Schnittpunkt zweier Fahrbahnränder (spriche Ecke)

du schreibst du hast für 2 aufeinanderfolgende tage 2 tickets bekommen? bist dazwischen weggefahren, oder nicht? wenn nicht, wäre eine (nämlich die zweite) strafe einzustellen, weil du hast nur ein delikt begangen (=einmal falsch geparkt und 2 tage dort gestanden…)
müsstest allerdings einspruch gegen die strafverfügung erheben…
lg piotr

für falschparken auch gilt…
weil sonst könnt ich ja auch in ein kurzparkzone
überwintern und müsst nur einmal 21€ berappen…

lg

geschafft. hab vor nem zebrastr. geparkt.
waren statt 5m nur 3,5 oder so…

naja zahlen und das nächste mal nicht erwischen
lassen oder richtig parken g

gibts da auch parkplatznot? :wink:

lg

wie in Deinem Fall kann (darf) nur 1x bestraft werden, in Kurzparkzonen ists Abgabenhinterziehung, hier gelten andere Gesetze und Du kannst täglich bestraft werden. Da ist auch die Verfolgungsverjährung 1 Jahr und nicht wie sonst 6 Monate.
So kann (darf) man auch beim schnellfahren auf einer Straße, auch wenn dort 2 Radarboxen in einigem Abstand in gleicher Richtung aufgestellt sind (z.B. Purkersdorf Hauptstrasse) auch nur 1x bestraft werden, auch wenns 2x blitzt.
Ebenfalls jeden Tag aufs neue kannst wegen abgelaufener Begutachtungsplakette bestraft werden.

Ich würde die 1. Anonymverfügung einzahlen (da kannst wirklich nix machen) und bei der zweiten auf die Strafverfügung warten, Einspruch schreiben, die Kopie des Einzahlungsbeleges beilagen und als Rechtfertigung schreiben, daß das Fahrzeug dort durchgehend abgestellt war und Du für das Delikt bereits die Strafe 1x bezahlt hast.

Gruß AL

bin ich dann nach Hause gefahren um mich schlauerweise am nächsten Tag genau auf den selben Platz zu stellen…

aber dem dani könnts vielleicht helfen g


lg

kann passieren.

AL

muss dir recht geben!

mfgmax

ist das ein spruch den exekutiv beamte gerne benutzen und den bestimmt jeder schonmal gehört hat… die rechtliche grundlage dafür konnte ich bis dato leider nicht ausfindig machen :wink:

Ciao
Alex

DER Dani

beziehe mich aber immer auf den user…

tut mir leid, wenn ich dich jetzt beschränkt hab :wink:


lg

mich immer auf den user, somit nicht unbedingt was passiert g

habs aber grad gemerkt :wink:


lg

das es so leicht beweisbar ist, das Dein Moped zwischenzeitlich entfernt wurde?
Bei einem Einspruch mit diesen: [url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1090133]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1090133[/url]
Argumenten wird wahrscheinlich nichtmal der anzeigende Beamte vorgeladen und eine Verständigung muß am Moped auch nicht unbedingt angebracht sein, oder könnte heruntergefallen sein.

Sehe gute Chancen.


Gruß AL

hab ichs kapiert, na das ist sicher einen Versuch wert, würd mir ja immerhin 42 EUR ersparen!

aber nicht blond, oder? gggg.

Nein, ich möchte Dich zu keinen Falschangabe verleiten, obwohl Du als angezeigter keineswegs die Wahrheit angeben mußt, nur die Zeugen sind dazu verpflichtet.

Kannst ja im Einspruch auch noch darauf hinweisen, das Dein Moped durchgehend 2 Tage am selben Platz gestanden ist.

Greets AL

welche der 3 bist denn Du, blond, ror oder dunkel?
Und… welches Moped fährst denn?

Bye AL

blond und blöd. Ja, ich gestehe, ich bin die Blonde in der Mitte. Mein Moperl ist eine Honda CB500 und seit April diesen Jahres mein ganzer Stolz!

große töne!

:slight_smile:

bla bla bla!
:slight_smile:

aber immer freundlich, immer herzlichst!

freundlichst,

bremsa!

dass du „nur“ ein Ticket bekommen hast ! Mir habens meinen Käfig damals in der BH-Zeit sogar abgeschleppt, weil ich „nur“ 4,36 m weg war. Der obergescheite Kieberer muß wahrscheinlich 3x gemessen haben, aber Gesetz ist Gesetz. Und der Spaß mit dem Abschleppen hat damals schon eine kleine Lawine gekostet.

Ich habe das mit den 5m schon gewußt, nur halt nicht abgemessen ! Aber wer hat schon immer ein 5m Massband mit ?

Der Kieberer der mich damals hat abschleppen lassen, muß aber eh schon von den Würmern zerfressen sein, denn ich hab’ ihm eh 100x die Pest an den Hals gewünscht ! gg

D.K.A.

ich bin auch der Meinung, manche denken nur aus der Bikerecke und glaub ein Bike behindert nicht.


Stell sich einer einmal vor - du sitzt in einem Auto relativ tief und willst bei einer Kreuzung mit engeren Strassen links abbiegen- und rechts steht gleich eine blade Vara. Ist eine eindeutige Sichtbehinderung !