Radarmessung unmittelbar bei Ortstafel ...

Wieso soll ich die Strafe bezahlen, wenns keine Beweise gibt und ich womöglich gar nicht an besagtem Ort zu der besagten Zeit war, sonder nur deswegen eine Verwechslung auftrat, weil sich der Gendarm/Polizist verlesen/verschätzt hat. Von dem red ich und von nix anderem, oder zahlst du in diesem Fall??
Sei ned so aufmüpfig ggg, sonst lass ich dich vom Jürgen haun :wink:

lg KTMike

juristisches Basiswissen?? …und du gibst da anderen Hilfesuchenden Tipps??..echt net schlecht!!

Beweislastumkehr im Verwaltungsrecht!!! Kapierst das?
Du mußt beweisen was Sache ist und nicht die Behörde. Benutz mal die Suchfunktion ist alles schon x-mal durchdiskutiert worden.

[url=h<A href=]http://ome.ngi.de/ebbi/video/pinguin.mpg[/url]

… die immer wiederkehrenden Beiträge. Ich warte schon auf etws in der Art wie:

„Jetzt ham’s mich derwischt, die Bullenschweine. Ich fahr da nichtsahnend mit meiner Hayabusa mit 3 Kilo durch die Siedlung, weil da is eh nie was los und dann laserns mich. Und jetzt soll ich zur Nachschulung, weil ich noch den Probeführerschein hab. Is scho ur ungerecht, dass die da in der Siedlung stehen und lasern, wo eh nur Pensionisten dort wohnen, die sin doch eh so derrisch, dass mei offene Akrapovic Racing-Anlage gar net hören können. Und bei der Fahrzeugkontrolle hams g’meint, 1 mm Profil is zu wenig und ham mia is Taferl runtergriss’n, die Ärsche. Aba die blauen LED-Blinker hams zum Glück net g’funden. Wie teuer wiad des denn jetzt? Weil i bin no a Student und kann ma ka große Strafe leisten. Könnt net eina von Euch sagn, dass er g’fahr is? Ich lad ihn auch auf a Bier ein“.

looool

LHG, Schlucki

Hab ich was geschrieben von wegen ich zahl einfach nicht, leg mich auf die faule Haut, tu a bisserl Nasenbohren und damit ist alles gut???
Es ging mir auch nicht um die Beweislastklärung.
Keine Angst, mir ist schon klar, dass man selbst verpflichtet ist sich bei derartigen Vergehensbeschuldigungen zu rechtfertigen bzw. eine Stellungnahme dazu abzugeben, aber das war nicht das Thema des Beitrages.
Tip, ich lass die Diskussion. Sehe es als Rückzieher von mir, ist mir egal, aber sagen wir: ich hab grade besseres zu tun, als mich mit dir so nett zu unterhalten.

KTMike

heb dir das gleich auf…wetten das kommt bald!

Derzeit haben wir aber gerade den Stand: " Ohne Foto kann er mir doch gar nix beweisen vor Gericht, das kann es doch alles gar nicht geben, das werde ich niiiiiiiiemals zahlen, alle in Österreich sind soooooo gemein etc. etc. etc.!"

Herr laß Hirn regnen!!!

lg Harry

eines erhaschst g
Bleib ein bisserl lockerer und lass bitte solche kindischen Kommentare, bewirkt doch nur böses Blut in Foren, auch wenns manchmal sein muss, aber bitte ned grad bei mir g, bin doch so ein netter Kerl sonst.

LG!
KTMike

Je mehr desto besser …immerhin lebe ich davon fgg.
Das Niveau meiner Kommentare ist dem deiner Tipps angepaßt.

Wirklich ein lieber Kerl wärest wennst statt KTM was vernünftiges fahren würdest, aber so kommst wenigstens nie in die Verlegenheit irgendwo zu schnell dran zu sein fgg. (Der letzte Satz ist übrigens nicht unbedingt ganz ernst gemeint ;-))

i bin übrigens scho 2mal in der gleichen situation gwesn wie du…bei uns im ort gibts a lange gerade, da gehts links 30 meter steil hinunter und rechts is a hohe, steile böschung…also keine kinder etc. können da sein, man sieht ca 500 meter weit aus und so.

tja und da bin ich das letzte mal auch angegast…so auf 80, und 80 im ort wäre bei probeführerschein zieeemlich tödlich denkich.

i hab zwar gwusst dass unsere freunde da immer stehn, hab sie aber weiter oben vermutet, da wo sie sonst immer warn, diesmal sinds 150 meter weiter vorne gstandn…tja und da hat er mich anvisiert und ich habn dann gsehn, vom gas runter und er hat mi nur angschaut…i hab auch scho angst kriegt, aber i denk dass er mi entweder net messn können hat weil i zu weit weg war wo i beschleunigt hab (danach geh i eh immer glei vom gas weil i weiss dass da gerne stehn) oder er hat mich net troffn, oder wo er mi gmessn hat habi nurmehr 60 ghabt und er hat mi darum net aufghaltn…auf jeden denki dasser mi glei aufghalten hätt weil da is auch so a kleine ausweichstelle.

naja machda keine sorgen, i denk auch dass sie dich sonst gleich aufghalten hättn…und meistens stehns aber in gegenrichtung, also besser immer auch auf die andre strassenseite schaun :slight_smile:


fg

Beim 2-Rad wird immer der Scheinwerfer, oder ein Windshield (Beim Auto geht auch die Windschutzscheibe) anvisiert.

Da muß ich dich schnell ausbessern und richtigstellen!kurzwichtigmach

Rechtskräftig ist es, sobald ein Urteil gefällt wurde…nicht erst, wenn es vollzogen/vollstreckt, also zB. bezahlt wurde!

Maaaaa bin i gscheid!gg

LG.Harry

ausbessern fgg.

Nur weil ein Urteil gefällt wird , heißt das noch lange nicht daß es damit auch rechtskräftig ist. Eine Strafverfügung, so wie z.B. in diesem Fall, wird rechtskräftig und gilt als Urteil, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen ein Einspruch eingelegt wird oder wenn eben die Strafe bezahlt wird.

lg Harry

…hast g’wonnen!gg

;0)

LG.Harry

gilt 50 ! (außer es ist eine Zusatztafel, welche anderes besagt)

Radarmessungen dürfen überall gemacht werden, egal ob außerhalb oder innerhalb der Ortsgrenzen.

Ab Höhe Ortstafel musst du eben max. 50 draufhaben (außer es ist eine Zusatztafel, welche anderes besagt)

Jetzt heißts für dich einfach abwarten, ob eine amtliche Speedbescheinigung kommt, oder nicht.

LG, Günter

LOL und stellens unter Partnersuche…

mach da ned ins Hemd wart mal ab - wie sollen die Dich von vorne kennen???
Wannst natürlich bei de Kapperständer so bekannt bist is wohl bled :frowning:
Aber bei aner Lenkerauskunft werd da schon was einfallen…
rein theoretisch: man könte hingehn und erzählen wie es war…
"…i was jo wirklich ned wer von meine Freind grad zu dem Zeitpunkt gfahrn is und was soll i jetzt machen an sowas hab i ja nia ned denkt - und i will auch keinen fälschlich angeben - na des moch i ned - da zahl i des liawa söwa aber ans was i: daß i mir des is nexte moi merk wer wann gfoan is…
Dann frag i noch recht unschuldig was der zamdraht hod???
Und wann i recht freundlich tua und ned allzuviel Dreck am Stecken hab (bin ja a teppata unschuldiger Anfänger…)

Merke: in der Lenkererhebung steht
noch nicht um welches Delikt es sich handelt!!! Das dürfen die nur dem erhobenen Lenker sagen!

machst auf jeden fall einen Einspruch und sagst das e gerade beim bremsen warst den Du bist ja nicht im ganzen ort so schnell gefahren.
Genau bei der Ortstafel messen bin mir nicht sicher ob man das darf den keiner bremst so weit früher das er bei der Tafel genau 50 hat ob Auto oder Motorrad.

mfg.Gregor

das du da drin hast, das mag ich :slight_smile:
fg

müssen dich nicht sofort anhalten. müssen zu 2t sein, einer mißt, der andere guckt mit, nummer wird notiert … und irgendwann bekommst die anzeige.

gilt die beschränkung! da gibt´s kein wenn und aber :-))))) gruss vom dolferl65

der kiwara nur „schätzt“ kanna mich kreutzweise, denn das hält vor keinem gericht stand :o)
schwarz auf weiß entweder ne messung oder ein foto. außerdem müssen se zu 2t sein ;o)

gelten ab der aufgestellten tafel! du hast laut gesetz deine geschwindigkeit so zu wählen, dass du sie ab der tafel einhalten kannst! gruss aus tirol vom dolferl65