Gleich vorweg:
Ich suder nicht und bin zu schnell gewesen und reg mich auch nicht über die verhängte Strafe auf. Will nur was wissen:
Weiß eigentlich jemand verbindlich, welche Angaben formal zwingend erfordlich sind, um das Fahrzeug zu identifizieren?
Habe eine bekommen, wo nur das KZ und PKW draufsteht, ohne Marke, Farbe.
Reicht das?
Kann mich nämlich erinnern, einmal eine (war aber glaub ich Anzeige?) bekommen zu haben, wo zwar das Kennzeichen gestimmt hat, nicht aber die Marke und Farbe und somit der Einspruch ohne weiteres durchging.
LG
Harry
hatte heuer auch so einen anonymverfügung wo pkw oben stand (obwohl ich mitn bike unterwegs war) aber das kennzeichen stimmte.
habe daraufhin bei der öamtc rechtsabteilung angerufen ob ich es auf einen einspruch ankommen lassen soll.
die nette dame meinte egal solang das kennzeichen stimmt wird der einspruch nicht durchgehen da dies ein formalfehler sein könnte und es drauf ankommt was im akt steht.
hab dann bezahlt.
lg
alex
…nicht und bin zu schnell gewesen und reg mich auch nicht über die verhängte Strafe auf."
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Du willst nicht sudern, gibst zu, dass du zu schnell warst und regst dich auch nicht über die verhängte Strafe auf!
…aber dennoch suchst du eine Möglichkeit, wie du deiner gerechten Strafe entgehen könntest!
Mmmmmmmmh und warum zahlst du dann nicht einfach und tust nach Läusen suchen?
einfach wissen will.
„gerechte strafen“ kenn ich nicht, solange es um schnellfahrerei geht, und nix passiert is.
die anfrage find ich ok, wenn ma den unnötigen steuereintreibern auskommen kann, warum sollt ma freiwillig zahlen, nur um den grasser noch mehr knete zukommen zu lassen, sicher ned.
g. alfred
Die Anonymverfügung ist sozusagen die „Vorstufe“ zum Verwaltungsstrafverfahren. Wenn man der begründeten Meinung ist man habe die vorgeworfene Übertretung nicht begangen braucht man einfach nicht einzahlen und es wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, bei dem man Parteienstellung hat. Dort werden danndie vollständigen Angaben der Anzege ausgewertet bzw der Anzeiger wird besonders dazu befragt. Sollte dann eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden ist die natürlich deutlich höher als der betrag der Anonymverfügung und es kommen noch Verwaltungskosten dazu.
Wenn man also weiß das man die Übertretung begangen hat ist eine Anonymverfügung die „Billigvariante“, nochdazu scheint sie im Register der Behörde nicht auf (und wirkt daher bei ev weiteren Verfahren nicht erschwerend).
Marke und Type werden nur dann in der Anzeige vermerkt wenn sie mit Sicherheit feststellbar sind. Bei vielen Fahrzeugen ist das leider auf Grund des Design-Einheitsbreies nicht mehr feststellbar, denn es wird ja immer moderner Aufschriften und Markenembleme zu entfernen und dann läßt sich oft der eine Typ vom anderen nicht mehr unterscheiden (im Vorbeifahren zB).
Habe die Ehre
Ully-Bär
ma ned gleich wos es is,sonst wirds viel zu leicht.
wenn die lenkerauskunft nicht erteilt wird, steigt mit sicherheit die strafe, aber was is wenn ma soweit drüber is, das der führerschein weg wäre, und ma zufälliger weise, ned mehr weiß wer zu diesem termin gfahren is,oder ma sich nimmer erinnern kann, wer gefahren ist, kann auch niemanden der zettl zupft werden;-)
g. alfred
einstellung punkto schnell fahren … taugt ma echt
ups war das jetzt ein outing??
…dann sollte man auch dazu stehen, dass man nicht zahlen will und hierbei nur einen Ausweg sucht, um dem Zahlen zu entgehen!
Was die Gerechtigkeit dabei betrifft, kann man darüber diskutieren und „nur“ weil nix passiert ist, ist mir da als Begründung zu wenig!
ZB. bei mir vor dem Fenster ist ein Fussgängerübergang und wenn ich runtergucke, beobachte ich ca. 50%, die diesen überhaupt nicht beachten und davon ca. 20%, die mit weit überhöhter Geschwindigkeit darüber hinweg fegen.
Sollte man da auch erst bestrafen, wenn etwas passiert ist…oder einem Unfall mit Fussgänger vorgreifen und bestrafen?
Gruß Harry
Ja der Trick ist bekannt (und geht auch oft durch). Ev kann dann zwar das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet werden, aber die Strafe wird immer wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft ausgesprochen werden (natürlich mindestens in der gleichen Höhe wie für die eigentliche Übertretung vorgesehen).
Gibt aber auch Fälle wo der Trick nicht durchgeht - kannst Du mir glauben.
Habe die Ehre
Ully-Bär
Lieber Ulli!
Genau das wollte ich in Erfahrung bringen, dass nämlich anscheinend nicht alle Infos die im Akt sind auch auf der Anonymverfügung stehen müssen. Bin mir ziemlich sicher, dass er es erkannt hat, deswegen lass ich mich auch nicht auf einen Einspruch ein. (Dass ich zuerst die Anzeige abwarten müsste war mir bekannt, troztdem Danke für den Hinweis.)
LG
Harry
aber dass doch bei einer so grossen Geschwindigkeitsübertretung, wo der Deckel wackelt ja keine Anonymverfügung ausgesprochen wird, sondern gleich eine Lenkererhebung für ein ordenliches Verfahren durchgeführt wird. Und dort steht ja nicht drinnen was einem vorgeworfen wird, sondern nur dass und wo und wann.
Anonymverfügung bei >40 oder>50km/h wäre aber eine nette Alternative. Würd ich sofort zahlen ;-))
LG Harrry
hab ich heuer einer lenkererhebung bekommen und da ist serwohl drinnen gestanden, mit wieviel stundenkilometer ich gemessen wurde.
Hab schon EWIG keine mehr zugestellt bekommen. (gottseidank)
Nur wenn es draufsteht, kann man sich ja gleich eine geeignete Strategie überlegen. Ist ja nicht im Sinne des Erfinders, oder?
LG
Harry
das war auch meine erste (und hoffentlich auch meine letzte).
kann man das Verfahren aber abkürzen: Ich bekam vor kurzem eine Anonymverfügung, Schnellfahren, von meiner Heimat-BH, allerdings mit einem Datum, wo ich 100% sicher und mit mehreren Zeugen ( Geburtstag meiner Frau ) in Kärnten war. Hab dann mal angerufen, und siehe da, das Fahrzeug wurde als Peugeot 604 grau bezeichnet. Mein Auto ist aber „leider“ ein dunkelblauer Toyota Avensis Verso ( Minivan ). Nachdem ich formlos nur auf der Verfügung vermerkt habe, daß das KFZ zu dem Zeitpunkt in Kärnten war, und das an die BH gefaxt hab, kam nach 2 Wochen ein Bescheid mit der Einstellung. Da muß sich also ein Beamter mit dem Kennzeichen geirrt haben gg
3lg
Harald
Ich hab vor vielen Jahren (und zwar mit dem Auto) eine Verfügung bekommen für zu schnelles fahren, aufgezeichnet durch ein fixes Radar mit Fotoapparat. Selber schuld, eh klar gibts nix zum diskutieren. Auf der Verfügung stand aber (eigentlich richtig witzig!) dass die Strafe wegen nichtbeachtung des Hupverbots verhängt wurde.
Alle Angaben zum Fahrzueg und zum Ort waren aber korrekt. Es sah aus als hätte sich der Computer einfach in einer Zeile geirrt…
Der ÖAMTC riet mir die Sache nicht weiter zu verfolgen, weil die Strafe (eigentlich wegen zu schnell fahrens) dann revidiert und wahrscheinlich höher als vorher ausfallen würde. Ich hab damals nachgefragt weil ich vermeiden wollte von alleine von der Behörde zus. eine zweite Verfügung zu bekommen wegen dem korrekten Delikt allerdings.
Hätte ein Einspruch damals Erfolg versprochen?
Miki
Ich bin kein Verwaltungsjurist. Ev liegt ein Verfahrensfehler vor, könnte aber genausogut zu einer „Wiedereinsetzung im den alten Stand kommen“.
Wenn es ein Radarfoto gibt würde ich zahlen - meine Meinung.
Habe die Ehre
Ully-Bär