RECHT & GESETZ

BGH: Versuchter Totschlag durch Drängeln

Von wegen Selbstjustiz!

§§ Urteil. Unüberlegten » Erziehungsversuchen « im Straßenverkehr hat der Bundesgerichtshof eine
scharfe Absage erteilt. Der aktuelle Fall: Ein Autofahrer, der sich offenbar über einen Motorradfahrer
geärgert hatte, schloss auf der linken Fahrspur einer dreispurigen Autobahn exxtrem dicht auf. Als
der Abstand nur noch 1,7 m betrug, wechselte der Pkw-Fahrer abrupt auf die mittlere Spur. Dabei
berührte er das Hinterrad des Motorrades - der Biker stürzte, rutschte unter der » Leid(t)planke
durch und verletzte sich schwer. Der Bundesgerichtshof wertete des lebensgefährliche Verhalten des
Autofahrers u. a. als versuchten Totschlag. Das Urteil: drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe,
Führerschein für vier Jahre weg und Pkw eingezogen. Aktenzeichen BGH DAR 2006, 284

Quelle: ADAC motorwelt, Heft 7 - Juli 2006

--------------------------------------------------------------------------------

Voll korrekt das Urteil! [image]http://img244.imageshack.us/img244/397/top20an.gif[/image] [image]http://img244.imageshack.us/img244/397/top20an.gif[/image]

Herzlichen Gruss
chris-XX

schon korrekt aber alt:
motorrad nr.13 / 09.06.06

ich frag mich nur manchmal, ob schon alle autofahrer wissen, dass man motorräder nicht einfach abdrängeln darf