Private radar kontrollen

habe heute im orf 2 gehört das einige gemeinden und daher wahrscheinlich bald alle
die radar kontrollen in private hände geben wollen(20 gibts schon)
das heisst kassieren-kassieren denn sonst hatt bald ein anderer den job.
die dunkle seite der macht ähhh obersten gemeindevertreter ist feuer und flamme
die andere seite dagegen eh klor aber nur bis diese wieder einmal umfällt plummmssss

was sagt ihr dazu?

gruss

akon

kennt ma des geld hernehmen um die drogendealer endlich los zu werden :wink:

dere
bremsleuchte

die idee
aber das kommt sicher in die gemeindekassen

akon

machens des schon lang. (ca. 1Jahr)

mfg

Sonicx

Also hier gilt für mi das gleiche wie bei der Exekutive. In den Ortschaften sollens blitzen so viel sie wollen, den meist hat eine 50 er Beschränkung ihren Grund (Wohngebiet, Kreuzungen etc.) Aber in 70 er oder 100er Zonen sollen sie uns bitte unsere Freiheit genießen lassen.

denn so einen strafbescheid würde ich sofort beeinspruchen da im gegensatz zur exekutive der messende ja nicht der wahrheitspflicht unterliegt (diensteid geht net/interessenskonflikt wirtschaftlicher art) und er natürlich auch keinen beweis hat. aber es gibt auch ein erkenntnis des obersten gerichtshofs das diese methode rechtlich nicht zu 100% abgesichert ist und es wird auf entsprechende klagen gewartet !!!

Bei einem Privatunterehmen steht der wirtschaftliche Faktor im Vordergrund und nicht die Verkehrssicherheit.
(gesetzliche Grundlage für die Messungen…)

Man (?) vermutet das eine Klage die bis zum OGH durchgezogen wird, Recht bekommt und das Urteil aufgehoben würde.

Kalle_B.

Also ich sehe da eher schwarz, wenn private Totalversager solche Tätigkeiten übernehmen. Das hat sich ja schon bei der „Parkraumbewirtschaftung“ gezeigt wie so etwas endet. Wer kennt sie nicht die hochgebildeten und wohlgenährten Parkraumüberwacher, die durch die Gassen gleiten und jeden noch so kleinen Verstoß mit brutaler Härte abstrafen? Jede Disukssion zwecklos. Man könnte fast Glauben, dass ein Heer an Taubstummen rekrutiert wurde…

Ich hoffe bis zuletzt, dass man diesem Treiben einen Riegel vorschieben kann.

habis kannst wenigstens ohne „widerstand gegen die staatsgewalt“ ordentlich eine mitgeben, wenns teppert werden!

:wink:

sollte dann die entsprechende gemeinde tragen müssen damit ihnen solche blödheiten nicht noch mal einfallen

aufhalten weil das ist nötigung bzw. einschränkung der persönlichen freiheit

NOCH nicht

akon

meinung
inunserer strasse ist eine 30 zone( schule)
da fährt aber keiner 30 weil es so gut wie keine kontrollen gibt
aber ausserhalb da kontrollierens de 100da

akon

korrekt 50 ein.
aber das was du da schreibst muss ich mir merken denn man weiss nie

akon

riegel davor glaube ich als gelernter österreicher nicht mehr
sonst sprichst du mir aus der seele

akon

nicht, dauert aber sicher a net mehr lang :wink:

Gibt’s ja schließlich was zum Kassieren.

mfg

Sonicx

…für den sozialen Abschaum, der davon lebt das Fehlverhalten anderer zu denunzieren.

Ersten wird man sehen, wie und ob man solche „private“ Strafen beeinspruchen kann.

Zweitens wird es sicher schwarze Schafen geben, die im Übereifer schummeln werden. Das liegt ja auf der Hand und ist nur eine Frage der Zeit. Und genau das ist der Wunde Punkt im System.

Die Presse wird sich die schwarzen Schafe rauspicken und an den Pranger stellen. Und wer zahlt dann noch eine Strafe, wenn es bekannt wird, dass geschummelt wird… Es folgt ein Einspruch bei jedem Bescheid…



dürfen und machen nichts anderes als tempomessungen, die dann zur anzeige gebracht werden. JEDER darf das tun, und jeder anzeige muss seitens der behörde nachgegangen werden.

weiters ist die gemeinde nicht berechtigt, ein unternehmen zu beauftragen, die überwachung des verkehrs ist in österreich noch immer verantwortungsbereich der bezirkshauptmannschaft. und die sind alle net erfreut, weil es in diesem fall kein organmandat, anonymverfügung sondern immer eine anzeige gibt.

d.h. dagegen berufen bringt net viel (ausser viel arbeit für die behörden!! also IMMER beeinspruchen), abstellen kann man das nur indem vor gericht klargestellt wird dass die gemeinde einfach nicht befugt ist jemandem den auftrag zur tempoüberwachung zu erteilen, somit gäbe es keine einnahmen mehr und die sache ist erledigt.

lg
öarp

besonderes schmankerl in diesem zusammenhang die forderungen der grünen zu diesem thema, ohne kommentar meinerseits:

[url=http://www.neuverhandeln.at/F%C3%B6rderung_des_nicht-motorisierten_Verkehrs]neuverhandeln.at

lg
öarp