Pickerl o. KZ, Beglaubigung KV

hi alle zusammen!

sorry für die vermutlich simplen (oder gar blöden?) frage, habe aber kaum erfahrung beim gebrauchtkauf…

1) ich lasse einen ankaufstest bei einem abgemeldeten bike machen. für die anmeldung brauche ich dann ein pickerl (vorhandenes ist abgelaufen). stimmt es, dass in so einem fall das pickerl ohne anmeldung (kennzeichen) gemacht wird und ich den entsprechenden prüfbericht dann für die anmeldung verwende? in dem fall, würde ich das pickerl nämlich gleich zusammen mit dem ankaufstest machen lassen. nehme an, es ist egal, wo (bezirk/bundesland) die überprüfung gemacht wurde?

2) stimmt es, dass bei bezirk- (oder bundesland-?) wechsel, die verkäufer unterschrift beglaubigt sein muss (und/oder die vom käufer)? muss es eine notarielle beglaubigung sein? ich bilde mir ein auch schon stempel/unterschrift von händlern auf kaufverträgen gesehen zu haben mit einem vermerk wie „provisionsfrei vermittelt“. in dem fall geht es um einen verkauf über bundesländer hinweg. wer darf solche nicht-notariellen „beglaubigungen“ machen? - nur vertragshändler? öamtc? werkstatt? muss der „beglaubiger“ im bezirk/bundesland des verkäufers sein?

danke für eure hilfe!

gruss
andy

Eine Kaufüperprüfung sollte alle Punkte einer Pickerlüperprüfung beinhalten somit kann ein Anmeldegutachten vom Prüfer ausgestellt werden
der Prüfbericht vom Ankaufstest reicht nicht.

In der Steiermark wird nur mehr beglaubigt wenn es sich um eine Verlassenschaft handelt sonst reicht der unterschriebene Kaufvertrag
(nach meinen Inforamtionen)

mfg ES 9

sollt fürs Pickerl keine Rolle spielen. Ich hab in Wien meinen Hauptwohnsitz, bei der Enfield logischerweise ein Wiener Kennzeichen und das Pickerl macht mir der Horvath beim Service halt bei der nächsten Dorfwerkstatt ( Bezirk Waidhofen/Thaya, also tiefstes Wald/4 ).

Gruß

Peter

PS: wennst ein Fahrzeug an/ummeldest kriegst bei der Anmeldung unter Vorlage d. Prüfberichts sowieso ein neues Pickerl weil das (neue) Kennzeichen ja auch in die Plakette eingestanzt ist.

ist natürlich der Pickerlprüfbericht …

Nach Deinen Informationen???

Na wenn Du es nicht weißt - wer dann???

Moped steht beim Franz bekommt morgen neuen Gummi und Service und am Donnerstag gehts loooooooos!

Schönen Gruß
Ully-Bär

in Oberösterreich brauchst keine Beglaubigung. Kaufvertrag, Gutachten (Pickerltest), Meldezettel und etwas Kleingeld (ca 150€) genügen zum Anmelden.
Das Picker darf bis zu 4 Monate abgelaufen sein und du kannst das Bike trotzdem noch anmelden…

Konnte meine neuen Reifen noch nicht einfahren(Wetter)
aber da wir ja 1oder 2 km :wink: fahren werden wird das bald erledigt sein .


Wetter soll auch Spitze werden laut Wetteronline

dann bis Donnerstag


mfg Ernst

zu 1) Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, dann brauchst du zum wieder-anmelden das Paragraph57a-Gutachten (das ist KEIN Ankaufstest, sondern der Wisch, den man beim Pickerl-machen üblicher Weise dazubekommt).

Wenn der (haut’s mich nicht, wenn’s falsch ist) Pickerl-Termin nicht mehr wie 4 Monate abgelaufen ist, könntest du (glaub’ ich) das Fahrzeug auch ohne Überprüfung anmelden - macht in deinem Fall aber original keinen Sinn.

Ich würde mit dem Verkäufer vereinbaren, dass der Kauf nur zu Stande kommt, wenn a) der Ankaufstest keine dramatischen Schwächen zu Tage fördert und b) die Begutachtung gem. Paragraph 57 (die dann mehr oder weniger in einem Aufwaschen durchgeführt werden können) keine schwerwiegenden Mängel ergibt.

Mit dem Paragraph57-Zettel und dem Typenschein und dem Kaufvertrag (und einen Meldezettel von dir brauchst’ glaub’ ich auch noch…) kannst Du das Fahrzeug dann auf Dich anmelden und bekommst Taferln.

Zu 2): Keine Ahnung.

Greetz from the WineQuarter

vielen dank an alle, die geantwortet haben!

1) ist damit geklärt und ich werde das anmeldegutachten gleich im rahmen des ankaufstests mitmachen lassen.

2) zur beglaubigung der unterschrift gibt es jetzt infos aus der stmk und oö, dass dies nicht erforderlich ist. ich habe im internet auf der homepage von feldkirch auch eine entsprechende info gefunden. gehe demnach mal davon aus, dass es österreichweit nicht notwendig ist. werde aber morgen noch versuchen die zulassungsstelle zu erreichen, falls ich bis dann noch nicht mehr weiss…

danke nochmal für die hilfe!

andy

prüfung aus (+ natürli die moppetn) … mit neuem prüfbericht gehst dann anmelden, für die anmeldung brauchts keine beglaubigten unterschriften am kaufvertrag, neues pickerl erhälts im rahmen der anmeldung mit eingestanztem kennzeichen - hatte vor kurzem ähnliches problem…

Kaufverträge bei Privatpersonen hat man mal vor zig Jahren gebraucht, wenn man von einem ins andere Bundesland gekauft hat.
Da dann die gscheiten Leut´ ,die diese Gesetze gemacht haben, endlich mal darufgekommen sind, daß das absoluter Schwachsinn ist (Im eigenen Bundesland nicht und von anderen schon…) wurde dies aufgehoben.

LG
R.

prüfbericht nach §57a kannst du machen lassen
… typenschein mitnehmen …

zum anmelden brauchst

prüfbericht
kaufvertrag
versicherungsbestätiung
medezettel/meldebestätigung
amtl. lichtbildausweis

auch wennst in vorarlberg kaufst - den prüfbericht in kärnten machen lasst - und in wien anmeldest

viel spass mit dem neuen bike :slight_smile: