nummerntaferl

da Haga glei am Anfang - Schaumal nach!!!
Unterstell mir net was, außerdem hab i die Info von 3 Gendarmen die sagen man darf net! Aber das heißt anscheindend nix was die behaupten!!!

stimmt hast doch recht.

Genau!!!

dass ich licht in das mysterium nummerntaferl bringen wollte aber genau das gegenteil erreicht habe. :frowning:

bin aus stainz/deutschlandsberg und fahr oft auf die soboth!

Hai everyone!

Die Kennzeichentafeln müssen senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges, annähernd lotrecht und so am Fahrzeug angebracht sein, dass das Kennzeichen vollständig sichtbar und gut lesbar ist und durch die Kennzeichenleuchten ausreichend beleuchtet werden kann. Die Schriftzeichen müssen bei Tag und klarem Wetter auf mindestens 40 m (bei Motorfahrrädern auf mindestens 20 m) lesbar sein. Die Kennzeichenleuchten müssen bei Dunkelheit und klarem Wetter das Ablesen des Kennzeichens auf mindestens 20 m gewährleisten.

Die Kennzeichentafeln müssen mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein.
„Eine feste Verbindung der Kennzeichentafeln mit dem Fahrzeug liegt nur dann vor, wenn die Kennzeichentafeln angeschraubt oder angenietet wurden. Die Verbindung mit Draht entspricht nicht dem Erfordernis der festen Verbindung.“
Erlass des Verkehrsministeriums vom 16.5.1985, GZ 70.303/13-IV/3-84.

„Bei der Neugestaltung des Kennzeichensystems für Kfz und Anhänger wurden die Kennzeichentafelabmessungen an die internationalen Vereinbarungen für die Kennzeichentafelbeleuchtung angepasst; um die durch die vorgeschriebene rückstrahlende Ausbildung der Kennzeichentafeln gegebene Signalwirkung voll auszunützen, entsprechen die Abmessungen der Kennzeichentafeln nunmehr den in diesen Vereinbarungen angegebenen Werten. Bei älteren Fahrzeugen können, wie dies auch bereits früher bei Fahrzeugen insbesondere aus den USA der Fall war, die zur Aufnahme der Kennzeichentafeln vorgesehenen Vertiefungen in Fahrzeugkarosserien oder der Abstand seitlich angebrachter Beleuchtungseinrichtungen nicht der Länge der anzubringenden Kennzeichentafel entsprechen. Um in jenen Fällen, in denen die Kennzeichentafel nur wenig die Karosserievertiefung oder den Leuchtenabstand überragt, von Fahrzeugumbauten Abstand nehmen zu können, bestehen keine Bedenken dagegen, die seitlichen Ränder der Kennzeichentafel auf- oder umzubiegen, soweit hiedurch nicht die das Kennzeichen darstellenden Schriftzeichen auf der Tafel berührt werden. Es ist darauf zu achten, dass beim Umbiegen der Seitenränder der Tafel die Folie nicht beschädigt wird, weshalb das Umbiegen der seitlichen Tafelränder zweckmäßig über einen Dorn erfolgt. Ein Beschneiden der Tafel ist nicht zulässig.“
Erlass des Verkehrsministeriums vom 9 2.1990, GZ 180.372/1-I/8-90"

„Das Abdecken der Ränder der Kennzeichentafeln ist grundsätzlich unzulässig. Toleriert kann es nur werden, wenn die Anbringung sonst nicht möglich ist und die Vollständigkeit und Lesbarkeit (wozu auch der rot-weiß-rote Rand zu zählen ist) erhalten bleiben. Das Kennzeichen bzw. die Kennzeichentafel muss einwandfrei als österreichische Kennzeichentafel erkennbar bleiben.“
Erlass des Verkehrsministeriums vom 17. 5. 1999, 170.303/3-II/B/71/99.

Übrigens: Mit der 21. KFG-Novelle wird voraussichtlich auch eine Bestimmung kommen, die besagt, dass der rot-weiß-rote Rand der Kennzeichentafel vollständig sichtbar sein muss. Derzeit muss die Umrandung nur bei Anhängern und Motorfahrrädern sichtbar sein (das sind genau die Kennzeichen, die auch als schwarze Tafel umrandet waren).


Greets POLLY

danke polly

wie immer beim radln.
erlaubt is nit, geduldet wirds meistens. benützung auf eigene gefahr !

bist du a kibara/kibaristin, oder juristisch up to date?

I bin ka Kibara (Freund und Helfer), sondern
ganz normaler Computer-Klopfer.
Da ich aber ein von diesem Thema Betroffener bin,
hab ich mich halt „schlau“ gemacht und nach
Regelungen gesucht. (Weil das Zitat:„I hab glaubt die Nummerntafel ist ein Dokument und da ich das Dokument falten kann, hab ich ma dacht ich kann das Taferl am Moped auch umbiegen“ zieht bei unseren Kieberern schon lang nimma).
Greets POLLY

darf man das & nicht einmal die bulln wissns imma
unbedingt nachsehen unter:
MOTORRADRECHT von A-Z:
www.ubs.sbg.ac.at/people/motoixd.htm