Probeschein

hey leute!

de probezeit dauert jo 2 johr oda,.

da gilt unter anderem 00, eh klor, a sunst gscheita =)

nur was mich intereressiert, waun wirdsn gfährlich für mei rosa plastik, in sachen beschleunigte fortbewegung?
san 30 drüber scho zuviel? oda wo liegt da die grenze?

weil wenn 30 scho zuviel wärn dann wirds aba schön knapp bei ner kontrolle… und des nur wenns mi net grod unterm überholvorgang photographieren weil do is dann eh scho wurscht.

mir gehts da auch um erfahrungen eurerseits, net dass ma jez ana kummt mit „herst du vogel schau ins gesetzbuch“ :grin: :wink:

lg

also ich habe mal, in meiner probezeit, 25 zuviel draufgehabt… da ist bis auf einen patzen geld nichts gewesen.
es kommt halt immer drauf an, ob die die netten aufhalten, oder obst 1en monat später an wisch zugeschickt bekommst.

heuer im sommer habe ich wegen 30km/h zuviel gezahlt, allerdings nicht mehr in der probezeit und ohne weiter konsequenzen. angeblich ist ohne probezeit die grenze bei 50 km/h drüber…

ist bei 40 zu viel durch Ortsgebiet,oder 50 zu viel auf dem Autobahn,2 Wochen schein weg,und eine milde spende…
Das gilt für "Normale"FS.
Mfg maiche

ich halts dann lieber einfach mitn glück, alles andere macht eh kan spaß ggg

lg

 
So is richtig! AUNDRUCKN!!
…und ausserdem wer ne’ fette AKRA drauf hat kann wohl auch seinen Obulus an Vater Staat löhnen… :wink:
 
Supp33

Du findest das ganz leicht heraus: AUSPROBIEREN! grins
 

genau so a motivation braucht ma als motorradfahrer! ggg   :wink:

mhmm dafür wär jetzt die beste zeit, weil wenns man jez wegnehmen, hab ich ihn wieder, bis wieder frühling wird ggggg

:grin: :grin:

Als hab für die mal im Gesetzbuch  geblättert.
 
§ 4 Abs 6 Zahl 2 FSG mit techn Hilfsmitteln festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausmass von
 
a.) mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder
b.) mehr als 40 km/h auf Freilandstrassen   
 …gelten unteranderem als schwere Verstösse bei Probeführerscheinbesitzern
 
Achja unter Abs 6 Zahl 1c wird auch von Überholen unter gefährlichen Umständen gesprochen.:wink:
 
Also die 2 Jahre eben etwas weniger stark am Gasgriff hängen.
 
Gruss
 
RRBueller

danke.
 
aber das

 
könnte schwer werden, hab da so a krankheit die zieht ma das handgelenk immer so nach unten beim fahren… :grin: :grin:
 
na wurscht 40 kmh außerorts ist recht praktikabel und vertretbar. innerorts sollt ich mich halt net beim überholen dawischen lassen ggg.
 
lg

Ich hab 2x in der Probezeit innerorts mit mehr als 20km/h zu viel geblecht, jedes mal 21€ (bin sofort rausgewunken worden). War beide male in Wien.
Viele Polizisten kennen sich mit den ganzen Probezeitbestimmungen sowieso nicht aus, L17 ist den meisten auch ein Fremdwort (2x selber erlebt) :smiley:

Ansonsten stimmt das mit 20km/h innerorts und 40km/h außerorts in der Probezeit. Danach sind es 40 bzw. 50 km/h.

Mit Anzeige bei +40kmh im Ortsgebiet + Probezeit

Probezeit +1 Jahr

  • Strafe
  • Kurs (kostet auch einiges)
  • 2 Wochen ist der Führerschein weg (beim 1x mal).
  • Bei einer Strafe innerhalb  der Probezeit (+20kmh) == Schein wieder weg und oder Kurs (da bin ich mir nicht ganz sicher)

Abgesehen vom Geld ist man damit auch für 5 Jahre ausgeschlossen für die Ausbildung als:
Fahrlehrer

  • Taxischein (kann man machen, ausgehändigt bekommt man den Schein 5 Jahre nach der Strafe)