"Brain Cap"

is ja alles in ordnung. es is nur, dass die meisten halbschalen kein prüfzeichen haben.

…zumindest in da Stmk!
Ohne Helm kannst a OM zahlen - bei an net typengenehmigten gibt´s nur a anzeige - oder die gute alte G´nackwatschn!

steigt überhaupt nicht ein, weil unfall gewesen ist,
daher gehts um die unfallvers. egal ob privat oder
gesetzlich! aber die steigt genauso aus ;-(
ist aber eh klar…

lg

Hois eini!

und ins Krankenhaus muss, wer soll das bezahlen, wenn nicht die Krankenversicherung, dafür ist sie schliesslich da. Bei Fremdverschulden, holt sich die dann die Kosten von der Versicherung der Verursachers zurück, bei Eigenverschulden wird sie darauf sitzen bleiben…

So leuchtet mir das jedenfalls ein, bitte korregiere mich, ich bin kein Jurist…

Und angeblich holt sich die zahlende Versicherung oft einen Teil des Geldes vom Patienten zurück, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, die Ursache für die Verletzungen ist.

Wie auch immer: Integralhelme zahlen sich aus, schon deshalb weil man keine Fliegen zwischen den Zähnen hat, und nicht erkannt wird wenn man einen Stern vor der Bushaltestelle reisst :slight_smile:

ist es so, das behandlungen die uvers zahlt, sofern ein
unfall vorausgegangen ist. aber wie schon beschrieben
is es egal. das die kosten teilweise vom patienten
eingekalgt werden können is richtig! jedoch nur von
gesetzlicher versicherung, darum bin ich auch privat
versichert.
natürlich geht das nur wenn man sich das leisten kann.

ich greife auch lieber zum integral, weil a zu meiner gixxen (siehe gb)
auch gar kein anderer passen würd und
b die sicherheit voran geht…

lg

mit dem „Angsthäferl“ spazieren. Bin erst einmal damit aufgehalten worden, hab aber von einem alten Helm das Prüfzeichen reingenäht.
Gilt zwar nix, hab aber nix zahlen müssen und weiterfahren dürfen. Die lauten Auspuff haben schon a bisserl mehr Überredungskunst gebraucht.
lg
Klaus

seas klaus

1) da hast glück gehabt - wenns´t an kapperlständer erwischt der si a bissl auskennt gehst mit dein braincap auf

un 2) …dann glei ordentlich! die plakette könnte unter umständen als urkunde angesehen werden - und dann is ka klane verwaltungsübertretung mehr sondern a sach fürs bezirkksgericht - und zwar net fürs heitere

da is sicher g´scheiter wennst 21 euro einsteckst und zahlst wenns so weit is - ohne dass du die plakette umnähst

lg

nimm an Jethelm mit CE - Prüfzeichen wie den shoei RJ-Air 2 oder den Arai Freeway. Ohne Schirmerl schaut der eh scho fast perfekt aus.
Für die Enfield is mir des authentisch genug …

Gruß

Peter

PS: Neugier :slight_smile: was hastn für eine NSU ( Fox ? Max ? Lux ? ) …

Oiso, i glaub ned, daß mi gleich vors Gericht zahn wegen an Zetterl im Helm - hab i ja gebraucht kauft auf an Flohmarkt und des war scho so drin. Eh klar, daß i trotzdem selber schuld bin, aber wennst an blöden Kiwara freundlich und unschuldig kommst, zahlst auch in dem Fall höchstens 21 €.
Der Helm is sowieso mei geringste Sorge, wenns mi zum TÜV schicken wirds erst richtig haarig.

Also, ned immer des schlimmste befürchten !

lg
Klaus

…aber es gibt sicher anige, die dach soan beitrag glauben, dass des dann wirklich ok is und deswegen dann a no zum streiten anfangen!
klingt zwar ziemlich schräg - is aber leider wirklich so.
wünsch no an schöenen tag!

Erich

ist alles verboten was keine gültige e-zulassungsnummer im helm hat - da gibt’s auch ganz „normale“ helme die da raus fallen, der ehrliche händler hat auch einen hinweis so wie „nicht für den strasssenverkehr- aber anderer verkehr ok…“ dabei. in der praxis wird nix so heiß gegessen - aber bei einen unfall mit dauerschäden kanns schnell eng werden.
gruß

BJ 1956.


Trach