Skandalurteil PKW gegen Motorrad

…hiaza!!!

I soll sie also mitn AUTO umholzn!!!

Mei, DAUNKSCHEEEN!!!

Jo genau… jetzt vasteh i des… ana derf de Angie ZSAUMMFIAHRN, MIT OBSICHT, OHNE FS, daunn wäre es, weil’s ja ein Auto ist, KEINE schwere Körperverletzung… ehrlich… a bissal deppat ist diese Auslegung aber schon, na?! :eyes: :cold_face:

Wobei i NED vasteh, warum du schreibgst i beschreib an MORD!!!

I würd jo sogoar OHNE Obsicht obdrückn… woahr a Hoppala… Upppsiiiiiiii… und ned ich, auch ned de Woffn, sondan de KUGEL hod se gemätzelt… Mord ist es doch erst dann, wenn es GEPLANT war/ist… so a Unfoi is hoid a Pech…

…erstens haben Meinungen absolut wenig bis nichts mit Fakten, Ansichten, ja nicht mal oft mit Tatsachen zu tun!!!

So viel zu meiner „Meinung“!

Des weiteren, sind für mich genauere Darstellungen und Erklärungen von diesen und jenen Paragraphen ebenso hinfällig, da sich wohl wie bei den Meisten (und ich habe genug damit zu tun nur halt auf STVO, KFG, FSG… Basis) auch jene stellenweise wie Gummi ziehen, wenden und drehen lassen…

Doch all dies ändert nichts an der Tatsache, daß ein milderndes Strafmaß wegen dem Umstand das NICHT das Fahrzeug, sondern der durch das Auffahren entstandene Sturz zu Boden die Verletzungen verursachte zustande kam schlichtweg und einfach die Absurdität so manchen Paragraphens und dessen Auslegung sehr deutlich macht!

Genau darauf, mit einem leichten Hang zur ironischen Antipathie für Deutschlands Kanzlerin wollte ich hinaus, was einem Geist wie dir ja wohl eigentlich KLAR sein sollte!?

Es hilft meistens sich in die andere Person zu versetzen.
Lasst das Motorrad weg, dann geht das leichter.

Was ist wenn man zb im Winter bei Glatteis ein vor einer roten Ampel stehendes Fahrzeug von hinten anstupst, das dabei aus dem Stillstanbergab ins Rutschen kommt und dann von einen querenden LKW erfasst wird, und dadurch schwere Verletzungen entstehen?

Ist es dann gerecht für drei Jahre ins Gefängnis zu müssen?

Also ich bin echt froh über eine milde Justiz für solche blöden Umstände.

Und bitte jetzt nicht auf Absicht oder nicht Absicht rumreiten. Das wurde beim Strafmaß bestimmt berücksichtigt.

…so leid es mir tut, aber GANAU da liegt ein sehr großer Untersschied!!! Denn Absicht wird auch mit VORSATZ im Gesetz beschrieben, plus keinen Führerschein!
Na, na… für mich vergleichst du da schon wieder Äpfel mit Birnen! Natürlich wäre es schlimm wenn dein Beispiel anstünde… ICH hatte so etwas schon… UND? Als Hauptgrund stand in der Anklage „überhöhte Geschwindigkeit“ (Vorsatz!!!) statt Split (erster schlechter Scherz) und bei mir war es genau so, das nicht ich, sondern NUR DAS KRAD, den Betroffenen traf… volle Länge ausgefasst, zwar kein Gefängnis aber Kohle Länge mal Breite!

Absichtlich angefahren: Ja!
Absichtlich die Rippe gebrochen: Nein!

Genau darum geht’s doch ganze Zeit. Bitte a bissl mehr mitdenken. :wink:

Für gefährliche Körperverletzung gibt’s keine Geldstrafe, nur Gefängnis!

heißt es, erstens und ich weiß nimmer was es genau war jedenfalls ging ich voll ein, weil ich die Geschwindigkeit ja absichtlich überschritten habe… ist schon über 27 Jahre her… daher weiß ich des nimmer genau.

Nun…ich denke mal wenn man nicht fähig ist zu erwarten, daß sich ein Mensch nachdem er von seinem Krad gefahren wird mit sehr hoher wahrscheinlichkeit an Leib verletzen kann, dann hat man entweder einen Knall, oder man beugt eben das Gesetz! :sob: :rage: :rage:

i man a dass wenn i wem absichtlich reinfahr, ihn damit absichtlich verletz. I kann ja a ned sagen i wollt erm ned spezifisch des gnack brechn wie i erm owighaut hab, nur a bissl den fuaß vaknacksn

Schwere Körperverletzung gibt es in Österreich.
Gefährliche Körperverletzung gibt es in Deutschland (es geht immer noch um das umstrittene Urteil oder?).
Die Definition ist aber nicht dieselbe, nur um das mal gesagt zu haben.

§ 84 StGB (Strafgesetzbuch), Schwere Körperverletzung - JUSLINE Österreich
§ 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung - dejure.org

In Österreich wäre es womöglich sogar eine schwere Körperverletzung, aber die deutsche gefährliche Körperverletzung ist schon nochmal etwas anderes definiert und da passt das einfach nicht.

Vielleicht wollt ihr es einfach nicht kapieren, dann ist meine Mühe umsonst. :wink:

Absichtlich kann man auch wen schrecken und er stürzt dabei tödlich. Die Absicht bestreitet ja niemand, aber die GEFÄHRLICHE Körperverletzung wird bestritten.

Und aus diesem Urteil kann es nun auch keine absichtliche GEFÄHRLICHE Körperverletzung sein. Vor Gericht und auch danach ist es sehr sehr wichtig die richtigen Wörter zu benutzen.

Olsa… mir ist der Gesetzestext BANANE!

Des is es jo grod, das de so deppat oda von mir aus „so g’scheit“ g’schriebn sein, das de diversen Anwälte deren Sinn von Pontius bis zu Pilatus hin und her biagn, zahn, drahn kennan wiar se es grod brauchn!

Für mich is bei an obsichtlichen einefoahrn mit an AUTO bittäää, de Obsicht ZU VERLETZEN EINDEUTIG! Punkt, des ist mei Meinung dazu, egal wos gewisse Richter oder Anwälte daraus machen! :eyes:

Wo mir wieder bei da Woffn sein!

Wenn i a Laie bin, oisa KA Kiwara, Soidot oda so wos in dera Oart… und sogoar „unobsichtlich“ an damit daschiaß, glaubt mir KA SAU, das i des a.) ned woit und b.) bin daun eindeutig I DA TÄTER… nur weul des ane Woffn hast und einschließlich dafiar guat ist, hast es ned das ma a Auto ned genauso wia ane verwenden kaunn!
Woran is des Opfa daunn g’storbn??? Aum Eintritt da Kugel in Austritt, oda weul es a poaar Organe troffen hod de wichtig sein… da Schuß sölwa warad jo ned schlimm, waunn i nur an Zechn triff… des könnt man jetztan ewig weiterspinnen… daher…

I find des Urteul FOISCH, so is des fiar mi und Basta. Das es gesetzlich gedeckt ist zeigt jo des Urteul, sunst gabat es des jo ned! Deppat und ungerecht find i’s trotzdem! :eyes: :rage:

Das ist auch richtig.

Und wenn ein kleiner Junge seiner Schwester absichtlich Haare ausreisst, ist auch nicht daran zu zweifeln.

Trotzdem ist die gefährliche Körperverletzung nicht mit Absicht geschehen sondern nur die Körperverletzung, zumindest lt. dem Berufungsgericht.

Dabei lasse ich es, ist ja irgendwie immer dasselbe was ich hier schreibe.

Dolus eventualis – bedingter Vorsatz – liegt vor, wenn der Täter den Erfolg zwar nicht unbedingt will, sich damit aber ohne weiteres abfindet und den Erfolg als (ggfs. sogar unerwünschte) Nebenwirkung seines Handeln in Kauf nimmt.

Erklärt aber nicht ob er nur die Körperverletzung oder eben die gefährliche Körperverletzung in Kauf nahm.

In der Sache selbst wäre eine „Ferndiagnose“ unseriös, zumal in Unkenntnis der sachverständigen und forensischen Gerichtsgutachten, die in die Urteilsfindung einfließen.
Die Doluslehre beinhaltet viele zivil- und starfrechtlich relevante Interpretationsmöglichkeiten.