Probezeiten A und B?

Hallo,

ich habe den L17 gemacht und letzten Herbst dann noch den A-Schein. Nun würde mich interessieren wie das mit der Probezeit aussieht, wenn ich jetzt zB zu schnell fahren würde.

Bis jetzt war mir klar, dass ich nur max. 20 innerorts und 40 außerorts zu schnell fahren „darf“ bis mir der Schein abgenommen wird (PKW). Wie schaut das jetzt mit dem A-Schein aus? Ich schätze mal die Probezeit wird für A und B getrennt berechnet. Und was, wenn sie mir zB weil ich mim Motorrad zu schnell unterwegs war den Führerschein abnehmen würden? Ich habe zwar dann keinen Führerschein mehr aber die Lenkberechtigung für Klasse B habe ich doch dann immer noch, der Führerschein ist ja nur ein Dokument, das die Lenkberechtigung zeigt.

Ich habe sicher nicht vor jetzt plötzlich zu rasen oder sonst scheiße zu bauen, dafür ist mir der Führerschein zu wichtig, aber „für den Fall das …“ würde mich interessieren wie das mit der Überschneidung der Probezeit aussieht.

Und noch etwas ist mir beim googlen zu diesem Thema aufgefallen: Auf der ÖAMTC-Seite steht, dass die Probezeit bei L17 bis 20, sprich 3 Jahre geht!!! Auf help.gv.at steht davon aber nichts. Ich habe auch noch nie davor etwas davon gehört, dass man bei L17 drei Jahre Probezeit hat …

Ich hoffe ihr könnt mir etwas Klarheit im Rechtsdschungel bringen :slight_smile:

mfg

RemoteC

Unter dem Titellink Lenkberechtigung
[url=http://www.suf.at/motorradrecht/]http://www.suf.at/motorradrecht/[/url]findest du einige Antworten zu deiner Frage.

140 auf der Landstraße sicher nicht. Nicht mit dem Probeschein. I glaub bis 129km/h nehmen sie in dir nicht weg aber verlängerung und nachschulung hast da schon! I würds ned ausprobieren aber bitte! lg

Hab jetzt nochmal gegooglet und auf mehreren Seite steht das selbe.

„Als schwere Verstöße, die zu einer Nachschulung führen, gelten z. B. Überschreiten der 0,1-Promillegrenze, Tempo-Überschreitung von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet und von mehr als 40 km/h auf der Freilandstraße, Überfahren von „Halt“-Zeichen bei geregelten Kreuzungen, Fahrerflucht, Vorrangverletzung etc.“

und das ist auch das, was ich im Kopf hatte. Also werden es wohl 40km/h sein. Was ich aber auch schon wieder gefunden habe war das mit L17 und Probezeit bis 20 … allerdings gibt es auch noch Websites wo draufsteht das man nur nen 100er auf der AB fahren darf bis man 18 ist, was seit 2001 nicht mehr so ist. Möglich, dass sich hier auch was geändert hat.

… hier [url=http://www.kfv.at/index.php?id=132]http://www.kfv.at/index.php?id=132[/url] die aktuellen Gesetzestexte runterladen und dann nachlesen, was Sache ist.

Prinzipiell gilt L17 nur für Klasse B, für Klasse A darf erst mit 18 die praktische Prüfung abgelegt werden. Die Probezeit für Klasse B wäre somit 2 Jahre und die für Klasse A 2 Jahre, jeweils beginnend mit der Ausstellung des Führerscheins der betreffenden Klasse. Wenn du mit 18 den B-Schein und mit 20 den A-Schein machst, dann gilt die Probezeit für B vom 18. bis 20., die für A vom 20 bis 22. Lebensjahr. So würde ich das interpretieren.

Auf http://www.fuerboeck.at findest du auch eine Menge Infos.

LHG, Schlucki

weil da lernt man sowas, kopfschüttel wie einfach es heute ist den deckel zu bekommen

Obwohl i a no mit Probeschein unterwegs bin. Aber die Strafen san so teuer und unangenehm das i mi da ned spielen würd! Also lieber a bissl langsamer auf den graden dafür alles geben wennst a bergstraßerl fahrst is doch eh lustiger! lg

Abnahme des Führerscheins durch die Behörde, sind ALLE (!!!) Lenkberechtigung die du erworben hast, für die Zeit bis zur Wiederausfolgung stillgelegt.
Das ist FAKT !!

mfg wogi

fahr einfach nie schneller als erlaubt, dann brauchst dir a um den ganzen quatsch keine gedanken machen.

und zwar gerechnet ab dem ersten erworbenen Führerschein.
Solltest du also mit 17 den B-Schein erworben haben, dann bist du bis 19 in der Probezeit. Solltest du mit 18 den A-Schein nachmachen, dann gilt die Probezeit noch bis 19 und danach nicht mehr. Solltest du den A-Schein nach Ablauf der Probezeit erwerben, dann beginnt KEINE neue Probezeit mehr zu laufen.

Nachdem du nur EINEN (österr) Führerschein besitzt (besitzen kannst), ist es egal, mit welcher Klasse du Verstöße begehst - bei Entzugsdelikten wird er eingezogen und du darfst gar nicht mehr fahren, weder mit PKW noch mit Motorrad (diese Aussage bezieht sich auf deine Frage bezügl. „klassen-weisem Führerscheinentzug“).
Einzelne Beschränkungen könnten sich max. aus medizinischen Gründen ergeben (die event. das Autofahren noch gestatten, nicht jedoch das Motorradfahren)

sg,
Gotti