Stimmt es?

hab gestern eine kleine verwaltungsstrafe zahlen müssen (85km/h in der 70er zone). ok hatte es eilig und war einsichtig. 20 euroletten hat der spass gekostet.

blick in die geldbörse: 15 euro.

ich sage: hab nicht genug mit, der herr polizist schickt mich zum bankomat, behält aber meinen führerschein/zulassungsschein.

hab gestern abend noch mit einem freund geplaudert. dieser meinte es ist „gesetz“ das ich strafen auch mit bankomatkarte zahlen kann dürfen muss. dh hätte ich drauf bestanden mit bankomat zu zahlen hätten die 2 ordnungshüter ihre bankomatkasse holen müssen.
stimmt das??
hab sie nämlich bei bezahlung gefragt, und sie meinten sie haben keine kasse mit.

bin zu 3 bankomaten gefahren und alle 3 waren ausser betrieb… erst beim 4. hatte ich glück…

ausserdem drohte mir der herr polizist mit einer anzeige wenn ich nicht gleich bezahle… kann man nicht auch einen erlagschein verlangen?? steht ja nicht im gesetz das ich immer 20 euro mithaben muss, oder? (vor allem in der bargeldlosen zeit)

danke
grüsse
mac

kannst schon verlangen, den von der Anzeige gggg
Das Prob ist, du hast KEIN RECHT auf ein ( billigeres ) Organmandat, sie können Dich auch sofort anzeigen, und haben dich halt nur zur Kontrolle der Personalien etc. angehalten

3lg
Harald

zahlen durfte -war noch in Schilling Zeiten - fragte ich nach einen Erlagschein, und bekam diesen auch…

Viell. hat sich dahingehnd etwas gravierend geändert, jedoch warum sollten sie dies nicht beibehalten - ich habe teilweise gar kein Geld eingesteckt.

lg, da chris

so genau weis ich das nicht, hab ja nur gesagt, den von der Anzeige kann er ganz sicher verlangen. Bin mir aber nicht sicher, daß er ein RECHT auf einen Erlagschein hat, da ja nichtmal das Recht auf ein Organmandat besteht.

3lg
Harald

es geht mir ja nicht so um den erlagschein, sondern eher darum ob ich darauf bestehen kann meine strafe mit bankomatkarte bezahlen zu dürfen… angeblich ist das gesetzlich vorgeschrieben, und wenn sie eben keine bankomatkasse mithaben müssten sie eine holen und nicht ich :slight_smile:

grüsse
mac

Servus!

Es gibt bei Organstrafverfügungen folgende Methoden:

1. Barzahlung - einfach und schnell …
2. Erlagschein sogenanntes Bargeldloses Organmandat (BOM). 14 Tage Zeit zum Einzahlen sonst erfolgt ein Verwaltungsstrafverfahren (einen solchen Erlagscheinblock führt jeder Beamte mit)
3. Kreditkarte (funktioniert aber nur wenn es sich nicht um eine Fußstreife handelt da die notwendige Vorrichtung und Quittungen nur im Streifennwage mitgeführt werden.
4. Anzeige mit dem Vermerk der „Zahlungswilligkeit“.

Alle diese Bestimmungen gelten auch wenn die Bezahlung „nicht möglich“ ist zB weil der mitgeführte Geldschein nicht gewechselt werden kann.

Außer Euronen werden auch die gängigen Fremdwährungen angenommen.

Ein Anrecht auf ein Organanmandat besteht nur beim Helm/Gurtparagrafen.

Habe die Ehre
Ully-Bär

hat sich wie immer kompetent weiter unten der Lösung schon angenommen :slight_smile:

lg

so ganz schlau bin ich jedoch noch immer net…

Wird bei punkt 2 + 4 die strafe höher oder bleibt sie gleich?

bzw. kann ich dann immer mit visa zahlen wenn ich a strafe zahlen müsst?
weil kohle hab ich selten viel eingesteckt… wir leben ja im zeitalter des bargeldlosen bezahlens :slight_smile:
und als banker muss ich ja den anderen ein vorbild sein looooooool


LG
Stefan

PS: nur noch wenige monate bis zur toyrun 2007 :slight_smile:

ully du hast kreditkarte angeführt, denke als das auch bankomatkarten als zahlungsmittel angenommen werden…
was ich eigentlich wissen will:
wenn ihr mich aufhaltet und mir eine strafe verpasst und ihr mit einem dienstwagen vor ort seid, kann ich dann auf mein recht beharren die strafe mit karte zu bezahlen? was passiert wenn die herrn ordnungshüter keine bankomatkasse mithaben, müssen sie die dann holen fahren??

mein freund meint ja es ist gesetzlich vorgeschrieben seine strafe mit karte bezahlen zu dürfen…

danke ully
grüsse
mac

ps: auf deine antwort hab ich scho gewartet :slight_smile:

Nochmal:

Bezahlung mit
Bargeld
Zahlschein
KREDITkarte (wenn das Abrechnungsgerät mitgeführt wird), also Visa, Diners, MasterCard, Amex).

Ein Anrecht (Rechtsanspruch) auf eine bestimmte Art der Bezahlung gibt es nicht (außer Gurt/Helm - Zahlschein)

KEINE Bankomatkarte!!!

Habe die Ehre
Ully-Bär

Servus Banker!

Bei Punkt 2 ist die Höhe die Selbe wie bei der Sofortzahlung

Bei Punkt 4 „müßte“ die Höhe auch die Selbe sein. Hier trifft aber die Behörde die Entscheidung wobei eben dieser Umstand der „Zahlungswilligkeit“ in der Anzeige angeführt und bei der Strafbemessung berücksichtigt werden muß.

Bezahlung mit KREDITkarte ist nur möglich wenn das Abrechnungsgerät (Ritsch-Ratsch) mitgeführt wird, also bei den meisten mobilen Streifen und bei Dienststellen.

Ein Recht auf eine bestimmte Art der Bezahlung besteht nicht!!!

Schau das Du über den Winter fit wirst.

Habe die Ehre
Ully-Bär

das erinnert mich ans disneyland in paris: wir sind mim campingbus dort am parkplatz gestanden und die „parksheriffs“ wollten halt die parkgebühren einsammeln. jetz is aber im prospekt gestanden das man überall mit visa zahlen kann. jetz hamma denen 3 tage lang die visa karte zeigt und weil die nie so ein gerät mit kabt haben wars dann im endeffekt gratis…

vielleicht kamma das auch auf polizeikontrollen so handhaben… gg

lg eichenkiller

visakarte ist ja auch kein problem, wollte nur wissen ob ich anspruch darauf erheben darf… meine arbeitkollegen meinten auch das sie irgendwas mal gehört haben von oberstem gerichtshofspruch oder so in der sache, das man halt drauf bestehen könnte es mit kreditkarte zu bezahlen…

danke für die antwort ully

grüsse
mac

mit dem fitt werden…i bin vorgestern mit da ninja vom bruder in die hackn gfahren…also gehts scho wieder as fahren…MEI WOR DES GEIL :slight_smile:


und i hab NOCH 4 monate oder so bis i wieder aufs bike steig…bis dahin ist alles wieder gut (bis auf den bleibenden schaden halt) :slight_smile:


Danke für die info :slight_smile:


LG
Stefan

gesetz gibt es für bargedmitnahme keines

Kannst Du lesen?

so wie ich es geschrieben…

Bezahlung mit Erlagschein gibt es noch immer. Heuer selbst Erlagscheinan Ort u.Stelle bekommen nachdem ich mit Laserpistole im Raum Lillienfeld mit 129 kmh geblitzt wurde. Funktioniert aber nur bis maximal 30 kmh Überschreitung im Freilandgebiet,sonst Anzeige.Greets 206RC

Der neueste Stand;

Organmandat (sofort oder mit Erlagschein) nur bei Übertretungen bis 20 km/h darüber gibts ausnahmslos nur mehr Anzeigen (das bezieht sich auf die Steiermark - obb es auch in anderen Bundesländern schon soweit ist weiß ich nicht).

habe die Ehre
Ully-Bär

Sorry - Du scheinst da falsche Informationen zu haben.

Mein Wissenstand stützt sich auf die derzeitge Vorgangsweise der Polizei Steiermark.

Habe die Ehre
Ully-Bär