Parken im 1. Bezirk, Wien

fallen mir immer mehr leute auf, die nicht verstehen!
Kurzparkzonen und Gebüren gelten für mehrspurige K R A F T F A H R Z E U G E !
Motorräder ZAHLEN NIX, ABER sie müssen sich an die ZEITEN halten!!!
Wobei die Beweisführung in den Fall beim Parkscheriff  liegt.
Wenn du ein solcher Erbsenzähler bist, solltest du , dir kein motorrad zulegen, eh scho wissen wegen des OUTLAW images.
Solltest du es dennoch tun würde ich DICH ja genau DICH bitten nicht im Rathaus , nicht bei den Parkorganen, nicht im Parlament, auch nicht beim ÖAMTC oder dergleichen anzufragen!
WECKE KEINE SCHLAFENDEN HUNDE!!
Probiere es einfach, weil in dieser welt wird uns sonst noch eine Steeuer für`s LUFTHOLEN oder FURZEN aufgebrummt.
Langsam aber sicher gehen mir die überkorrekten auf den geist, man sollte auswandern , nach südamerika und sich eine planierraupe kaufen, …
Knitterfrei bleiben

soll sich ein Anrainer im Pickerlbezirk an die Parkzeiten halten?

sonst bekommt eine Antwort nur noch in Großbuchstaben, gesperrt und fett - weil jemand damit glaubt seine Behauptungen werden dadurch richtiger.

Nein, Motorräder sind nicht an die maximale Parkdauer gebunden, die gesamte Regelung der Kurzparkzonen bezieht sich auf mehrspurige Kraftfahrzeuge.

Siehe:

StVO § 25[align=left]size=80 Beim Abstellen eines mehrspurigen [/size][/align][align=left]Fahrzeuges in einer Kurzparkzone hat der[/align][align=left]Lenker das zur Überwachung der Kurzparkdauer[/align][align=left]bestimmte Hilfsmittel bestimmungsgemäß[/align]zu handhaben.

bwz. auch

Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung:

Pflichten des Lenkers

§ 2. (1) Wird ein mehrspuriges Fahrzeug in einer Kurzparkzone
abgestellt, so hat der Lenker

  1. das Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit dem für die
       jeweilige Kurzparkzone entsprechenden Kurzparknachweis zu
       kennzeichnen und
  2. dafür zu sorgen, daß das Fahrzeug spätestens mit Ablauf der
       höchsten zulässigen Parkzeit entfernt wird.

Soll heissen, man ist als Lenker eines einspurigen Kraftfahrzeugen nicht dazu verpflichtet den Beginn der Parkzeit bzw. die Parkdauer festzuhalten und auch nicht verpflichtet, sein Fahrzeug mit Ablauf der höchsten zulässigen Parkzeit zu entfernen. Somit erübrigt sich auch die Kontrolle derselbigen.
Das „bestimmte Hilfsmittel bestimmungsgemäß zu handhaben“ bezieht sich auf alle Formen der Parkraumüberwachung, nicht überall in Österreich sind Kurzparkzonen gebührenpflichtig und die Parkdauer wird zB mittels Parkscheibe kontrolliert.

Der Tussitherapeut

 
Braucht ja auch nirgends stehen, wenn sich die Verordnung ausschliesslich auf mehrspurige Fahrzeuge bezieht. (Die, wie du richtig bemerkt hast, dahingehend ja geändert wurde.)
 
Der Tussitherapeut
 

Tussitherapeut, das war mal eine aussagekräftige Antwort.
Jetzt weiß ich’s und kann angstfrei parken… aber erstmal Motorrad kaufen!
…morgen Besichtigung! =)

ich hab mir Klappspiegel vom Auner auf dem StadtRolla montiert - jetzt ist endlich dieses Attribut eines Platzverbrauchers kein Streitpunkt mehr - dafür laß’ ich das Vorderrad meist drin, obwohl’s eh in den Aktenkoffer paßt :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:

Diese Darstellung ist falsch.
Richtig ist vielmehr, daß sich die Regelung über das kostenpflichtige Abstellen von Fahrzeugen in einer Kurzparkzone auf mehrspurige Fahrzeuge bezieht.

Aktuelle Fassung § 25 Absatz 3:
„(3) Beim Abstellen eines mehrspurigen Fahrzeuges in einer Kurzparkzone hat der Lenker das zur Überwachung der Kurzparkdauer bestimmte Hilfsmittel bestimmungsgemäß zu handhaben.“

es gibt doch einen Fall, der mit Motorrad im 1. Bezirk berücksichtigt werden muss:
Anrainerparkplätze sind selbst für Motorräder von Anrainern tabu … :wink:

… war der Tredd aber zu einer Zeit, als sich noch die meisten Menschen an den Kopf getippt hätten, wenn sie fürs Parken vor dem Wohnhaus (wohlgemerkt: nicht in einer Kurzparkzone!) eine Gebühr zahlen hätten sollen.

Mittlerweile ist die allgemeine Verblödung bereits so weit fortgeschritten, daß jedermensch meint „Wir zahlen gerne!“ und solchen, die ein Mindestmaß an Lebensqualität, auch beim Autoabstellen, einfordern, asoziales Verhalten nachsagen … das stimmt zwar nominell, nur ist es das legitime Verhalten des Menschenrechtes und keineswegs insgesamt gegen die Allgemeinheit gerichtet … :wink:

Seite, sind alle diejenigen, die sich weigern Steuern, Abgaben jeglicher Art zu zahlen mittlerweile alle in ein extremes Eck gerückt (worden?):
Als da wären, zB. die Reichsb�rger oder die OPPT :rage: und andere.
Alles sehr abstrus, aber ein Wunder, dass sich Widerstand regt? :cold_face:

Mir gefällt die Bevormundung durch den Staat auch nicht, überall neue Abgaben, neue Regeln, neue Ampeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen, etc…
Alles damit es uns gut geht und damit sich niemand wehtut. :eyes:

Und dann wundern sich alle, warum die Leute Bungee springen, Extremklettern, Motorrad fahren, oder sich wo anders den Kick holen? :wink:

Das ist der einzige Punkt, wo ich einen Brando verstehen kann :wink:

nun … die sind nicht in ein Eck gestellt worden, sondern die stellen sich eindeutig selbst in ein extrem rechtes - der Staat möge uns vor DENEN schützen … :wink:

Und den Spaß am Schnellfahren genießen wir doch alle - jeder nach seinem Können eben … kein Grund für mich, meine individuelle Fähigkeit an jemandem mit extrem kurzem Schwanz zu orientieren, oder an jemandem, der nichtmal einen geraden Satz zuwege bringt, bei welchem man nicht vermuten muß, was er wohl bedeuten mag … :wink: