Reines Mopedhalteverbot

Ich hab heut in der Früh gleich amal an dicken Hals kriegt, weil der berüchtigte Teppichhändler in der äußeren Mariahilfer Straße direkt gegenüber von am gutbesuchten Kawa- und Yamahahändler es gschafft hat, die Mopedhalteverbotszone jetzt auch nach stadteinwärts verlängern zu „lassen“ ( angeblich für „seine Kunden“, hab aber noch nie einen gesehen … ).
Kommentar Clemens B. : „Der hat uns nicht lieb“

Deshalb tät mich interessieren, wie ma sowas hinbekommnt. Wer entscheidet drüber: Bezirk oder Gemeinde ?
Kann sich jeder auf die Weise mit einem Halteverbot „für alle anderen“ einen Kundenparkplatz auf öffentlichen Verkehrsflächen zulegen ?
Kann ma sich auf die Weise einen „persönlcihen“ Parkplatz zulegen ( zB. mit Halteverbot „außer für Anrainer“ ) ?
Kann ich - wenn ma da Nachbar oder der vis-a-vis unsympatisch is - dem auf die Weise reinsch****n ?


Gruß

Peter

kannst du dir als firma eine ladezone „mieten“ - also ein halteverbot um deine waren auf/abzuladen meist zeitlich begrenzt - glaub bei der gemeinde ma46 - aber so ein haltenverbot wird wohl eher über die bezirksvertretung ausgehen


gruß

Dafür stellt man einen Antrag bei der Behörde (BH, Magistrat?) und es wird dann eine Verhandlung an Ort und Stelle durchgeführt. Dabei wird auch meist ein Sachverständiger beigezogen sowie Polizei, Straßenerhalter, Behörde, Gemeinde, Antragsteller, Anrainer. Dann ergeht ein Bescheid (entweder ja oder nein). Die Kosten trägt der Antragsteller. Die Kosten für die Tafeln der Straßenerhalter.

Für ein Halteverbot ausschließlich für Einspurige muß man schon sehr kreative Gründe haben …

Servus
Ully-Bär

Auskunft. Profis wissen einfach mehr :wink:
Der Teppichtandler muss wirklich ein gerissener Hund sein. Des ganze hat ja eher destruktiven Charakter :frowning:

Gruß

Peter

Ladezonen können zwar durch einen Geschäftsbesitzer beantragt und dann bewilligt werden, jedoch gehört diese nicht ihm. Natürlich können und dürfen dann auch alle anderen LKW dort ein- und ausladen. Das vergessens aber gerne.

rächt uns sowieso. Der hat ein Halteverbot ausgenommen Einspurige vor der Werkstatt

vom Ossi no was lernen …

Gruß

Peter

ein Halteverbot „nur für einspurige“ find auch der Ullybaer schon sehr kurios ( oder auch kreativ beantragt ). Das schaut verdammt nach „jetz sch… i dem Holzer rein“ aus.

Gruß

Peter