Rechtsüberholen

ich habe die e-mail-benachrichtigung schon lange ausgeschalten, weil die 50 letzten antworten eh unter „my1000ps.net Gorum“ aufgelistet sind … und dort scheinen leider seit einiger zeit auch nicht mehr alle auf … dürfte also ein kleines serverproblem geben, das sich mal nicht auf die geschwindigkeit auswirkt …

lg,

Jetzt ist es komischerweise wieder gegangen…

Naja, mach mir eh nix draus, aber es ist halt einfacher, wenn man einfach den Link anklickt, als das ganze Forum zu durchsuchen!;0)

LG.Harry

hast da einen Denkfehler drinnen…

in der Stadt (im Ortsgebiet) gilt „freie Fahrstreifenwahl“,…d.h… du kannst fahren wo du willst,…

ob rechts,…in der Mitte oder links… da gibts kein Überholen,…

mehr gibt´s dazu nicht zu sagen,.

Tom

ist ja wirklich nix tragisches … und ich bin auch erst draufgekommen wie ich in einem fred gesehen habe dass mir wer geantwortet hat und diese bei mir nicht angezeigt wurde … aber was soll’s, die technik ist ein hund … ggg

lg,

  1. Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf
    derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug; nicht
    als Überholen gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem
    Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug oder an
    einem auf einem Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer sowie das
    Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher
    Geschwindigkeit, auf Fahrbahnen mit mehr als einem Fahrstreifen für
    die betreffende Fahrtrichtung und das Nebeneinanderfahren, auch mit
    unterschiedlicher Geschwindigkeit, im Sinne des § 7 Abs. 3a.
    30. Vorbeifahren: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einer sich
    auf der Fahrbahn befindenden, sich nicht fortbewegenden Person oder
    Sache, insbesondere an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden
    Fahrzeug.
    (2) Die Begriffsbestimmungen für Kraftfahrzeuge sind in den
    kraftfahrrechtlichen Vorschriften enthalten.

    aus der STVO

Meinung vom ullybaer, im Ortgebiet mit markierten Fahrstreifen hat man freie Fahrbahnwahl und du kannst ohne Probleme rechts vorbei fahren, also ich habs bis jetzt immer so gemacht und noch nie Probleme gehabt und es ist auch rechtlich abgedeckt.

MFG
Wolfi

Oder er will links abbiegen notxt ;-))

bei Überholverbot?

Soweit ich weis, ist vorbeifahren an entweder stehendes Fzg. oder auf beiden Fahrstreifen mindestens 3 Fzge hintereinander gebunden. Fahrstreifenwechsel?, wo is das so definiert?

3lg
Harald

wenns kein Überholen gibt? Kannst Deine Meinung belegen?

auf die Definition von Nesman, demnach wärs verboten!! Wird wahrscheinlich nicht geahndet, aber verboten is also doch.

3lg
Harald

ob Fahrstreifenwahl oder nicht. Hab ich das doch richtig verstanden. THX.

3lg
Harald

ist die rechtsfahrordnung schon seit Jahren Geschichte !!!
Hast die freie Fahrstreifenwahl und darfst auch rechts überholen (im Ortsgebiet, bei markierten fahrstreifen) !

hofe gehelft zu haben da R

… ist das Vorbeibewegen an einem anderen Fahrzeug kein überholen.

Der Überholvorgang setzt sich (Rechtsfahrordnung vorausgesetzt, die ausserorts immer gilt) aus einem Spurwechsel, dem Vorbeibewegen und einem neuerlichen Spurwechsel zusammen. Selbst wenn mehrere Fahrzeuge überholt werden sind am Beginn und Ende des Überholvorganges Spurwechsel nötig.

Im Ortsgebiet, wenn mindestens 2 Fahrstreifen in einer Fahrtrichtung vorhanden sind, die durch Leitlinien gekennzeichnet sind, kannst du dir aussuchen, wo du fahren möchtest. Ob du dabei rechts oder links an einem anderen Fahrzeug vorbeifährst, ist egal, da es sich um ein VORBEIFAHREN handelt. Ein Vorbeifahrverbot gibt es noch nicht, aber vielleicht hast du es mit deiner Frage in die Wege geleitet.

Dieses VORBEIFAHREN ist auch ausserorts rechts erlaubt, wenn sich mindestens 3 Fahrzeuge JE FAHRSPUR in dieselbe Richtung bewegen.

Ich hoffe, es ist nun verständlich.

LHG, Schlucki

Hier ein OGH-Urteil zum Thema:

Nebeneinander fahrende Fahrzeuge dürfen iSd § 7 Abs 3 auch mit unterschiedlicher Fahrgeschwindigkeit fahren; eine solche Fahrweise stellt keinen Überholvorgang dar. - OGH-Urteil vom 29.01.1985, ZVR 1986/107


Damit dürfte das Thema klar sein.

CU
Ully-Bär

„meine Meinung belegen“…

das ist nicht meine Meinung,… das ist eine Tatsache,… steht in der STVO !!


„wieso gibts überholverbote“

ich hab im Ortsgebiet auf zwei oder mehrspurigen Fahrstreifen in eine Richtung (Gürtel, Ring, Wiental, Schönbrunnerstraße, Brünnerstraße usw…) noch nie ein Überholverbotsschild gesehen…


LG, Tom

irgendwie steh ich auf der leitung !?

[url=http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/]RIS - Bundesrecht konsolidiert - Suche
oder


[url=http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/]RIS - Bundesrecht konsolidiert - Suche

dich nix helfen, hab sowas nicht und auch keine ahnung davon, typisch beamter halt ;o)

grüße chemo

es gibt zwei dinge zu beachten. grundsätzlich ist auf straßen das nebeneinanderfahren gestattet, wenn es die leichtigkeit und flüssigkeit des verkehrs erfordert und mindestens zwei fahrstreifen für eine fahrtrichtung vorhanden sind. somit kann es durchaus vorkommen, daß im kolonnenverkehr die rechte kolonne schneller fährt als die linke. daraus ergibt sich aber leider der hinweis auf kolonne. lt eines weiteren urteils ist ab drei fahrzeugen von einer solchen zu sprechen. also wenn der eierbär links alles aufhält, kurz warten bis sich zwei hinten anstellen, und dann mit zwei weiteren spezis als kolonne am rechten fahrstreifen nebeneinanderfahrend mit durchaus erlaubter unterschiedlicher geschwindigkeit am einerbär vorbei. im ortsgebiet, bei mindestens zwei fahrstreifen in eine fahrtrichtung, welche durch sperr- oder leitlinie gekenntzeichnet sind, gibt es überhaupt die freie wahl des fahrstreifens. also sofort rechts am eierbär vorbei.
lg zuendy

mit ordentlichem bike, einfach lösen:
habe, wie so oft im leben, zu solchen dingen einen unkomplizierten zugang.
der sieht in diesem fall so aus:
ich wechsle hinter dem schleicher mit gleicher geschwindigkeit auf die rechte spur. unmittelbar darauf erhalten die drosselklappen den befehl, den maximalen ansaugquerschnitt freizugeben. In der folge reisst es mich auf der rechten spur exorbitant vorbei.
im falle einer anhaltung durch die exekutive gebe ich folgendes zu protokoll:
„herr inspektor, nie käme es mir in den sinn, rechts zu überholen. sie müssen doch (mit geschultem auge) erkannt haben, das der schleicher voll in die bremse gelatscht ist und ich unfreiwillig an ihm vorbeigeschossen bin. kassieren müssens den schleicher. bei dem ist nämlich das bremslicht kaputt!!!“
wenn der mensch ein herz hat, dann muss er mich alleine wegen der originellen ausrede ungeschoren ziehen lassen.
lg,
STEEL