Pickerl ohne Verkleidung

Hab eine Frage wer weiß ob man ohne Forderer Verkleidung (Srad).
(Mit scheinwerfer und Blinker usw. natürlich)
das Pickerl bekommt ?

Blinker an ihrem vorgesehenem Platz sind, sollte doch das Pickerl auch ohne Verkleidung kein Problem sein!

lg. Mandy!

die nicht wegstehen dürfen stimmt…
aber ich denk nicht dass das der fall ist wennst einfach die vordere verkleidung wegnimmst!
ich denk nicht dass er das pickerl bekommt!

moped muss ohne verkleidung von der landespruefstelle eingetragen werden.

in der regel sollte es aber kein grosses problem darstellen dafuer ein pickerl zu bekommen.

-christian

außer du hast bezihungen.

Mfg R1-racer

so wie das bike typisiert worden ist, so gelten die voraussetzungen für die begutachtugsplakette.

… meiner Meinung nach nicht möglich sein - wegen abstehender und scharfkantiger Teile!!!

… das Entfernen der Verkleidung negativ auf das Fahrverhalten (Lutwiederstand, Abtrieb, Auftrieb, …) auswirken kann, muss das Fahrzeug neu typisiert werden. Duech die Entfernung der Verkleidung erlischt die Betriebserlaubnis, da das fahrzug nicht mehr den entspricht, für das eine Genehmigung erteilt wurde.

Damit darf keine Werkstatt eine §57a-Plakette ausgeben.

That’s a fact!

LHG, Schlucki