PLATTFORM MOTORRAD überlegt rechtliche Schritte

Basierend auf einen Eintscheid des Höchstgerichtes (welcher heute in den Medien nachzulesen war), wird die PLATTFORM MOTORRAD
in ihrer nächsten Arbeitssitzung, unter anderem, die streckenweisen Sperren und Geschwindigkeitsbeschränkungen für Motorräder beraten.
Lt. Paragraph 43 der Straßenverkehrsordnung kann die Behörde, nach entsprechendem Ermittlungsverfahren, eine Verordnung erlassen, welche die Streckensperre, Geschwindigkeitsbegrenzung, etc. für Motorräder nach sich zieht.
Die sachliche Begründung für diese Verordnung muss detailliert ausgearbeitet sein. Basierend auf der Erkenntniss des Höchstgerichtes, überlegt die PLATTFORM MOTORRAD die Möglichkeit folgender Vorgangsweisen. Nach Einsicht und Studium der individuellen Verordnungsbegründungen könnte die PLATTFORM MOTORRAD, im Interesse der individuellen Motorradfahrer, fundiert auf Sachargumenten, die jeweilige Verordnung hinterfragen.

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„Kurier“ vom 14.10.2003 / Ressort: CHR / Ausgabe: Wi, Abend, Wi, Morgen / Seite: 11

Höchstgericht kippt Lkw-Überholverbot
von Dominik Schreiber

Fällt das im Jahre 1999 eingeführte Lkw-Überholverbot auf sieben österreichischen Autobahnen? Ein neues Urteil des Verfassungsgerichtshofes lässt dies möglich scheinen.

Behandelt wurde in der Klage zunächst nur das Teilstück der Westautobahn zwischen St. Pölten und Amstetten (Niederösterreich). Dazu meinte der VfGH: Der bloße Umstand, dass ein bestimmter Autobahnabschnitt - wie es häufig der Fall ist - in einer Fahrbahnrichtung zweispurig geführt wird, kann . . . nicht für sich allein die „Erforderlichkeit“ einer Verkehrsbeschränkung für bestimmte Fahrzeuge begründen. Die Verordnung wird deshalb als gesetzwidrig aufgehoben. Dem Verkehrsministerium wurde aber noch bis zum März 2004 die Möglichkeit geboten, eine ordentliche Begründung nachzureichen.

Obwohl der Urteilsspruch wohl auf die damals von Verkehrsminister Caspar Einem erlassenen Überholverbote auf allen sieben Strecken passen dürfte, sieht man im Ministerium keinen Handlungsbedarf: „Wir gehen davon aus, dass es nur diesen Abschnitt betrifft.“ Auf der „Süd“, der A 12, der A 13, der A 21, der A 25 und der Tauernautobahn soll also alles so bleiben wie es ist - frei nach dem Motto „wo kein Kläger, da kein Richter“. Das Überholverbot auf der Wiener Südost-Tangente hat sowieso einen anderen Ursprung und bleibt von dem Urteil unberührt.

Im Ministerium will man deshalb auf dem umstrittenen Abschnitt der Westautobahn ein neues Ermittlungsverfahren durchführen. Beamte müssen dabei das Verbot noch einmal und besser begründen. Das wird nicht einfach sein, denn mit Zahlen lässt sich der Erfolg nicht belegen - schließlich hält sich sowieso kaum ein Brummi-Fahrer daran, und der Nutzen ist eher marginal.

SPRENGSTOFF Das Urteil birgt noch weiteren Sprengstoff. Denn jedem Autofahrer steht es damit frei, auch gegen Tempolimits gerichtlich vorzugehen - wenn es keinen ausreichenden Grund für die Beschränkung gibt. Bestes Beispiel wäre das 80er-Limit auf der A 22 in Wien, das selbst von einigen Experten und Verkehrspolizisten für unnötig gehalten wird. Die Beschränkung dient nämlich nicht - wie viele irrtümlich glauben - dem Lärmschutz. Vielmehr wurde es verhängt, weil die Abfahrten angeblich zu nahe beieinander liegen.

Copyrighthinweis: © Kurier - Wien, 2003.
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viel glück bei der durchsetzung.

lG
Michi

zu Beschränkungen für Motorräder: will denen keine Argumente liefern, aber das einzige einigermaßen mit Vernunft zu erklärende wäre Lärmschutz in entsperechenden (Wohn-, Erholungs-, ?)Gebieten. Drehe z.B. am Hals bei den Wohnhäusern „freiwillig“ etwas zurück.
Der Rest is pure Diskrimination!!

zu den Brummis: hoffe denen fällt eine gute Begründung ein, die jetzt gültige Verordnung auf 2-spurigen Bandln aufrecht zu halten. Falls nicht, dann hätte ich einen Vorschlag: Überholen für LKW nur dann zu erlauben, wenn die Geschwindigkeitsdifferenz >?? sagen wir mal 20km/h ist. Die heutigen „delta-V = 0,52km/h Elefantenrennen“ mit resultierenden >3km Überholweg sind mit allen Mitteln zu verhindern.

zur A22: anstatt Unmengen an Geld in die sinnlose Section-Control zu verpulvern (die „Experten“ sollen sich mal die Sicherheitsabstände bei starkem Verkehr und 60-70km/h „Realgeschwindigkeit“ im Tunnel anschauen - da möge man doch besser alle mit 80-100 durchfahren lassen!), schlage ich eine variable Geschwindigkeits-Steuerung vor (siehe A8 Richtung München, bald oder vielleicht sogar schon realisiert auf der A1). Diese Leitsysteme können im Fall der Fälle ja mehr - Unfallwarnung, Nebel,… und bei wenig Verkehr kann z.B. für die A22 zumindest ein 100er aufleuchten.
Mit selbigem technischen Equipment wäre dann auf Autobahnen 150 oder 160 auch kein Problem.

Um den Nutzen zu maximieren, schlage ich weiters vor, Linksschläfer eindeutig härter zu bestrafen (für „Missachtung des Rechtsfahrgebotes“ werden meines Wissens nach praktisch keine Strafen ausgesprochen, obwohl mit einem „Sleepy“ locker 10 andere Verkehrsteilnehmer behindert/genötigt werden.) Im Wiederholungsfall wäre der FS für 4 Wochen einzuziehen.
„Grünes Licht für rechts Überholen auf Autobahnen“ ist für dieses Land wohl zu revolutionär (das Sleepy-Problem würde sich schlagartig lösen ;-)), aber der Schaden (Auto-Crash) wäre bedingt durch die Unfähigkeit mancher (vieler?) Verkehrsteilnehmer wohl größer als der Nutzen für die „fähigen“ Fahrer.

Wünsche allen freie Fahrt!

Peter

gehörigen Sprengstoff in sich. Damit könnt man die beliebten 70er um Kleinzell und dem Excelberg wegbringen - oder aber auch für Autos gültig machen.

Im Falle dass alle wieder 100 fahren dürfen, gibts von der Motorradfahrercommunity ein symbolisches Bussi aufs Bauchi!

Im gegenteiligen Falle, also wenn auch Autos nur mehr an 70er fahren dürfen, gibts leider Haue von den Autofahrerclubs. AAaaber. Genau diese könnten dann hinterfragen, warum hier plötzlich nur mehr 70 gefahren werden darf, und der 70er kippt endgültig.

Wie’s also ausgeht - es kann nur besser werden!

Sehr guter Ansatz! Bravo Ernstl!

… für das LKW-Überholverbot lässt sich sicher schwerer finden, als eine Begründung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Einspurige auf genau definierten Strecken. (z. B. Lärmbelastung, Schadstoffausstoß, Unfallhäufungspunkte, Gefährdung anderer, …)

So lange „Möchtegern-Rossi“ und „Pseudo-Edwards“ ihre Privatrennen auf öffentlichen Straße austragen, wird mit einem deutlichen Fingerzeig auf die „schwarzen Schafe“ und einem Verweis an die Unfallstatistik jegliche Beschränkung begründet werden können.
Und all jene, die in Foren wie diesem damit angeben, im Zick-Zack-Kurs mit überhöhtem Tempo und evtl. auch noch auf dem Hinterrad durch Kolonnen zu wetzen, sind Wasser auf die Mühlen der Beschränkungs-Befürworter.
Sicher, ich fahre auch gerne mal schneller, als erlaubt, aber ich hänge es nicht an die große Glocke, drehe in Wohngebieten „den Gashahn“ zu und halte mich - als Familienvater ganz besonders - im Ortsgebiet an die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Würden das alle machen. sähe die Sache etwas rosiger aus.

LHG, Schlucki

ich dir nicht in allen punkten zustimme, befürworte ich prinzipiell deine meinung!
die brummi fahrer, auch wenn sie sehr langsam überholen können, müssen es manchmal machen… stell dir vor du fährst 4 stunden hinter dem selben vordermann ;-((
ich als auto/motorradfahrer, kann mir diese minute zeit nehmen, und abwarten…

bezüglich der übrigen punkte, bin ich ganz deiner meinung!!!
…nur glaube ich nicht, dass sowas unter dieser regierung durchführbar wird…

lg
sigi

nicht zu unterschätzen ist, daß es genug Unerfahrene gibt,
die glauben, um „dazu zu gehören“, diesen „pseudo-
racing-stil“ mithalten zu müssen… und dann mangels
Können, Erfahrung oder was auch immer als Unfall in der
Statistik aufscheinen.

Das ist ein Punkt, den so mancher hier vielleicht nicht
wirklich bedenkt…

greetings…

Ich glaube, der „Schlucki“ hat mit seiner Anschauung zu diesem Thema den Nagel genau auf den Kopf getroffen.
Eine 1:1 Übetragung der LKW - Aufhebung auf eine mögliche Aufhebung der einseitigen Geschwindigkeitsbeschränkung für Motorradfahrer wird es leider nicht geben.

lg
Norman

ich denke noch etwas weiter: in 10 Jahren werden ca. 50-70% mehr LKW unterwegs sein. Bis dahin sollten alle so stark motorisiert sein, dass eine Kolonne mit konstant ca. 90km/h auf Spur eins fahren kann, ohne einzelne in dieser Kette wirklich aufzuhalten. Damit fällt im wesentlichen jede Notwendigkeit für einen Überholvorgang.
Im Zuge des weiteren 3-spurigen Ausbaues ist natürlich die 2. Spur dafür freizugeben.

Zu der Minute, die man warten kann: Stimmt prinzipiell. Es warten dann aber 5, 10 oder 20 andere, bis der Brummi endlich vorbei ist. Trägt auch nicht gerade zu einem flüssigen Verkehrsgeschehen bei - „Ziehharmonikaeffekt“; mit allen Nachteilen wie geringer Abstand, Spur-Hüpfen, schneiden, …

Gruß, Peter

…ghört auch weg :wink:
aber des bezweifle ich dass das jemand schafft.
denn für den 50er hat sich der pöll höchstpersönlich
eingesetzt…

lG
Michi

selbst wenn nur wenige bestehende 70er fallen, der Arbeitsaufwand für unsere lieben Paragraphenritter liegt in dieser Formulierung

„Die sachliche Begründung für diese Verordnung muss detailliert ausgearbeitet sein“

und dem permanenten Nachhaken durch die Plattform.

Somit kann eine „Flut“ an einseitigen Begrenzungen auf mehreren Seiten (Arbeitseifer der Beamten „ggg“) bearbeitet/bekämpft werden.

Oiso, des schaut ned so schlech aus.

Pete

wird für den XL-Berg nix mehr bringen, solange die Straßenmeisterei so schläft wie dort, da dort nach wie vor die alten Beschränkungen stehen ( mit „km“ hinter der Zahl ) die ab 1.1.2004 nach 9-jähriger Übergangsfrist!!! ungültig werden.
Aber einseitige Beschränkungen ( neue ) werden damit sicher schwerer, weil sie sofort auf die entsprechende Begründung „abgeklopft“ werden können. Z. B. 30er in der XL-Berg-Siedlung.

lg
Harald

PS: Super, daß Ihr aus hier geäusserter Kritik, die sicher teilweise auch von der Formulierung überzogen war, gelernt habt, jetzt steht man hinter euch mit viel mehr Vertrauen!!! Weiter so!

schon irgenwie klar, dass der verkehr nicht gerade positiv beeinflußt wird, von lkw-überholvorgängen… aber wenn wir schon von zukunft sprechen… mindestens dreispurige bahnen… und lkw verbot auf der schnellsten… nur so als idee…

also mir persöhnlich machts nix aus, wenn ich mal ein bisserl warten muß, aber ich seh es sehr wohl, dass sich manche darüber ärgern können…

die lösung: statt lkw, ganz schnelle beiwagenmaschinen! ;-))

lg
sigi

so was siehst heut ja kaum noch. Letzten Samstag in der KK war eine zugegen. Umbau einer ZZR Kawa, mit an deutlichst ergrauten Herren drauf. Der hat mit dem Ding echt umgehen können!

I bleib auf 2 Radln - kann man lässiger überholen, und wenn was zu transportieren is (Schwie.Mu. gg), dann solltens halt 4e sein…

Gruß, Peter


habe morgen mittwoch zum wiener stammtisch welche mit…bitte aufzeigen und schreien danach,oder mir auch hier mitteilen.

gruss kurt

am schlimmsten sind diese in der Mitte Fahrer auf der A22 zwischen strebersdorf und korneuburg Ost da kannst jeden Tag zuschauen wie net einer oder zwei nein mindestens 5 deppen auf dem 6km langen stück gemütlich mit an kilo in da Mitten fahren:-((

PS:überholen darf man auch jetzt schon nur wenn der geschwindigkeitsunterschied 20km/h beträgt nur hält sich keiner dran.


habe wieder

…PLATTFORM-MOTORRAD…

…AUFNÄHER…

besorgt und nehme welche zu stammtisch mit.
die erste ausfahrt ist näher als viele glaubengg

selbstkostenpreis: per stück € 3,–

gruss kurt

beim wiener stamminger im poor-haus

wien 10,laaerbergstrasse 43 …„MÜLLERBRAU“…
schräg vis a vis renault am laaerberg

am mittwoch 28.01.04


gruss kurt

wenn ich 3-5 kmh schneller unterwegs bin(tempomat) als mein vordermann, rechne dir mal aus was das in 8-10 std fahrzeit ausmacht!!!
greez

20 kmh geschwindigkeitsunterschied gilt auf strassen mit gegenverkehr und nicht auf autobahnen:o)

greez