kennt des wer ??
i kopier des mal unkommentiert hier rein …:
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Motorradfahrer: Immer selbst schuld?
Eine nicht nachvollziehbare Entscheidung hat das Landgericht Frankfurt / Main am 30.3.07 (Az.: 2-20 O 8806/06) gefällt. Wenn sich der in dem Urteil formulierte Gedanke zu einem Grundsatz entwickeln sollte, hat ein Motorradfahrer unter keinem Gesichtspunkt mehr einen Anspruch auf Schadensersartz - auch dann nicht, wenn der Unfallgegner den Unfall schuldhaft verursacht hat.
Pressemitteilung vom 31.03.07
Die Kanzlei Hoenig Berlin weist hin auf ein Urteil des Landgericht Frankfurt / Main vom 30.3.07 (Az.: 2-20 O 8806/06), das weitreichende Folgen haben könnte, wenn sich die darin geäußerte Ansicht des Gerichts als Grundsatz durchsetzen sollte.
Das hessische Gericht hatte folgenden Fall zu entscheiden. Der Motorradfahrer fuhr durch ein Waldgebiet, in dem vermehrt Wanderer und Radfahrer anzutreffen sind. Plötzlich fuhr ein Radfahrer aus einem Waldweg auf die Straße; es kam zur Kollision zwischen den beiden Rädern. Der Motorradfahrer möchte Schadensersatz vom Radfahrer.
Schaut man sich zunächst die Rechtslage an, wie sie Straßenverkehrsordnung (StVO) formuliert, scheint die Sache klar zu sein. § 10 StVO ist insoweit eigentlich eindeutig: Wer aus einem Grundstück - also auch aus einem Waldweg - auf die Fahrbahn einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dadurch, dass es hier zum Unfall gekommen ist, ist der Anschein gesetzt, dass der einfahrende Radfahrer diese Pflicht verletzt hat.
Dagegen hält das Landgericht Frankfurt / Main:
Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.
Jeder, der bewußt ein gewisses Risiko eingeht, rechnet damit, dass sich das Risiko realisiert. Wenn aber ein Dritter schuldhaft einen Schaden verursacht, kann es nicht sein, dass der Geschädigte leer ausgeht.
Es ist zu hoffen, daß diese Entscheidung des Landgerichts Frankfurt / Main in der Berufung aufgehoben wird.
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in deutschland dürfen moslems ja auch ihre frauen schlagen, weils in der religion erlaubt ist ![]()
hehe, ich glaub das Urteil wird sich wohl noch ändern…
lg
in hirn gschissen ??? s´kanns ja ned geben…
mfg pedro
Zitat: „Wenn aber ein Dritter schuldhaft einen Schaden verursacht, kann es nicht sein, dass der Geschädigte leer ausgeht.“
Hier steht kann es nicht sein das der Geschädigte leer aus geht.
Der Geschädigte war ja der Motorradfahrer.
und der Satz wurde mit Punkt beendet und somit eine Feststellung und keine Frage.
Passt doch eh alles, oder doch nicht ?
mfg
E.J.
heißt ja eigentlich nur, dass der motorradfahrer nicht leer ausgeht.
wennst aber einen totalen hast und der radlfahrer zahlt dir 500€ gehts auch nicht leer aus, aber fest in oasch …
um das auf wienerisch auszudrücken gg!
radfahrer verhalten sich meisten eh komplett gaga!
wechseln von straße auf gehweg und umgekehrt (je nachdem welche ampel gerade grün ist), kein licht, kein taferl um sie anzuzeigen …
einfach alles zu locker!!!
das lese möchtest beim Radfahrer auch Licht am Tag einführen und Helmpflicht.
Mich ärgert die Klausel, dass wenn einer bei einem "Verein " ist dieser/diejenigen zu mehreren nebeneinander auf der Fahrbahn fahren dürfen, auch wenn man daneben einen Radweg für millionen Steuergelder angelegt hat. OHNE LICHT OHNE RÜCKSTRAHLER OHNE KLINGEL
In Österreich sind alle vor dem Gesetz gleich???
gibt es das Prinzip des „erlaubten Risikos“. Damit ist gemeint, daß zB ein Fußballer nicht wgen Körperverletzung verurteilt werden kann, wenn er im Spiel einen anderen verletzt - weil sich dieser bwewußt diesem Risiko ausgesetzt hat.
Eine Anwendung dieses Grundsatzes auf einem Motorradfahrer im Straßenverkehr halte ich für absoluten Unsinn. Ich denke, man müßte as gesamte Urteil lesen, kann auch aus dem Zusammenhang gerissen sein - Urteile sind meiste einige Seiten lang.
Auf jeden Fall kann ich mir nicht vorstellen, das diese Entscheidung Präzedenzwirkung haben wird.
mfg Mervin
„Jeder, der bewußt ein gewisses Risiko eingeht, rechnet damit, dass sich das Risiko realisiert. Wenn aber ein Dritter schuldhaft einen Schaden verursacht, kann es nicht sein, dass der Geschädigte leer ausgeht.“
Rein statistisch gesehen ist es für einen Fussgänger gefährlicher wenn Er auf einem Schutzweg die Strasse überquert als wenn Er halt irgendwo über die Strasse ginge!
Wenn ich also als Fussgänger einen „Schutzweg“ benutze setze ich mich doch auch BEWUSST einem Risiko aus!
Zeig mir dann bitte den Richter der hier auch so urteilen würde, den würdens öffentlich Lynchen!
Entweder das ganze hier ist ein FAKE…
…oder der Anwalt des Motorradfahrers ist eine riesengrosse Flasche!!!
lg. Mandy!
du meinstgar nimma zum urteil ghört weil:
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überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.
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Schau mal mit welchem wort der satz endet!
mfg r1-manza
da motorrad und autofahren extrem billig!
Weil wenn das wirklich so ist und das urteil auch so „vollstreckt“ wird, dann brauchen wir in zukunft keine versicherungen mehr!
Weil egal mit was und wie man am strassenverkehr teilnimmt, ein gewisses risiko trägt man immer, daher brauchn wir auch keine versicherungen mehr wenn das gericht so ne scheisse verzapft!!!
Bleibt mehr kohle fürn 95oktan!!! ![]()
mfg r1-manza
Ich denke auch, dass da einige Punkte fehlen. Die näheren Umstände (ev. Raserei) zum Unfall fehlen ja komplett.
Trotzdem ist bereits steckt in den paar Zeilen Zündstoff. Sollte mich so ein „Urteil“ treffen, dann gehe ich damit durch alle Instanzen.
hirn ?
is do ans ?
i foa e net in deitschlond ![]()
überhaupt is mir des wurscht, wieviel eventualitäten können im leben ohne legislativen wahnsinn noch eintreten? was ist die konsequenz? im bett bleiben? glück rulez.
pifke!!!
ist ein Motorradhasser!!!
Wäre auch schwerst dafür, daß Fahrräder Kennzeichen haben müssen, die führen sich auf ohne Ende und sind plötzlich dahin…
Viele Grüße
R.
von einem Radfahrer bezeichnet man dann als „Hohlraum-Schutz“…
so long
andi
morgen
die richter in der brd sind sowiso net ganz dicht wenn man sich einige urteilssprüch anschaut
gruss
akon
allerdings sollte man den dann schnell von seiner position entfernen…
wer weiss, was ihm sonst noch alles ned gefaellt.
und bin mir dabei sicher, daß dieses Urteil keinen Instanzenzug „überlebt“.
mfg Mervin
hat mich auch aufgeregt, das nennt sich dann „recht“. mit einer ähnlichen begründung könnte man einer frau die nächtens am nachhauseweg vergewaltigt wird auch eine mitschuld geben, schliesslich ist das risiko auch höher als in begleitung und tagsüber.
oder der beteiligte radfahrer hat eben pech gehabt, wäre er mit dem 2tonnen geländewagen gefahren…
lg
öarp