Sturz wg. Schotter

…das leider letztes Jahr im September auch passiert. Hab damals bissl mehr mit der Gendarmerie zu tun gehabt, weil die Rettung vergessen hat die Daten aufzunehmen…hab damals gefragt, ob das was bringen würde, wenn man irgenwen verklagt…haben gemeint, dass ich da wahrscheinlich nicht durchkommen werd damit! Hab mir damals das Schlüsselbein gebrochen und mein Moped war auch ziemlich kaputt! :frowning:
Wünsch deinem Mann auf jeden Fall gute Besserung und probieren solltets ihr das auf jeden Fall!

lg Andrea

alles klar!

mfgmax

Vor zirka 3 Jahren war ich mit Cousin und nem´ Freund von ihm unterwegs,jeder auf seinem Bike.
Wir grad von der Tankstelle weg,ich vollgetankte Gsxr,Sonne blendet etwas und ich seh leider den Rollsplitt in der Kurve zu spät.HInterrad ins rutschen gekommen,gegen den Randstein gedonnert,ich nen Salto übers Bike,dann hatte ich kurz Black Out,glaub das Bike hatte trotz seiner 200 Kilo abgehoben und is mir irgendwie auf das Schlüsselbein.Zuerst hab ich ja nix gemerkt und wollte des Bike gleich wieder aufstellen,aber da gabs dann schon nen Stcih in da Schulter und ich hatte fast nen offenen Schlüsselbeinbruch.Der Arzt meinte nur als er das Röntgenbild sah „So nen Bruch hab ich ja noch nie gesehn“ g.
Mein Glück oder nesser gesagt das von meinem Bike war nur das ich Kratzer an der Seite hatte und der Kupplungshebel abgebrochen war.

ich glaub die meisten die durch solche Umstände zu Sturz kommen verzichten eh auf eine Anzeige, weil die Chance damit durchzukommen wahrscheinlich eher gering ist, bzw. ist es sicher ein aufwändiges Gerichtsverfahren. Danke, wir werden noch überlegen, ob wir das tun, aber voraussichtlich schon. lG, Gaby

na der Stern hört sich aber auch nicht schön an. Ja, wenn man durch Sonne geblendet ist, das ist noch zusätzlich schlimm. Na zum Glück ist das bei dir damals ja auch einigermaßen glimpflich ausgegeangen, und das Schlüsselbein ist zwischenzeitlich hoffentlich auch wieder heil. lG,
Gaby

natürlich muss nicht immer Schuld sein. Nur ich habe von so vielen Unfällen - leider noch schlimmeren - in der letzten Zeit wg. Schotter gehört, dass ich einfach denke, wenn man auch nur einen Unfall bzw. Sturz mit so einer Anzeige verhindern könnte weil dort vielleicht eine Warntafel angebracht wird, dann finde ich es das schon wert. Schade, dass du anders denkst und dir das nie eingefallen wäre, die Straßen auch für alle anderen MR-Fahrer etwas sicherer zu machen. Und von Fehlverhalten und falscher Einschätzung der Situation kann keine Rede sein, weil man den Schotter vorher gar nicht sieht, der ist auch nach einer Kurve und somit auch keine Zeit für eine falsche Reaktion war.
Danke
Gaby

der Beitrag, danke für die Info. Wie gesagt, wir wissen auch noch nicht genau, ob wir eine Anzeige machen werden, sind mal am Infos sammeln wie die Aussichten sind. Versicherungsmeldung haben wir mal gemacht. Danke, Gaby

von Altlengbach. Brand/Laaben - Stössing.

Dein Fall ist jedenfalls mit gegenständlichem keinesfalls vergleichbar.

In Deinem Fall war es ja eine „neue“ Beeinträchtigung und ein frischer Bitumenstreifen ist sicher wahrnehmbar. Allerdings hätte ich es auch in diesem Fall darauf ankommen lassen, wieviele Prozesse werden von Richtern und Sachverständigen anders beurteilt als man im Vorhinein denkt und erwartet (wenn alles so klar wäre, bräuchte man ja niemals prozessieren, oder?). Auch in diesem Fall hätte man davon ausgehen könne, das die Straße in einem voll vekehrstauglichen Zustand hinterlassen wird, egal wer dafür verantwortlich ist, und auch wenn es der Staat ist. Dem war aber anscheinend nicht so, aber die genaue Situation kenn ich nicht.

DIESER Fall liegt doch um einiges anders, alles was hier zu lesen war deutet darauf hin, das diese Stelle eine der Exekutive bekannte, anscheinend permanente und offensichtlich nicht leicht erkennbare Verschmutzung durch Schotter aufweist.
Hier kann man ziemlich eindeutig von grober Fahrlässigkeit des Straßenerhalters sprechen und das dürfte ja auch nachweisbar sein. Ein Anwalt könnte z.B. die Unfallhäufigkeit und Ursache an eben genau dieser Stelle ausfindig machen und so weiter. Die Erfolgschancen steigen mit der Qualität der Beweise und deshalb meinte ich auch weiter oben, ein „GUTER“ Anwalt sollte die Sache übernehmen und selbst sollte man auch seine Ideen einbringen, nur etwas zu behaupten bringt nix.

Und wenn z.B. die Exekutive keine Meldung an den Straßenerhalter wegen des bekannten Zustandes gemacht hatte, sind halt die fällig, es ist wurscht, wer dafür verantwortlich ist und den Schaden ersetzt, solange man seine Möglichkeiten richtig und voll ausnutzt. Es bringt z.B. nix, Gemeinde zu klagen, wenns nichts damit zu tun haben, also Vorarbeit ist schon angebracht.

Gruß AL

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Gruß AL

Es hat über 3 Monate gedauert bis der Anwalt seine Arbeit abgeschlossen hatte, und erst dann sagte er mir das die Chancen für mich schlecht aussehen den Prozess zu gewinnen !!
Was glaubst du welche Anwälte die haben was Verkehrsrecht angehen ? Bestimmt keine Würstel !!
Natürlich ist der Fall von Hornet001 ein anderer, aber es wird hier keine grobe Fahrlässigkeit hervorgehen!!!
Ich hatte bei meinem Sturz die falsche Linie gewählt, weil auch am Strassenrand Schotter lag und ich es vorzog etwas mehr in der Mitte des Fahrstreifens zu fahren und deshalb den Bitumenstreifen durchquerte !!
Ich konnte nicht ahnen das er so frisch war und sich wie auf Glatteis anfühlte !!
Wie erwähnt wurden die Warnschilder bereits entfernt, sodass man mit einer solchen Gefahr nicht rechnen muss !!
Das war ein Irrglaube !!!
Wie aus dem Schreiben der gegnerischen Partei hervorging hätte ich das Motorrad gesetzlich „äusserst Rechts“ steuern müssen und die Geschwindigkeit soweit verringern müssen das der Schotter kein Problem darstellt !!
Hätte ich es schieben sollen ???
Diese Frage kostete meinem Anwalt auch ein lächeln und sagte dazu: Gesetz ist Gesetz, damit kommen Sie nicht durch !!
Es ist äusserst schwierig einen Weg zu finden der grobe Fahrlässigkeit aufweist !!
Die sind dermassen gut abgesichert, weil sonst jeden Tag tausende Klagen eingereicht würden !!

lg vom Silent

…mir dann unbedingt berichten, was rausgekommen ist bitte!

lg Andrea

mit Vorarbeit wirkliche Arbeit und Erkundigungen, oder nur Abwarten und die Zeit vergehen lassen.
Nicht böse sein, ich möchte hier nicht gescheitreden oder besserwissen, ich kenne Deinen Fall eindeutig zu wenig um ein aussagekräftiges Urteil abgeben zu können was man besser machen hätte können, aber in Österreich gilt auch für Einspurige grundsätzlich die allgemeine Fahrordnung des Rechtsfahrgebotes, das beinhaltet auch die Einhaltung des Sicherheitsabstandes (gemessen von den Lenkerenden bzw. der breitesten Stelle des Motorrades) nach beiden Seiten, also auch nach rechts und auch „„IN EINER KURVE““. Bei einer Fahrstreifenbreite von sagen wir mal 3m und einer Lenkerbreite von sagen wir mal 70cm und in einer Kurve bin ich vom Gesetz her sogar gezwungen, in der Fahrstreifenmitte zu fahren, da ich in Schräglage auch den Sicherheitsabstand einhalten muß, oder?
Dies ist nur ein Argument, welches mir auf die schnelle einfallen würde, also äußerst rechts lt. Gesetzgebung.
Ich würde auch in Deinem Fall sicher noch einige Möglichkeiten finden, wie DU siehst, man kann die Gesetze ja auch zu seinen Gunsten interpretieren.
Ich weiß, welche Anwälte die haben, aber Du hast ja auch freie Anwaltswahl und es gibt mehr als genug Verkehrsspezialisten und immer si´nd sie auch nicht einfallslos.

Und: DIESER Fall ist eben anders und sehr aussichtsreich.

Gruß AL

PS: wenns interessiert, eine gute Seite:

[url=http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm]http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm[/url]

Es war eine Linkskurve !!! :o)))
Aber egal, wenn wir hier weiterdiskutieren kommen wir zu keinem Ende !! ;o))
Ich wollte nur meine Erfahrungen preis geben und vielleicht einen Anstoss geben die Sache vorsichtig und geplant in Angriff zu nehmen.

Allzeit gute Fahrt vom Silent ;o)

… ich bin vor einiger Zeit auch recht unsanft vom Motorrad abgestiegen.
war eine Verkettung unglücklicher Umstände - aber der eigentliche Auslöser war eine Bitumenschlange auf der Fahrbahn … :frowning:

na jedenfalls ist gegen mich ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet worden , weil ich einen Unfall mit einem Verletzten (nämlich MICH) verursacht habe.
die Begründung lautete: " fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit, da sie zu Sturz kamen … "
!!! häää war so ungefäh meine erste Reaktion.
ich hab dann meine Sachverhaltsdarstellung abgeschickt, in der war von " kein Hinweis auf eine ERHÖHTE Unfallgefahr durch MANGELHAFTEN Straßenzustand " die Rede und dass meine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs- u. Sichtverhältnissen durchaus angepasst war, wie auch Zeugen unabhängig zu Protokoll gaben (auch die Fahrerin, der ich mein Motorrad vor´s Auto geworfen hab …)

auch hab ich durchblicken lassen, dass es auf dem betreffenden Straßenstück schon öfters wegen dem Straßenbelag zu Unfällen kam (Tatsache!!) und ich eine Haftung seitens der Straßenmeisterei für prüfenswert halte.

was dabei heraus gekommen ist? ich weiß es nicht.
trotz mehrmaligem urgieren, ist die BH Mödling nicht in der Lage, eine Stellungnahme anzugeben, ob das Verfahren abgeschlossen ist - irgendwie ist der Akt zwischen Bezirksgericht und BH verloren gegangen und es dürfte von den Offiziellen auch niemand Interesse haben, dass der Akt wieder auftaucht … übrigens auch eine Vermutung einer Bekannten meinereiner (Juristin von Beruf, so ein Zufall … :wink:

ALSO: ich würde schon versuchen, den Verursacher für die Fahrbahnverunreinigung dafür haftbar zu machen. wenn er denn bekannt ist.

PS: und nur dann, wenn die Verfahrenskosten dafür von einer Versicherung gedeckt sind.

stay tuned und GUTE BESSERUNG!

lg, G.

ist wieder mal das typische Beispiel dafür, wie sich Behörden einer Situation entziehen (wollen) in der sie möglicherweise eine Schuld eingestehen müßten.
Ich nehme mal an, das die Behörde hier auf Verjährung warten wird, da Du anscheinend Recht hattest und die Gefahr einer Klage durch Dich bestehen würde, wenn sie Deinen Argumenten im Verwaltungsstrafverfahren recht geben müßten.

Wenn nämlich eine solche Klage durchgeht, wäre das ein Präzedenzfall für alle 2-Radfahrer und sicher nicht im Sinne des Staates.

Auch eine Möglichkeit sich der Verantwortung zu entziehen, sollte ich (klopf auf Holz) mal in so eine Situation kommen, würde ich es sicherlich voll durchziehen, ein Präzedenzfall gehört endlich mal her.

Gruß AL

Der Sachverhalt is folgender, Herr Klaus ( Alle Namen und Ortsbezeichnungen sind frei erfunden) fuhr mit seinem 5er Golf mit neuen Alufelgen durch die Gemeinde Zwegerlcamp. Bei seinem Tun durchfuhr er auch ein Schlagloch, dies hatte zur Folge das die Felge einen irreversiblen Schaden erlitt. Er schaltete seinen Rechtsanwalt ein und prombt nach einen Monat bekamm er den ganzen Anschaffungspreis für Felge und Reifen zurück.

Also ich meine du kannst es ruhig versuchen, aber ich glaube es ist nur sinnvoll wenn du eine Rechtschutzversichrung hast. Aber die oben angeführte Geschichte ist wahr.

MfG

skero

Gibts schon neues wegen dem „Kiesrutschen“?

War vor ca zwei Monaten mit einem Freund mit dem Motorrad unterwegs.
Das einzige Mal seit wir gemeinsam fahren, übernahm ich die Führungsposition.

FEHLER!

Es kam ein Rollsplitschild.
Ich dachte mir, ok, fahr ich eben ein wenig langsamer.
Peinlich! Aber 25km/h waren noch immer schnell genug. Ich lenkte ein, doch es half nix!
Mir ist zum Glück nichts passiert, 1er ist game over!

Wollte die „Firma“ welche dafür verantwortlich ist klagen!
Hatte jedoch nicht die notwendige Zeit.

Haben auch Fotos gemacht!
Und auch solche, wo ersichtlich ist, das weder am Bankett noch an der Strasse gearbeitet wurde.

Vielen Dank im Vorraus!!!

daß es Dein Männchen aufgebirnt hat ???
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??? Die Strassenmeisterei???
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Ich glaube eher, daß Männlein halt nicht aufgepasst hat, und an vollen Schas z´sammengfahrn is.

… und da wollt ihr so mirnixdirnix 1fach
Klage erheben ???

??? … seid ihr wirklich sooo deppat ???


…und ich hab bis jetzt immer gedacht, daß bloß die Amis so fertig sind…


tz tz tz