Hallo Biker,
und hier speziell an die Rechtsgelehrten unter Euch.
Gibt es eine offizielle Möglichkeit sein altes, schwarzes Nummerntaferl zu behalten wenn man das Bike abmeldet?
Oder muss ich es vorher ganz offiziell mit Meldung bei der Gendarmerie verlieren?
Bitte um kompetente Antworten, der diesbezüglich ratlose,
SR_Karl
glaub da hilft nur der „offizelle“ Verlust!
is ja schliesslich ein Dokument!
mfg
glaub mal er will das alte behalten!
Erinnerungsstück, ein schwarzes Kennzeichen hat net jeder
mfg
hat recht!!
werden NICHT mehr hergestellt…nicht mit gutem willen und auch nicht wenn du es verlierst.bei echtem verlust kriegst es nur zurück wenn es wieder gefunden wird…wird es nicht mehr gefunden kriegst ein neues weißes kennzeichen wie jeder andere auch.
da es sich hier aber um jemanden handelt der das schwarze kennzeichen einfach zuhause behalten will als erinnerung ist der „offizielle verlustweg“ einzuhalten.
mfg 12er
hab ich schlecht geschrieben.
es gibt KEINE schwarzen kennzeichen mehr bei verlust,neuanmeldung oder ummeldung eines fahrzeuges.
bestehende kennzeichen kann man(aber nur solange das fahrzeug das selbe ist)natürlich weiterverwenden und auch immer wieder erneuern.
eigentlich gedacht ist diese lösung für halter von oldtimerfahrzeugen.
mfg