine 200m weiter zum links auffahren auf die A4 geht. (Und 200m vorher einreihen ist auf Autobahnen durchaus üblich) Daß der plötzlich über die Sperrfläche Richtung Wien weiterfahren wollte, mußt erstmal beweisen können.
Zusätzlich kommt der geringe Sicherheitsabstand von nichtmal 20m, der sich leider auf dem Video zum Nachteil des Motorradfahrers auswirken könnte. (Ein Drittel des üblichen Sichherheitsabstandes als Einauge erschwert natürlich sehr bei Dunkelheit überhaupt wahrgenommen zu werden)

Hm, wäre ich ein Anwalt und würde ich dieses Video als „Beweis“ gegen meinen Mandanten vorgelegt bekommen, dann würde ich genau damit argumentieren und wegen der Fahrerflucht würde ich aussagen, daß mein Mandant den Unfall gar nicht bemerkt haben kann - was ich durchaus sogar auch glaube, da das Motorrad vor dem Unfall aufgestellt wird und nach links wegkippt. wenn in diesem flachen Winkel die Verkleidung des Motorrads die seitliche Stoßstange des PKW´s berührt hat der nichtmal einen Kratzer und schon gar keinen Druck auf die Seite, so daß er einen Ruck verspühren könnte.

Echt scheiße gelaufen, aber das Video könnte durchaus mehr Nachteil als Vorteil sein.

Dazu eine schöne Zeichnung :slight_smile:
Die Unfallstelle (rot ist der PKW, gelb das Motorrad)
[image]http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/schwechatqw26ybdms7.jpg[/image]

Eines der letzten brauchbaren Bilder unmittelbar vorm Unfall - man erkennt hier schön die Schräglage nach links, was bedeutet, daß beide Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt fast in die selbe Richtung fahren, was wiederum Schäden am PKW fast unmöglich macht.
[image]http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/schwechat2hcds0jofwl.jpg[/image]

Nachdem ich nun die Version des Unfallopfers gelesen hab, bestätigt sich mein Verdacht, dass der PKWfahrer von dem Unfall möglicherweise gar nichts weiss.

Die beiden haben sich demnach nichtmal berührt. Der Motorradfahrer wollte demnach durch Querstellen des Motorrades abrupt abbremsen. Ich stell mir das so wie mit Inlineskater vor. Eventuell a verloren gegangener stuntman.

Naja, gibt wesentlich bessere Ideen um so einen Unfall zu vermeiden. Aber jeder wie er meint. :wink:

auf grund des nicht eindeutigen gesetzes nicht drüber einig was erlaubt ist und was nicht, gestern wurde folgender artikel in der krone veröffentlicht. allerdings die aussage über die aufnahme für private zwecke ist auch das was ich so kenne. und wenn dabei etwa ein unfall gefilmt wird KANN das material zugelassen werden

Dashcam-Rechtslage - Dashcams können strafbar sein, müssen aber nicht | krone.at

da war der PKW-Fahrer dann aber nicht wirklich aufmerksam und bei der Sache oder ?? :eyes:

wenn er/sie des net mitbekommen hat war er/sie entweder komplett eingspritzt oder 85+, weil des scheppern und kratzen hörst auch bei am 80er (Erfahrungswert, :cold_face:), von dem Funkenflug mal abgesehen…

zach is halt, dass ohne Spuren kan Beweis geben wird ausser die bewegten Bildln…

Ist halt so eine Sache mit der Meinung von Rechtsgelehrten – wer wirklich recht hat, entscheidet dann halt das Gericht bzw. ist erst klar, sobald ausjudiziert.

Die eine Seite ist, ob ein ständiges Mittfilmen bzw. der Betrieb einer solchen Kamera legal ist. Imho eindeutig nein und DSB / DSK ist da eindeutig. Kann dir das jemand nachweisen  Verwaltungsstrafe und da bist beim ersten mal mit bis zu 10.000 dabei = aufpassen.

https://www.dsb.gv.at/site/cob__54058/8105/default.aspx

RIS - K600.319-005/0002-DVR/201... - Entscheidungstext - Datenschutzbehörde

Die andere Seite ist jene, ob Aufnahmen welche beispielsweise zustande gekommen sind, weil die interessante Nachtfahrt gefilmt wurde, dann vor Gericht als Beweis zulässig ist. Wenn das Gericht es im Sinne freier Beweiswürdigung glaubt, dass die Aufnahme so entstanden ist … wird wohl zulässig sein.

Nur das weißt vorher nicht und hätte da auf die Schnelle keine entsprechende Judikatur gefunden. Wäre interessant und auch wenn es noch nix gibt – wird wohl nimmer lange dauern.

hätte mich wirklich interessiert aber ich sehe leider nur broken links :worried: ich hänge mal ein bild der straßenkarte an damit man weiß wie es dort wirklich ausschaut.

gehen wir das video mal gesamt durch. der motorradfahrer kommt aus richtung schwechat (mannswörtherstraße von west nach ost), biegt in den kreisverkehr ein und fährt auf die die auffahrt zur S1 (richtung süd) dort fährt er die 180 grad kurve und reiht sich auf die S1 in richtung norden ein, wobei er zuerst den rechten (na logisch) und dann den mittleren fahrstreifen benutzt. im zuge dieses manövers ist bei sekunde 26 das erste mal der unfallgegner im bild wie er von der S1 kommend nach rechts blinkt und sich richtung flughafen einordnet. bei sekunde 30 sieht man das bereits fahrbahnmarkierungen angebracht sind und er sich im sinne dieser eingeordnet hat. (somit darf er ohne zwingenden grund diese einordnung nicht mehr verlassen). der motorradfahrer fährt auf dem mittleren fahrstreifen weiter, der sowohl für fahrtrichtung wien und fahrtrichtung flughafen vorgesehen ist, wobei bei sekunde 39 eindeutig zu erkennen ist das er in richtung flughafen fahren will. bei sekunde 39 blinkt der pkw um anzuzeigen dass er doch nicht auf seinem fahrstreifen weiter fahren will und in den folgenden 2 sekunden ist zu erkennen dass er sich entschieden hat, geradeaus in richtung wien zu fahren. das blinken des motorrades kann ich leider am video nicht hören, sagt aber nicht viel da meine ohren nicht mehr die besten sind, wobei respekt dass du das hörst. meiner meinung nach hat der pkw lenker das motorrad nicht gesehen weil es sich im toten winkel befand, jedoch ist zu erkennen dass (bei sekunde 40) der lenker den kopf nach vorne gerichtet hat und somit nicht über die schulter geblickt hat, wie man es in der fahrschule lernt (3S-Blick). ob es zur kollission kam oder nicht ist am video nicht eindeutig erkennbar, es kann sowohl ein überbremsen des fahrzeuges mit nachfolgendem sturz gewesen sein oder auch ein kontakt zwischen pkw und dem vorderrad. ich persönlich denke aber schon dass es einen kontakt gegeben hat da bei sekunde 41 da motorrad recht heftig nach links dreht., aber wie gesagt es ist nicht eindeutig erkennbar und wahrscheinlich nur an spuren an denfahrzeugen feststellbar, jedoch nicht auf diesem video.

was jetzt dem pkw lenker anzulasten ist. 1. er hat sich nicht an den §9 abs 6 stvo gehalten in dem geregelt wird dass fahrzeuge die sich im sinner der richtungspfeile eingeordnet haben … steht eh schon weiter oben. 2. er hat sich nicht an den § 11 abs 1 der stvo gehalten der besagt
"§ 11. Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf die Fahrtrichtung nur ändern oder den Fahrstreifen wechseln, nachdem er sich davon überzeugt hat, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.
"

dem motorradfahrer ist anzulasten dass er sich, sorry für den ausdruck, saudumm im toten winkel des pkw’s befunden hat und offensichtlich etwas langsam reagiert hat. einen zu geringen sicherheitsabstand des motorradfahrers kann ich nicht ausmachen da er sich zum unfallgegner ja auf einem anderem fahrstreifen befindet und zum vor ihm fahrenden pkw, welcher dann in richtung wien weiterfährt, der abstand meiner meinung nach groß genug ist (etwa 1,5 sekunden (an den bodenmarkierungen abezählt).

für mich wäre das video, insbesonders auf grund genauer ortskenntnis sehr wohl zu gunsten des motorradfahrers auszulegen, aber wie wir wissen sind motorradfahrer generell schuldig und immer zu schnell :grin:

und deshalb, ich nehme an du bist kein höchstrichter, werden wir darüber noch ewig diskutieren können aber auf keinen fall zu einem allgemein gültigen ergebenis kommen

War grad dabei, dazu auch etwas zu schreiben – als Ergänzung vielleicht noch ein OGH Urteil zum Thema Fahrstreifenwechsel & Blinken – Stvo dürfte beim Kollegen etwas untergegangen sein :wink:

RIS - Rechtssätze und Entscheidungstext 2Ob80/11w - Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)

Sonst gibt es da nix hinzuzufügen & Respekt, dass du das so genau aufgeschlüsselt hast.

(Edit - das hier bezieht sich auf dein Echo auf den Kollegen MK71 - hat sich etwas überschnitten)

Yep - wiederhole mich - dem ist nix hinzuzufügen.

BTW- interessante Materie …

Wie bereits geschrieben schreibt dasdUnfallopfer selber auf Facebook, dass es keinen Zusammenstoss gab und er das Motorrad Quer stellen wollte um schneller abzubremsen. Ausweichen hat er sich ned getraut und zum bremsen war es ihm zu spät. Ich finde DASS saudumm und wenn der Verteidiger das liest, dann hat er seine Ursache des Unfalls zum ausschlachten gefunden.

Den Sicherheitsabstand hab ich nicht vom vermeintlichem Unfallgegner genommen, sondern von dem PKW der sich lange Zeit vor dem Motorrad befindet, Richtung Wien fahrend.
Anhand der Bodenmarkierugen und dem Sattelzug auf Google earth kommt man auf unter 20m. :wink: