Also ich kenn mich jetzt gar nicht mehr aus…
Nachdem ich den Rat von unserem Gendarmen (Kapplständer ;0) ) Ully-Bär befolgt habe, habe ich mich nochmals mit der Überprüfungsstelle MA46 in Verbindung gesetzt!
Lt. dem Ing. dort muß man nun JEDE Veränderung im Typenschein eintragen lassen!
Ich hatte vorige Woche mit einem Ing. gesprochen, der behauptete, daß man, wenn man eine Bescheinigung hat, keinen Eintrag im Typenschein benötigt!
Was stimmt jetzt, oder ändern sich die Gesetze jede Woche?
Lt. dem Ing. kostet jeder Punkt 26,- und einmal die Summe 13,-
Das heißt bei mir:
1) Spiegler Gabelbrückenumbau mit Lenker und Stahlbremsschläuche: 26,-
2) Blinker „Cat Eyes“: 26,-
3) Civi Topcaseträger: 26,-
4) Leo Vinci Endtopf: 26,-
5) Dunlop 208: 26,-
---------------------------------------------------
Zwischensumme: 130,-
+ einmalige Gebühr: 13,-
-------------------------------
Gesamtpreis: 133,-
Ich nenne das reine Abzocke!!!grrr
wenn ich magistratler wer dann:
1) Spiegler Gabelbrückenumbau: 26,-
2) Lenker: 26,-
3) Stahlbremsschläuche vorne(2x): 52,-
4) Stahlbremsschläuche hinten: 26,-
5) Blinker „Cat Eyes“ (4x): 104,-
6) Civi Topcaseträger: 26,- (ohne Topcase)
7) Leo Vinci Endtopf: 26,-
8) Dunlop 208(2x): 52,-
---------------------------------------------------
Zwischensumme: 338,-
+ einmalige Gebühr: 13,-
+ einmalige Gebühr von der Gebühr: 26,-
-------------------------------
Gesamtpreis: 377,-
greez lol
yesmann
glaub ich nicht nur Dir so. Ich vermute, die „„Mitarbeiter““ bei den Überprüfungsstellen haben alle keinen Schimmer von dem was Sie tun.
In einem ÖAMTC bzw ARBÖ (weiß jetzt leider nicht mehr genau welches, bzw auch welche Ausgabe, muß aber so um Anfang 2002 gewesen sein), war einmal ein Bericht darüber, welche Sachen eingetragen werden müssen, welche nicht.
Hauptsächlich hat sich der Bericht auf Chiptuning bezogen, da „„viele““ dies nicht eintragen lassen. In diesem Bericht ist genau ein Paragraph drinnen gestanden, indem drinnen steht, was alles eingetragen werden muss. So jetzt aus dem Gedächnis heraus, hat der irgendwie so ähnlich gelautet „“… Änderungen, welche die Fahreigenschaften (Fahrwerke, Motortuning,…), Betriebsicherheit (???) betreffen, müssen eingetragen werden.„“
Es wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Auspuffanlagen, die für ein Fahrzeug eine EWG-Genehmigung besitzen NICHT Eintragungspflichtig sind, aber die EWG-Genehmigung MUSS mitgeführt werden.
Aus eigener Erfahrung würd ich mal bei einem Tuner, bzw. einem KFZ-Sachverständigen mal anfragen. Ich glaub die sind sicher kompetentere Ansprechpartner als die MA46 bzw. in den Bundesländern bei der Landesregierung (zB Wr.Neudorf) und Beschwerden über die Mitarbeiter bei der Landesregierung verlaufen im Sand.
Michael
Nützliche Links
http://www.legales-tunig.at
[url=http://www.pamminger-tuning.at/]http://www.pamminger-tuning.at/[/url]
http://www.special-car-center.at
…bring unsere Beamten nicht auf dumme Ideen!ggg
LG.Harry
Danke für die Links und das Mitteilen deiner Erfahrungen!
Bin schon gespannt, wie das endet und was nun wahr ist!
LG.Harry
Abzocke das fällt in den bereich der kriminalität.
Zu deinen Fragen:
> Lt. dem Ing. dort muß man nun JEDE Veränderung
> im Typenschein eintragen lassen!
Wie genau ist die Antwort? Schriftlich?
> Gesamtpreis: 133,-
> Ich nenne das reine Abzocke!!!grrr
Hehe, dann probier mal eine Einzelgenehmigung, da ist das ja richtig billig.
Aber wenn du wissen willst wie das genau ist klickst du da:
[url=http://groups.google.com/groups?ie=UTF-8&oe=UTF-8&as_umsgid=3DBD7421.A0546662@i-one.at&lr=&hl=de]http://groups.google.com/groups?ie=UTF-8&oe=UTF-8&as_umsgid=3DBD7421.A0546662@i-one.at&lr=&hl=de[/url]
Reini
… leider eben nicht am neuesten Stand.
Du hättest ihn auf § 33 KFG iVm § 4 Absatz 1/Pkt2 lit Q KDV hinweisen sollen. Dort ist alles eindeutig nachzulesen. Einige Absätze oberhalb findet man auch Bestimmungen über Blinker, Scheinwerfer uam.
Hier der Link zum Volltext der Bestimmung:
[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=818008]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=818008[/url]
Betreffend Kosten: Nichts ist heutzutage gratis. Wenn ich denke was zB eine Handwerkerstunde kostet oder ein Zahnarztbesuch oder, oder …
Servus
Ully-Bär
130 + 13 = 143.-
wobei du dir die 26.- für den Topcaseträger wieder abziehen darfst, weil den brauchst du meiner Meinung nach nicht eintragen lassen.
… schriftlichen Information der MA46 sind typengerechte Austauschteile nicht eibtragungspflichtig, wenn
a) der Nachweis über die Zulassung für das Motorrad (Teilegutachten) mitgeführt wird
b) die Bestätigung des korrekten Einbaus durch eine Fachwerkstätte mitgeführt wird.
Den Top-Case Träger, sowie die Reifen brauchst du nicht eintragen zu lassen, es sei denn, es liegt keine Freigabe des Hersellers vor, oder die Freigabe betrifft nicht dein Motorrad, oder die Dimensionen entsprechen nicht der Freigabe.
Die Blinker sind nur dann eintragungspflichtig, wenn sie entweder kein E-Prüfzeichen aufweisen, oder nicht so zugelassen sind, wie sie eingebaut wurden (z.B. Kellermann Micro vorne, da sie nur eine Genehmigung für hinten haben).
Der Lenker und die Gabelbrücke sind eintragungspflichtig, wenn sie nicht für dein Motorrad freigegeben sind.
Für Stahlflex-Leitungen gilt das am Anfang genannte.
Du ersparst die mit der Eintragung allerdings den Aktenordner mit den Genehmigungen, der dein Top-Case füllt.
LHG, Schlucki
aber wirklich geändert haben, hab vor zwei jahren noch 39 euro gezahlt, und da hast eintragen lassen können soviel du wolltest sofern du für alles ein gutachten vorlegen konntest!
Der Auspuftopf wird zu 99% auch nicht eingetragen, weil er typengenemigt ist und das E-Zeichen mit der Nummer hat!
Danke trotzdem!
MfG.Harry
habe ich mir fast in die Hosen gemacht
Wahrscheinlich auch ein echter Biker und
„Topcase-Fahrer-Hasser-1.Ordnung“ der Herr
Ing
Welche Honda hast Du eigentlich?
Wenn deine Aussage wirklich stimmt, dann habe ich weniger Problem, als ich vorerst dachte…jedoch nach sooo vielen verschiedenen Aussagen, bin ich verständlicherweise mehr als verunsichert!
a) der Nachweis über die Zulassung für das Motorrad (Teilegutachten) mitgeführt wird
b) die Bestätigung des korrekten Einbaus durch eine Fachwerkstätte mitgeführt wird.
Leo Vinci —> a)
Spiegler Gabelbrücke —> a)
Spiegler Lenker —> a)
Spiegler Bremsleitungen —> a)
Dunlop 208 —> ?
Blinker —> ?
Trotzdem danke für deine Antwort!
LG.Harry
Ich fahre CBR 900 RR Fireblade Bj.99 und habe mir den Topcase-Träger montiert, weil ich am 11.6 mit Frau & Bike nach Griechenland düse!
LG.Harry
… bei der MA46 an und verlange den Hr. Ing. Bussek. Der sollte genau Bescheid wissen.
LHG, Schlucki
Also bitte nicht auf Deine Frau ausreden! Oder
fahren die Kinder im Topcase mit? Mag zwar
praktisch sein, ist aber eine optische
Entgleisung!
Das ist ja wie ein Porsche mit Anhängekupplung!
Da verwundert es mich nicht, dass Sie Dich zur
Überprüfung geschickt haben
Thomas
P.S.: Nicht ärgern (Bin ja nur neidisch auf
Deine Fireblade
war für dich auf
www.dunlop.de
Nach kurzem Stöbern fand ich die Reifenfreigaben für den D208 bezogen auf alle (?) 3 Modellreihen der CBR 900 (SC28, SC33, SC44)
Klickst du …
[url=http://www.dunlop.de/de/data/tyre/mbike/fr00d208.html]http://www.dunlop.de/de/data/tyre/mbike/fr00d208.html[/url]
Link mit „“… akzeptieren …„“ führt zum Ziel.
—> PDF ausdrucken & mitführen, wieder 26 Eier gespart ![]()
Sollte funktionieren - wenn nicht, musst dich halt selber nochmal durchhanteln.
LG, da Peda
geht auch mit „Österreich“.
LG, Peter
Alle erzählen was anderes, keine Sau kennt sich wirklich aus !!!
Da schei… doch jeder aufs Typisieren - ist doch keiner heiß drauf, dass einem irgendeine Weichbirne von Ing. irgendeinen Schrott erzählt und 17x zur Vorführung zitiert.
Am Geld liegt es sicherlich nicht, obwohl das Halsabschneiderei ist ! Wir alle zahlen diese Weichbirnen von Beamten (meine damit natürlich nicht alle - es gibt auch Ausnahmen !) und wennst irgendwas brauchst, blechst gleich nochmals ordentlich !
Verstehe nicht, dass es nicht klare Richtlinien gibt, denn wenn ich meine Arbeit so saumäßig machen würde, wäre ich schon längst Sozialhilfeempfänger !
Aber das ist wieder typisch für Österreich: na ein bissl da, ein bissl dort, alles ned so sicher etc. etc. (keine klaren Aussagen), aber den Biker bei der Kontrolle (teilweise ungerechtfertigt) hobeln.
D.K.A.