hallo biker
ich möchte meine nummertafel seitlich am motorrad montieren und bitte um auskunft, wie man bei der typisierung vorgeht und ob das überhaupt möglich ist. gibt es ein bundesland, wo es anstandslos durchgeht, oder ist es in ganz österreich gleich?
Die Anbringung der Kennzeichentafel seitlich links, auch wenn die erforderlichen Sichtwinkel eingehalten werden, ist im Hinblick auf die Verletzungsgefahr (vorspringende Teile) nur aus sachlichen Gründen (genehmigter Fahrzeugumbau) gerechtfertigt
Für die Typisierung ist die für den ordentlichen Wohnsitz (Meldeschein) zustänstige Behörde maßgeblich.
hoffe ich du kennst dich ein bisserl aus!
habe mir an meine harley auch das kennzeichen
links an die schwinge gebaut.
in dem mitgelieferten tüv gutachten steht(sinngemäss)"die anbringung des kennzeichens links am fahrzeug ist nicht zu verwehren wenn:
die neigung zur strasse 30° beträgt,das kennzeichen von beiden seiten 30° einsehbar ist natürlich muss es beleuchtet sein,es dürfen keine scharfen kanten sein (gilt ab radius 3mm)und es darf die fahrzeugbreite nicht uberschreiten(lenker)auch ist auf die schräglagenfreiheit zu achten.
DAS ist EU recht,und ich glaub eu recht geht vor bundesrecht!
meine frage:müssens mir das jetzt eintragen oder is es gar ned notwendig es eintragen zu lassen?
um kompetente antwort wird gebeten!
lieben dank im voraus
Ich nehm an, dass die Harley serienmäßig den Kennzeichenhalter hinten hat.
Wennst so einen EU-Typisierungswisch hast, dann ist die neue
Kennzeichenhalterung zwar Typisiert,
eingetragen müsste sie aber wohl trotzdem werden.
Meines bescheidenen Wissens muss die Tafel hinten drauf.
Wenn hinten nicht geht, dann links und rechts eine (was sicher nicht in deinem Sinn wäre)
Außerdem muss die Tafel aus 40m sichtbar bzw. lesbar sein.
EU-Recht steht nicht zwangsläufig über nationalem Recht.
(Angaben ohne… eh schon wissen)
Die Kurzinfo aus meiner Homepage „Motorradrecht“ bezieht sich auf § 4 Abs. 2 KFG.
Dieser Abschnitt II (vergleiche auch § 60 StVO) enthält Bau- und Ausrüstungsvorschriften,
denen Kraftfahrzeuge entsprechen müssen, um genehmigt und zum Verkehr zugelassen zu werden. (Verkehrs- und Betriebssicherheit)
Mit Erlass vom 7. 12. 1999 hat das seinerzeitige Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zu Zahl 170.303/18-II/B/7/99 festgestellt:
Die Anbringung der Kennzeichentafeln an Motorrädern nicht in der Mitte hinten, sondern
seitlich links, sodass sie vorspringende Teile darstellen, ist im Hinblick auf die Verletzungsgefahr restriktiv zu behandeln. Eine seitliche Anbringung sollte, auch wenn die erforderlichen Sichtwinkel eingehalten werden, nur dann genehmigt werden, wenn sie durch sachliche Gründe (wie z.B. durch einen Fahrzeugumbau) gerechtfertigt ist.
EU-Recht ist in Österreich nach entsprechender Transformation in nationales Recht exekutierbar.
Dies gern als Ergänzung zur gegenständlichen Sach- und Rechtslage.
Mit Bikers Grüßen, Heinz
für deine sehr kompetente antwort. dein posting hat mich nur in der annahme bestätigt das des alles eine grauzone ist. aber wie soll es anders sein in einem bürokratenstaat wie österreich?
ist das mit Eurecht und Bundesrecht so eine Sache. Da es keinen EU weiten Typenschein gibt (sonst könnten wir ja Problemlos im EUraum ein Fahrzeug kaufen), gilt deutsches Recht nicht bei uns (ist nur ein Beispiel). Daher würd ich meinen, muß man bauliche Veränderungen eintragen lassen.
lg B&C
Das Kraftfahrgesetz (KFG) ist ein Bundesgesetz und gilt für ganz Österreich,es kann sein das es ein Techniker nach seinen ermessen anders auslegt,
für die Montage der Kennzeichen gibt es eigene Richtlinien nach dem KFG.
einer meiner Kumpels hat so eine Typisierung für´s Anbringen des Kennzeichens
„wahlweise links- oder heckseitig des Motorrades“
(lt.Stmk.Landesregierung [Typisierungsbehörde])
lg
aus graz