Radfahrer abgeschossen - was weiter?

siehe auch ähnlich von mir tieferstehend

du mußt schon unterscheiden zwischen strafrechtlichem und zivilrechtlichem.

meines wissens nach deckt die haftpflicht nur strafrechtliches ab.
wenn du aber bei einem unfall jemandem körperlichen schaden zufügst und er dich PRIVAT verklagt, mußt du dir einen anwalt nehmen und die schuld (wenn so entschieden wird) selbst tragen und gegebenfalls auch zahlen.

würde die haftpflicht das ALLES abdecken, wäre ja ein rechtsschutz völlig überflüssig.

für die zukunft lieber rechtsschutz abschließen. kostet dich zwischen 12 bis 20 euro im monat (unfall-, lenker-, privat-, vertrags-, arbeitsrecht inclusive)

informier dich aber erstmal beim öamtc.
lg leon

wenn du arbö od. omatc mietglied bist erkundige dich dort oder bei deiner rechtsschutzvers.kann natürlich auch sein das die versicherung des radfahrers deinen schaden zahlt war bei mir so mfg.wjjo

Du willst den Grad der Verletzung wissen, wozu?

Gleichzeitig beschwerst du dich, dass man in den Antworten kein Mitgefühl und keine Betroffenheit zeigt, willst du so damit deinen Anteil an Mitgefühl und Betroffenheit zeigen?!lol

Ich denke nicht, dass der User Salvatore Arzt ist!

Er wollte Auskunft was die Unfall-Folgen betreffen und wie er sich wegen dem Anwalt verhalten soll, nicht das wir hier einen Mitleids-Thread für arme Radfahrer aufmachen!kopfschüttel

Nachdem hier viele Unklarheiten herrschen eine Zusammenfassung: Die Haftpflichtversicherung deckt zivilrechtliche Ansprüche des Unfallgegners ab, und zwar falls Dich ein Verschulden am Unfall trifft (und zwar gleichgültig ob leicht oder grob fahrlässig) bzw. ein Anspruch nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrhaftpflichtgesetz aus der Gefährdungshaftung vorliegt (hier nicht zu vertiefen). Wenn Dein Verschulden am Unfall vorleigt zahlt sie die Ansprüche des Gegners, wie Sachschaden am Fahrrad, Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Verunstaltungsentschädigung etc. und auch die Ansprüche einer Sozialversicherung im Regreßweg für die Behandlungskosten. Wenn die Versicherung der Ansicht ist, Dich trifft kein Verschulden wehrt sie die Ansprüche ab, d.h. sie stellt Dir einen Anwalt, der Dich (und die Versicherung, die auch direkt geklagt werden kann, ebenso wie ein Halter, falls der der Lenker nicht Halter des KFZ ist) vor dem Zivilgericht vertritt. Selbstverständlich alles nur bis zur Höhe der Versicherungssumme, was aber in Deinem Fall ja kein Thema ist. Strafrechtlich ist die Sache anders. Falls ein Strafverfahren eingeleitet wird hast Du nur von einer Rechtsschutzversicherung Anspruch an einen Anwalt. Die Haftpflichtversicherung kann, muss aber nicht (und tut dies im Regelfall auch nicht) Dir auch für das Strafverfahren einen Anwalt stellen. Dies tut sie nur dann, wenn irgendein besonderes Interesse an der Verteidigung im Strafverfahren besteht. Da eine Körperverletzung mit einer Verletzungsdauer von mehr als 3 Tagen vorliegen dürfte geht der Akt auf alle Fälle zum Bezirksanwalt oder zum Staatsanwalt, falls schwere Verletzung. Der entscheidet dann über die Einleitung. Im Regelfall ergeht bei leichten Verletzungen im Strassenverkehr ein sogenanntes „Straferkenntnis“ ohne mündliche Verhandlung aufgrund der Aktenlage. Gegen dieses Erkenntnis müsstest Du Rechtsmittel ergreifen.
Und zur Frage grobe Fahrlässigkeit: selbstverständlich muss die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen, kann sich aber in bestimmten Fällen (z.B. Alkoholisierung) bis zu einem bestimmten Vertrag beim Unfallverursacher regressieren. Keine Haftung besteht nur bei Vorsatz, also z.B. bei Mord mit dem KFZ.
Mein Rat: rasche Meldung an die Versicherung und abwarten. Mehr kannst Du dzt. nicht tun.
lg
aficionado

Bis zu einem bestimmten Betrag, und zwar €10.901.- pro Obliegenheitsverletzung (Alkohol etc.), maximiert mit € 21.802.- bei mehreren solchen Obliegenheitsverletzungen.
lg
aficionado

wofür auch wenn der Depp nachdem er eine Vorrangverletzung begeht umgeführt wird ist er wohl selber schuld oder sehe ich da was falsch?

Vielleicht die einzige Möglichkeit das sie mal lernen unsere nettesten Verkehrsteilnehmer das sie nicht alleine auf der Strasse sind und das auch für sie die StVo gilt wenns nach mir ginge müßten die Deppen sowieso schon lange ein Kennzeichen montiert haben…

greez o4e

nachdem das ein unfall mit personen schaden ist hast du eine behördliche aufnahme gehabt - das ist mal in deinem fall kein nachteil.
nun kommen 2 welten, die strafrechtliche und ev. zivilverfahren und zwar zuerst die strafrechtliche.
wenn das so war und du nicht zu schnell drann warst schaut das ja gar nicht so wild aus. du bekommst in ferner zukunft wahrscheinlich eine ladung und abhängig von der aussage deines u-partners in noch fernerer eine strafrechtliche verhandlung. das zivilverfahren hängt sich meist an das ergebniss an,muss aber nicht zwingend zum gleichen ergebniss kommen.
was du jetzt tun solltest :

a.) versicherungsmeldung
b.) mit anwalt akteneinsicht in die pol. u-aufnahme

das ganze schaut jetzt zwar wie eine lapalie aus aber vorsicht ist die mutter der porzelankiste und einen teilinvaliden hat man schneller als man glaubt. (auch die dauer eines spitalsaufenthalt spielt da eine rolle)

die eigentliche action kommt wenn überhaupt erst in einem 3/4 jahr

gruß

bist du jetzt einmal wegen fahrlässiger körperverletzung angezeigt (klingt schlimmer als es ist). vom unfallkommando wird der akt dann an das zuständige bezirkspolizeikommissariat weitergeleitet, die dann die weiteren erhebungen (niederschriftliche einvernahme des verletzten , amtsarzt bezüglich verletzungen) zum akt machen und diesen dann an das zuständige bezirksgericht (in dem bezirk wo der busserer war) weiterleiten. das dauert schon einmal ein paar wochen bis monate. der zuständige bezirksanwalt entscheidet dann, ob ein strafverfahren gegen dich eingeleitet wird, oder das verfahren möglicherweise mangels „öffentlichem interesse“ vielleicht sogar eingestellt wird. das war jezt der vorgang für das strafrechtliche. aber wie schon gesagt da vergehen jetzt einmal ein paar monate.

parallel dazu rennt das privatrechtliche (schmerzensgeld), was jedoch von deiner versicherung gedeckt ist (sofernst nett fett warst, einen schein hast und de reiben ned gestohlen ist).

alles in allem, halb so schlimm, im ersten moment ist man jedoch aus allen wolken. die frage vom inschpekta bezüglich rechtsbeistand muß er dir stellen, der hätt dir da ja aber auch nicht wirklich helfen können und hätt nur kohle gekostet (unter der voraussetzung du hast bei der niederschrift nicht angegeben, daß beim wheelen mit 120 der deppate radlfahrer auf einmal daherkommen ist).

für die zukunft kann ich dir nur raten, daß du dir auf alle fälle einen rechtsschutz nimmst (ich zahl im jahr bei €80.- und hab freie anwaltswahl). bin selber schon zweimal abgschossen worden und war immer froh über meinen advokaten.

also kopf hoch und auf alle fälle eine schöne saison, Mike!

im ernst. wow… warad gern so a cooler haberer wie du, im ernst… und sorry, aber wann ana an thread in dem er beschreibt, wie er a klans kind zamgführt hat - schuld oder ned - mit „shit happens“ betitelt, sollt ma si nimmer fragen müssen auf was der imageverlust bei motorradfahrern zurückzuführen ist… derf i eigentlich nur dann posten wann i zustimmung heuchle und verbietet die forumschickeria neuestens kritik nach belieben?

aus das du kritisierst und dann mit Kritik an deiner Kritik ned fertig wirst gg

da R

Zum einen war das kleine Kind ein 57 jähriger Doktor, den nach meinem Ermessen an der Geschichte zumindest eine Teilschuld trifft. Zum anderen würde ich meine Aussage „shit happens“ auch einmal etwas distanzierter betrachten: Überlege einmal selbst wie du reagierst. Was soll ich denn deines Erachtens nach tun? Asche auf mein Haupt streuen, das Moped sofort verkaufen und nur mehr zu Fuß gehen? Damit ich ja nie wieder einen im Straßenverkehr etwas böses tun kann?? Auf der Piste bewegst du dich mit einem Bein im Kriminal und mit dem anderen bereits am weißen Hof.

salvatore

Mein Kompliment und Danke schön. So ausführlich durfte ich mir eine Antwort gar nicht erhoffen.
Versicherungsmeldung hab ich sofort im Anschluss gemacht (sobald ich im Büro war) Auf den Rest kann ich, wie ich mittlerweile mitbekommen hab, nur warten. Einzig mit dem Öamtc hab ich mir schon einen Termin ausgemacht.
Mehr kann ich momentan nicht tun.

Obenbleiben und Danke noch einmal

Salvatore

zufällig jemand wer die Höhe des Schmerzensgelds festlegt?? Wir sind zwar zum Glück nicht im Amiland wo ich wahrscheinlich ein paar Millionen an den Hals kriegen würde, aber wie funkt das bei uns?

Salvatore
Heute schon ruhiger als gestern, Dank der tollen Hilfe hier herinnen! :slight_smile:

sorry das ich mich hier einmische aber ich fühl mich persönlich angesprochen…
willst du hiermit ernsthaft ALLE radfahrer als deppen hinstellen oder hab ich da was überlesen oder dich falsch verstanden…
ich muss sagen das ich innerhalb wiens meistens lieber mit dem rad als mit dem bike unterwegs bin weil ich da die möglichkeit habe nicht dauernd in kontakt (fahrradweg)mit den anderen „DEPPEN“ zu kommen.
bin ich jetzt auch ein DEPP???
greets
alex

verletzung und den tatsächlichen krankentagen. da gibts einen eigenen katalog, der unter anderem bei den versicherungen aufliegt. probleme kanns nur geben, wenn der unfallgegner angibt, dauerhaft schmerzen im knie zu haben, aber das wäre dann seitens von gutachtern zu klären bzw ist das der kaffee deiner versicherung.

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist der radfahrer unter mißachtung einer vorrangtafel in den fließverkehr eingefahren? dann wäre die verschuldensfrage ohnedies bei gericht zu klären, aber wennst eh schon einen termin beim öamtc hast, wird dich deren jurist sicher noch genau aufklären.

lg, Mike!

also bei mir wars damals so:
hatte erst ein jahr den (auto)führerschein und hab im kreisverkehr durch eine verkettung wirklich dummer zufälle eine radfahrerin mit 7 kmh erwischt. trotz der geringen geschwindigkeit hat sies überschlagen, rad hin, abschürfungen etc

bin paar stufen haftpflicht raufgerutscht - aber sie hat mich nicht verklagt, weil nix arges passiert ist.
(seitdem hab ich rechtsschutz, da schläft man viel ruhiger) :o)

schmerzensgeld kommt immer auf die schwere der verletzung an, folgeschäden, verdienstausfall etc … und auch darauf, obs ein „unfall“, fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich war.

ich kann hier keine schätzungen abgeben, da noch anwaltskosten, gerichtskosten etc dazukommen würden - aber mein tip: mach dich net schon jetzt fertig. laß alles auf dich zukommen, ok? 1) kannst dus sowieso nicht ändern was passieren wird und 2) hast dus ja nicht absichtlich getan.
wirklich schwer zu schaden ist ja hoffentlich niemand gekommen. also sei darüber dankbar und freu dich an dem schönen sonnentag und zerbrich dir nicht den kopf was noch alles auf dich zukommt (vielleicht kommt auch garnix auf dich zu und du hast umsonst gezittert) :o)

lg leon

Schmerzengeld und dergleichen zahlt ja deine Haftpflicht.

Körperverletzung (auch leichte) ist strafbar, drum gehts auf jeden Fall zu Gericht. Normalerweise müsste in diesen Fall ein Diversion durchgeführt werden, dh. wahrscheinlich wird dir der bezirksanwalt ein busgeld aufbrummen und es kommt zu keiner verurteilung.

Anwalt wirst ziemlich sicher keinen brauchen

ich glaube, dass „leon“ (oder aber ich) hier etwas verwechselt hat. die haftpflicht zahlt nichts strafrechtliches (dein versicherungsvertreter geht nicht anstatt dir ins gefängnis…).
nur wenn der staat (staatsanwaltschaft) gegen dich vorgeht und dich verurteilt (weil du etwas strafbares getan hast), hat dein gegner eine realistische chance gegen dich noch zivilrechtlich vorzugehen.
Nur weil du jemanden anfährst, hast ja noch nichts strafrechtlich relevantes getan (liegt ja kein vorsatz oder grobe fahrlässigkeit vor), ausser du warst alkoholisiert oder viel zu schnell o.ä… somit wird die staatsanwaltschaft das verfahren erst garnicht eröffnen, bzw sofort wieder einstellen. davon wirst nur mit einem schreiben informiert.
alle ansprüche deines gegeners die aus dem unfall resultieren werden von deiner haftpflicht bezahlt, sofern du schuld warst.
was das zivilrechtliche betrifft, betrachte das ganze mal so: du verklagst jetzt ihn, weil du jetzt so einen psychostress hast und heute nicht gschlafen hast auf 1mio schadensersatz. worauf brgründest du das? selbst wenn du ihm die schuld daran nachweisen kannst. er hat nichts illegales getan, das darauf abzielte dich zu schädigen, also welchen tatbestand wirfst ihm vor? KEINEN. und genau so geht es ihm mit dir, auch wenn du schuld warst.
also, lass dich nicht verrückt machen. ich seh das so: wenn du irgendwann einen anwalt brauchst ist es dann immer noch früh genug, einstweilen kannst dich mit ihm eh nur über´s wetter unterhalten, denn noch gibt es nichts was er tun kann. einzig zur protokollaufnahme könntest ihn mitnehmen, aber wozu? sag einfach was war, wennst nichts verbrochen hast, hast ja nichts zu verbergen…

Soweit meine meinung als laie. es gibt doch hier sicher genug anwälte im forum. wie seht ihr das? lasst uns nicht dumm sterben (womöglich labere ich hier nur nonsens und weiß es garnicht).

„koasa“

super, danke, viel gelernt.

eine frage noch: dass die vers. zunächst bei schuldvorliegen immer zahlt, war mir klar und dass sie sich das evtl teilweise über regress zurückholen kann auch. gibt es eine allg. regelung, wann ein regress zulässig ist? ich denke an sachen wie alkohol, fahrerflucht, extrem überhöhte geschwindigkeit…

grüsse aus tirol
„koasa“