Probezeit

Habe mal eine frage:

Habe meine A-Schein heuer nachgemacht bin im Jänner 20 geworden und habe meine Schein im Mai erhalten/bestanden.
Nur habe ich meinen tollen Scheckkarten schein bekommen und hier ist ja nun vermerkt das ich nur 25kW fahren darf, aber das Datum ab da ich mehr als 25kw fahren dürfte liegt bei 2009 im Mai???!!!

Ich habe gemeint das ich ab meinem 21.geb (der wäre dann im jänner 2008) alles fahren darf??

kann mir jemand weiterhelfen???

Mindestalter:

18 Jahre (vollendet) für die Klasse A, eingeschränkt auf die Vorstufe A

21 Jahre (vollendet) für die Klasse A (ohne Vorstufe A)

Zwischen 16 und 24 (vollendeten) Jahren ist beim Lenken eines Motorfahrrades (Klasse L1e) ein Mopedausweis erforderlich.

Ab der Vollendung des 15. Lebensjahres hat die Fahrschule oder der zur Ausstellung von Mopedausweisen ermächtigte Verein von Kraftfahrzeugbesitzern bei Vorliegen der Voraussetzungen und Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten den Mopedausweis auszustellen.

Ein Mopedausweis ist nicht erforderlich, wenn der Lenker im Besitz einer Lenkberechtigung (Führerschein) ist.

Das Lenken eines Kraftfahrzeuges ist nur mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse oder Unterklasse, in die das Kraftfahrzeug fällt, zulässig. Es ist daher bei Strafe und Zwangsmaßnahme verboten, ein Kraftfahrzeug ohne entsprechend gültigen Führerschein zu lenken. (Die Beschränkung der Vorstufe A auf Leichtmotorräder ist zu beachten!)

Vorstufe A beschränkt die Lenkberechtigung für die Klasse A auf das Lenken von Leichtmotorrädern. - Stufenführerschein für Motorleistung bis 25 kW (34 PS) - Vor dem vollendeten 21. Lebensjahr darf ein Führerschein für die Vorstufe der Klasse A nur befristet auf 2 Jahre ausgestellt werden. Die Vorstufe A darf auch ab 21 erworben werden.

… plus 2 Jahre ist nun mal Mai 2009.

Wurscht, ob du dazwischen 21 wirst, oder nicht.

Erst, wenn du NACH dem 21. Geburtstag den A-Schein machst, entfällt die Vorstufe.

Eigentlich hätte man dir das aber in der fahrschule beibringen müssen.

LHG, Schlucki

bis 2009

Gibts die 2 jahre Vorstufe nur bis zu einem gewissen Alter?

es so machen sollen wie ich. Hab den schein zwar mit 20 gmacht, hab ihn dann aber erst a poar monate später, als ich 21 geworden bin bei er BH abgholt. Das zählt auch :slight_smile:

naja ist zwar a bissl blöd aber i kann eh nichts mehr daran ändern, aber i hätte sowieso vorgehabt davor mal klein azunfangen und nicht gleich mit 120ps g… aja un din der farschule wurde mir das nichts gesagt… genauso wie es keiner meiner kollegen und bekannten wusste die den a schein besitzen

20 ist halt so ziemlich das blödeste Alter um den A-Schein zu machen.
Wennst ihn mit 18 machst bekommst mit 20 den „normalen“ Schein, oder eben gleich mit 21.

lg, chris

im Jänner „verlieren“ und einen Neuen holen, wennst nicht warten willst…
Kostet halt ein bissl was…

… und das funktioniert, mit dem „verlieren“???

wie soll des dann Funktionieren??

Stimmt nicht, da man jetzt mittlerweile sofort vom Prüfer einen vorläufeigen Führerschein ausgestellt bekommt und daher dann am Scheckkartenführerschein auch das Datum von der Prüfung draufsteht.

Die Behörde ist so blöd, daß nirgends das Datum der Prüfung gespeichert ist, also stellt sie einen neuen mit dem aktuellen Datum aus.

Oder so ähnlich dürfte sich da jemand die Welt vorstellen…

greetz,
mikerg

gegolten, aber i hab ja a no an fetztenschein :slight_smile:

Greetz

das problem haben ein paar leute, gerade mit 20 den schein blöderweise nachgeholt zu haben…
vor allem an bmw1100 : wie kommst du denn auf das mit dem verlieren?? wär ja schön wenn das funktionieren würde, kann ich mir aber nicht vorstellen…
kann vielleicht noch jemand anderes zu thema etwas sagen (erfahrungen?)

grüßle…

hab den b-schein seit 3 jahren, also keine probezeit mehr was promille und so betrifft. nicht das ich trinken würde wenn ich fahre, aber mich würds einfach interessieren: hab vor paar monaten ausdehnung auf a-schein gemacht, hab ich jetzt nochmal 2 jahre probezeit? hab den a schein schon mit 21 gemacht.

lg spuk

zumindest weiß ich es in einem Fall. Der Tipp ist auch nicht ganz von mir, sondern von einem Freund, der eine Fahrschule besitzt…:slight_smile:

ich hab im April den E zu B gemacht und konnte in der Fahrschule über das „Führerscheinregister“ (oder wie es sich auch immer nennt)meine kompletten Daten kontrollieren. Auch stand da meine A-Prüfung die ich erst 8 Jahre davor abgelegt habe. Weiters meine Adresse usw.
Und weil sich meine Adresse nicht geändert hat, mußte ich auch keinen Meldezettel mehr vorlegen.

Von mir waren alle Daten vorhanden !

glaub du kannst ihn mit 21 auch umschreiben lassen… kostet halt was, aber ab 21 kriegst dann den „grossen“ A-Schein…
20 is halt grad blödes alter…

bin mir aber nicht ganz sicher… ev. mal beim öamtc oder bh nachfragen

grüsse
mac

du hast jetzt keine probezeit beim auto mehr also hier 0,5 aber beim motorrad hast du probezeit also wenn du mit diesem unterwegs bist gilt 0,0 (bzw 0,1) smile