Polizeivideo

in diesem Fall sagt der der Namen Rauch auch etwas. Dieser wohnt bei mir in der Nähe, hat schon einige Mopeds auf dem gewissen

versteh ich nicht:

da fährt man(n) zu schnell oder macht offensichtilich lt. video etwas was gegen die stvo ist und dann versucht man wie ein baby die schuld bei den anderen zu suchen.

wennst zu schnell warst zahl und gib ruh
und wenn der videowagen euch folgen mußte wird er auch schnell gewesen sein nur ist das die POLIZEI-und falls dir das jetzt neu ist: die sitzten am längeren hebel! ;-))

immer dieses herumgeraunze…

weißt Du noch was für ein Auto es war,
damit ich etwas Ausschau halten könnte.
Ich bin öfters in der Gegend, aber langsam macht es keinen Spaß mehr durch den Bregenzerwald zu fahren.

Polizisten wollen eben kassieren - ob die Provisionen bekommen ? - Gibt eben solche und solche. „Deiner“ hat offensichtlich drauf gewartet, dass er ein paar Führerscheine entziehen kann, is ihm dann aber doch zu blöd geworden.

Einsprüche bringen jedenfalls gar nichts…
LG
Highlander

du warst zu schnell - du hast dich erwischen lassen - du musst zahlen.
rummotzen bringt da nicht viel. entweder übertretungen einsehen und die konsequenzen tragen, oder einen prozess riskieren und im schlimmsten fall noch um einiges mehr zahlen.

Opel Vectra mit Bregenzer-Kennzeichen (hab’s mir leider nicht gemerkt)

Gruß
Rudi

na da schau i nie rein, sind beim erstenmal reinschaun gesprungen und so hab ich s dann lassen…

Gruß vom lustigen Werner aus Graz

werde nur noch wenns gar nicht anders geht durch den Bregenzerwald fahren, ist mittlerweile die reinste Abzocke.

hast schon recht,
hab ja auch nicht abgestritten, dass wir zu schnell gefahren sind - wenn auch nicht wirklich schnell. Wollte eigentlich nur wissen, ob das mit dem „Sammeln“ der Verkehrsverstöße und dem gefährlichen Überholen so alles in Ordnung war.
Die Antworten hier haben mir aber schon Klarheit verschafft.

Danke dafür

und - schau’n wir mal!

Beste Grüße aus dem Allgäu
Rudi

würd ich mal mit deinem Anwalt telefonieren.

Es stimmt zwar dass der Freund und helfer trotz Vergehen weiter hinter dir herfahren darf um Delikte zu sammeln (was ich persönlich einfach fahrlässig finde… weil wenn jemand andere durch sein Fehlverhalten potentiell gefährdet, dann gehört dem das auch mitgeteilt und verwarnt bzw gestraft… und zwar unverzüglich!) allerdings denke ich, dass die sich dann trotzdem an irgendwelche Regeln halten müssen.
Sie haben das ganze ja auf video… also müsste auch deren Schneidmaneuver irgendwie nachweisbar sein. Genauso wie das knappe überholen. Vielleicht kann man da wirklich eine Gegenanzeige versuchen.

Was allerdings auch ohne Video geht: wenn der Kieberer in deiner Richtung unterwegs ist darf er deine geschwindigkeit auch schätzen… also auch wenn du nie gemessen wurdest wird er dich auch auf „zu schnell“ schätzen… was du ja nach eigenen Aussagen auch warst.

Viel Glück dass es günstig bleibt! :slight_smile: Aber wie du indirekt schon sagtest: „Spielschulden sind Ehrenschulden“ :slight_smile:

JEDES vergehen kostet… egal welcher zeitunterschied… i fahr über ne haltlinie ohne anzuhalten und beschleunige auf 200 … wirst wohl auch beides zahlen müssen oder glaubst leicht nicht???

aber wenn ich konstant zu schnell fahre könnens doch net einfach aus 20km 4 mal 5 kilometer machen und diei dann alle extra berechnen! warum ich mich so aufgeregt hab dass ich bezahlt hab war ja genau weil mir ein anwalt sagte: so läufts einfach nicht - das waren schwarze schafe unter den bullen!

Da muß man unterscheiden: Immer (konstan)t zu schnell in einer durchgehenden Beschränkung oder zB auf der Autobahn (ohne besondere Beschränkung) ist eine Übertretung (Dauerdelikt). Aber die Überschreitung mehrerer Beschränkungen hintereinander (zb zuerst 75 im Ortsgebiet - dann 140 im Freiland, dann 90 in der 70er-Beschränkung und nochmal 140 im Freiland) sind jeweils eigenständige Übertretungen.

Habe die Ehre
Ully-Bär

Wass soll denn das sein ?

Der Anwalt wird Dich aufklären das es sowas nicht gibt und Du gut beraten bist die Strafe einfach zu zahlen und es damit beruhen zu lassen.

Sonst wird noch mehr draus und Du brennst einfach mehr dafür.

Kalle_B.

müßten die Beamte da nicht schon nach dem ersten Vergehen eine Anhaltung durchführen?

lg,

wenn die polizei kein radar gestellt hat oder euch nicht geblitzt hat, muss sie euch mindestens 7km nachfahren das sie euch strafen kann das ist so. Alles was darübergeht ist nur mehr fehlersuche.

Terminus für eine Anzeige die unmittelbar mit einem bestehenden Verfahren zu tun hat. Aber Anzeige erstatten darf ich wann immer ich will! Und natürlich auch wenn ich mit der Abwicklung des Verfahrens nicht einverstanden bin.

… zu schnell vor der Polizei rumgurken ist kein Delikt? hm… seltsam…

also, weiß ned ob das schon wer geschrieben hat, aber soweit i weiß müssen dich kiwara beim ersten vergehen anhalten.
bei mir war mal was wo i wegen verbandszeug und kennzeichen zu schräg usw… 300 euro pecken hätt müssen. hab dann berufen (wie i dann die rechnung bekommen hab- da steht dann eh drinnen was man da machen muss) und mi a bissl bei der polizei informiert (einfach auf einen posten deines vertrauens gehen, öamtc rechtsauskunft- sind aber lulus). wurda dann auf die bh geladen, dort ein gespräch mit dem zuständigen bearbeiter, und so wurden aus 300 120 euronen.
hoff des hilft!
erfahrungsgemäß ist a bissl arschkraulen und verständniss zeigen ned des falsche
lg andi

Das man Dir nachgefahren ist oder das man Dich nicht beim ersten Delikt angehalten hat ?

Ich glaube die Chancen sind gleich Null das Du da irgendeine ‚Verbesserung‘ dadurch bewirkst, eher das Gegenteil wird eintreten.

Dein Rechtsschutz wird Dir aber die richtige Auskunft geben ob sie ein ‚Wehren‘ gegen diese Vorgangsweise untestützen. (Fragen kost nix)

Kalle_B.