strafmaß für einen unfall unter alkeinfluß

mein nachbar wurde vor nem monat von nem besoffenen (1.3 promille) getötet - und ich wollte mich informieren, was diesen 22jährigen arsch nun erwartet.

wie ist die mindeststrafe und was das maximale strafmaß?

lg, leon

bei einem verkehrsunfall? (so genau geht das nämlich aus deinem posting nicht hervor)

Ciao
Alex

am parkplatz ausgestiegen, alle gehn schon paar schritte weiter, er steigt als letztes aus. ein auto kommt ins schleudern und zerquetscht ihn zwischen parkendem auto und schleuderndem auto. lenker alkoholisiert.

is natürlich a sehr schlimme sache! STrafausmaß? habe leider keine Ahnung wie lange, aber der SChuldige wird sowieso sein ganzes leben damit klarkommen müssen das er jemanden getötet hat!Und des is sicha net leicht.
Ich weiß das ersetzt leider deinen nachbarn net, trotzdem mein Beleid !!

chrisu

der Vorgeschichte des Unfallverursachers, dem Bundesland und des verteidigenden Anwaltes etwa 8 Monate Haft und ca. 12 Monate FS-Entzug meiner Erfahrung nach.
Hab schon etliche solcher Klienten gehabt und es bewegte sich fast immer so ungefähr um diese Strafmaß herum.

als tatbestand sehen…

§ 81 Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen

(1) Wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt

1. unter besonders gefährlichen Verhältnissen,

2. nachdem er sich vor der Tat, wenn auch nur fahrlässig, durch Genuss von Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mittels in einen die Zurechnungsfähigkeit nicht aus-schließenden Rauschzustand versetzt hat, obwohl er vorhergesehen hat oder hätte vorhersehen können, dass ihm eine Tätigkeit bevorstehe, deren Vornahme in diesem Zustand eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeizuführen oder zu vergrößern geeignet sei, oder

3. dadurch, dass er, wenn auch nur fahrlässig, ein gefährliches Tier entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag hält, verwahrt oder führt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.


3 Jahre freiheitsstrafe… frechheit also

Ciao
ALex

dass es wirklich 3 jahre werden ist natürlich alles andere als sicher!

… der bruder des getöteten war anwesend, ist zu dem hin und hat geschrien „du arsch, des woa mei bruda“ … und er hat laut berichten geantwortet „jo, tut mir leid, aber jetzt kon i a nix mehr mochn“

glaub nicht, daß ihn sein gewissen sehr quält.

nichts auf bewährung. auch wenns die opfer nicht mehr lebendig macht …

Ich kann mich erinnern, daß der Typ, der damals drei Freunde von mir übern Haufen geführt hat, auch nicht viel mehr bekommen hat. Ich weiß nicht mehr wie viel, aber es war nicht viel. Fazit: eine Gehirnerschütterung, ein amputiertes Bein (oberhalb vom Knie) und ein Genickbruch- tot. Offenbar ist fahrlässige Tötung ein Kavaliersdelikt in Österreich. Schau mal, wie ein Pfuscher geahndet wird, wenn ihn das Finanzamt erwischt.

mfg Bidenhand

aber die Anwälte sind schlau und timen die Gefängnisaufenthalte so, daß diese durch die Weihnachtsamnestien noch weiter verkürzt werden.

…oder ein Bankräuber !
Man kommt auch als Kinderschänder relativ gut weg kotz
Irgendwas ist falsch mit unserem Rechtssystem…

vielleicht ded er sich dann merken was er da getan hat!!!
Keine Gnade für Alkoholsünder!!!

Obwohl ich eines klar stellen muss:
Ich bin nicht dafür dass man bei 0,6 Promille gleich eingesperrt gehört!! Schließlich kann das jeden passieren. Aber bei offensichtlich betrunkenen oder gar Wiederholungstätern, gehören so harte Strafen her, dem derjenigen hören uns sehen vergeht.
Und 20 Jahre Führerscheinenzug!!!

mfg
Horst

wozu braucht er denn den ?
Nimm ihm das Auto weg - ist vernüftiger…

dass ich es noch einsehe wenn jemand, der einen fehler macht, net gleich lebenslang ins gefängnis muss… jemand der allerdings alkoholisiert fährt verdient hierbei meines erachtens kein mitleid!

Ciao
Alex

dann fahren nicht nur 80% sondern halt 100% der Leute schwarz weiter.

…und 1,3 Promille ist im Prinzip noch ein niedriger Wert…!

Es reicht anscheinend um die Kontrolle über das Auto zu verlieren und jemanden damit fahrlässig zu töten!!

mfg
Horst

er kann auch nicht fahren.

Naja Auto wegnehmen ist nicht so einfach. Eine Enteignung anhand von Verdacht auf Schwarzfahrens würde rein rechtlich nie durchgehen!!

mfg
Horst

sind 1,3 Promille recht wenig, fast alle meiner „Kunden“ haben mehr. Spitzenwert derzeit 4,2 Promille und generell ist die Tendenz stark anseigend!

…und ob er wegen der Promille die herrschaft über sein Auto verloren hat wissen wir ja nicht.

aber mit sicherheit nicht geholfen haben, den wagen auf der straße zu halten.