Sicherheit für Kinder

Hallo zusammen.

Gibt es Möglichkeiten, um die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad ein wenig zu sichern? Für’s Auto gibt es Beispielsweise die Kindersitze, gibt es auch irgendwelche besonderen „Aufsätze“ für den Mottorradsattel?

Liebe Grüße Charlotte

Ich glaube mich zu erinnern, daß es ein gesetzliches Mindestalter UND sogar eine Mindestgröße gibt?!

Daher erledigt sich dies wohl von selbst!
Spezielle „Kindersitze“ sind mir daher unbekannt und wären wohl auch nicht mit dem Gesetz vereinbar!?

Sollte ein Spross aber dennoch nicht fähig sein oben zu bleiben…Klebeband – Wikipedia :wink: :grin:

Tut leid… aber so etwas wirst du wohl nicht finden!?

Klick!

… oba:

Is jo exträääm streng! :hushed:

Hätt i jetzt ned glaubt, daß grod bei de Germanen SO wos erlaubt ist! :dizzy_face:

Na jo, fois de Charlotte aus dem Alemannenreich kommt, kaunn’s es jo ehhh verwenden! :smiling_face:

Es gibt keine StVZO in Österreich. :sunglasses:

derf ma des kindasitzal nemman, nur bei uns schluchtenscheißer natürlich net… außer du foast a fuffzgale! :rage: weil a echts gasradl is jo fü gfährlicha ois a mopped… :rage:

… Dir des ned wuascht sei kennt. Du host doch bestimmt an Kindagortn mit Saundkistn, Hüpfburg und an Hof mit Klettageräte mit, oda? :eyes:
:smiling_face: :wink:

do wor jo wos, wos i auffülln wuit, wenn’s enkale do is… :cold_face:

danke für die erinnerung, i hob’s jo glott vagessn… :hushed:

müsste sich dazu durchringen, dem Sitz a e zu verpassen. Dann müssens das in Ö zulassen.

Was aber net heisst, dass man Kinder < 12j damit führen darf. :wink:

di do net irrst… söbst mit an „e“ derfst auf ana maschin kan noppel unta 12 mitnehman, am moped oba scho! durt brauchst nur an kindasitz, ob der a „e“ hot, is wurscht! und du kaunnst auf a maschin kindasitz auffeschnoin sovü das’d wüst, a mit an „e“, solaungst kane kinda mit host… kinda unta 12 nur im beiwogn mit gurtn und überrollkäfig, damit eana net amoi bei an übaschlog wos passiern kaunn… hob dazu scho gnua diskussionen mit de kibara ghobt, weil a freind ausm allgäu mit seim buam auf da helix zu uns noch bregenz kumman wuit und net derfn hot, weil da bua erst 10’ne is… in deitschlaund ois ka problem! jojo, mir san imma no a monarchie…

Personenbeförderung : KFG § 106 (12) Mit Motorrädern und
[ul][] Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden.
[/ul] Mit Motorrädern und
[ul][
] dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie
[] vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen,
[
] dürfen nur Personen befördert werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und
[*] die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können.
[/ul] Mit Motorrädern mit Beiwagen dürfen Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert werden, wenn:

[ul][] sie mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert werden und
[
] die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und
[*] der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt.
[/ul] Bei der Personenbeförderung mit einem Motorrad mit Beiwagen darf die in der Typen- bzw. Einzelgenehmigung festgesetzte Personenanzahl (auch je Sitzbank des Beiwagens) nicht überschritten werden. Beiwagen dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen.

Wenn du …