"Rahmenschaden", Kaufrücktritt?

doch ein unterschied, ob er ihn vorsätzlich bescheisst - was in dem fall ja nicht vorliegt - oder eben nicht

hätt er ihn linken wollen,dann hätt er ja die zerkratzten teile getauscht und das kreuzerl am kaufvertrag gemacht, oder??

ich würd keine veranlassung sehen,das ding zurückzunehmen

es wirklich eine beeinträchtigung der fahrtauglichkeit wäre würde er sie natürlich zurücknehmen

aber uns kommt vor als ob er irgendwelche flöhe sucht um das teil loszuwerden

ausserdem weiß ich auch nicht was ihm die in der werkstatt eingeredet haben

mfg

sowas dummes hab ich ja schon lange nimma gehört.

wenns nen umfaller hatte und der käufer sich das angesehn hat und (beide) den riß übersehn hat (haben), hat er einfach pech gehabt. das hat nix mit gewissen zu tun.

lg, el leon (der mit viel gewissen durchs leben geht)

Wennst beim Öamtc bist dann Frag mal nach bei der Rechts Abteilung so eine klare Sache ist es nicht heut zu Tage mit dem Gericht wenn es überhaupt so weit kommen sollt.Aus meiner Sicht ich würde es drauf an kommen lassen. Wünsch da noch viel Glück vielleicht findet ihr eine Lösung was beiden Parteien zusagt

ihm auch am liebsten wenn man sich einigen kann, beim öamtc hat er schon angerufen die legen sich natürlich nicht fest

mfg

meine rede -nt-

würd ich das auch sehen!!

knifflige Sache das ganze hör dir am besten noch eine paar Meinungen an. Wie gesagt ich würds drauf an kommen lassen den der Käufer hat das Motorrad besichtigt und für gut befunden nächstes mal soll einfach einen mit nehmen der was sich besser aus kennt.

Bei einer 7 Jahre alten 600er mit Sturzspuren
schätze ich einmal grob 2000 Euro. Oder liege
ich da falsch?

… völlig richtig. einen vorsätzlichen beschiss kann ich da wirklich ned entdecken. und wenn einer ein zerschrämeltes rad kauft muss er damit rechnen…

abgeshen davon kann man diesen riss reparieren, die lenkkopflager und alles was im weg ist muß natürlich raus… aber soooo ein problem ist das nicht…

lg
steveman

es war eine R1 und die hat 400.- unter listenpreis gekostet mit 10000km weniger als „erlaubt“ und div zubehör war auch dabei (Öhlins Gabelumbau, Heckhöherlegung, Stahlflex,…)

mfg

Hi!

Kann Dir aus eigener Erfahrung folgendes erzählen. In diesem Fall war ich der Käufer. Hab ein Motorrad, wie im Kaufvertrag gestanden, besichtigt, probegefahren und gekauft. Wollte einige Wochen danach die Ventile einstellen lassen, hat mir dort der Mechaniker geraten, mit diesem Motorrad keinen Meter mehr zu fahren da dieses einen Rahmenschden aufwies. Riss im Bereich der Sitzbank.
Hab dies dem Rechtschutz übergeben. Enderfolg, der Käufer hat mir den gesamten Kaufpreis rückerstatten müßen.
Gründe: Da ich kein Mechaniker bin, und von dieser Branche auch keinerlei Ahnung habe, ist der Absatz „wie Besichtigt und Probegefahren“ rechtlich hinfällig. Wenn dein Bekannter im Kaufvertrag keinen der Schäden (Umfaller etc.) explezit angeführt hat wird es schwierig für ihn das Motorrad nicht zurückzunehmen.
Laut meinen Anwalt hätte ich damals das Spiel soweit dreiben können ihn wegen fahrlässigkeit vor Gericht zu bringen.
Sollte sich vieleicht rechtlich mal genauer erkundigen.

Schönen Tag noch
Franz

hat das ganze gedauert?

es steht im kaufvertrag drin die vorschadenfreiheit nicht garantiert wird und es sind zwei unfallschäden am motorrad noch sichtbar

es wurde niemals von unfallfrei geredet, ausserdem hat der kleine riss meiner meinung nach keine auswirkung auf die fahrsicherheit

ihm wäre eine einigung auch am liebsten aber mal sehen was rauskommt

mfg

Tja, da stimmen die geschätzen 2000 Euro nicht
mehr ganz :wink:

Auf dem Bild kann ich nicht genau erkennen, ob
der Riss nur bei der Lasche ist (=> eher
harmlos) oder ob er sich im Bereich der
Lagerschalen oder anderen tragenden Teilen
befindet.

Ich bin schon gespannt wie die Sache weitergeht.



nur leider ist er über 300km weit weg und ich hab auch nur das eine foto gesehen drum wissen wir ja auch nicht ob nur der anschlag eingerissen ist oder ob der riss in richtung lager geht (eher unwarscheinlich)

mfg

mal sehen bis jetzt hat ihm jeder geraten es nicht zurückzunehmen auch sein anwalt

Hi!

Mein Verfahren war in ca. 1 1/2 Monaten abgehandelt. Dar Verkäufer hat damals schnell eingelengt. Schätze mal der hatte gewusst was das Radl hatte (Is nur ne Vermutung).
Ich würde deinen Bekannten mal raten seinen Kaufvertrag zu nehmen und sich mal wo genauer beraten lassen. Weiß nicht, ist er bei irgendeinem Autofahrerclub? Dort mal in der Rechtsabteilung anfragen. Ist glaub ich schon mal gut, da er dann gegenüber den Käufer richtig argumentieren kann.
Is ne scheiß Situation für beide, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Am besten ist so etwas außergerichtlich zu kären.

Ciao
Franz

ihm wäre eine einigung auch am liebsten

jede rechtliche erkundigung spricht ihm zu das moped nicht zurückzunehmen das es ja offensichtlich ein unfallmotorrad ist und im kaufvertrag die gewähleistung ausgeschlossen ist, die frage ist aber trotzdem ob das vor gericht hält, garantieren kann das natürlich keiner

mfg

Hallo !

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, wenn es als Unfallfahrzeug verkauft wurde, oder die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, halt das auch vor Gericht (zumeindest wars bei mir so). Is beides ned der Fall, muß dein Bekannter das Bike zurücknehmen oder ihr einigt euch sonst irgendwie.

Hatte ein Auto verkauft, kurz nach der neuen Gesetzesänderung bzgl. Gewährleistung für Privatpersonen, hatte im KV nur „wie besichtung un probegefahren…“ drinnen. ein monat später hatte ich vom anwalt von dem typen eine Klage, die Bremsklötze waren am ende, die Wasserpumpe kaputt, usw. Hatte keine Chance vor Gericht, so kam es doch noch zu einer außergerichtlichen einigung, und i hab die reparatur blecht.

LG
Jürgen

kann mich dunkel erinnern dazu etwas gelesen zu haben.
Das mit den 50% des Kaufbetrages sollte schon stimmen, wäre dann verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) was einer korrektur bedürfte, wenn der wahre wert des kaufgegenstandes unter 50% des gezahlten preises liegt. Dann hat der Käufer die Möglichkeit den Vertrag anzufechten, der Verkäufer kann das abwenden indem er 50% des Kaufpreises zurück erstattet.

Hoffe geholfen zu haben.

P.S: Ich bin mir aber nicht sicher bei wem die beweislast für was liegt.

das ist nicht gut

naja der kaufvertrag ist glaub ich schon wasserdicht ist der vom öamtc

es ratet ihm jeder das moped nicht zurückzunehmen auch die die sich auskennen (sollten)

mfg