hello!
vorab, mir ist schon klar, dass hier ziemlich sicher schon einige male diese frage gestellt wurde, und ich habe auch die suche benutzt, allerdings nix brauchbares gefunden! deshalb nehm ich mir heraus euch hier und jetzt folgende frage zu beantworten:
wie reagiert ein schutzmann im normalfall, wenn man sein kennzeichen links und recht ein wenig einfaltet? die ursprüngliche breite des kennzeichens also vermindert? die schrift wäre natürlich zur gänze und problemlos sicht- und lesbar!
gruß
p.
rein rechtlich gesehen…
KFG §§ 49 ff; KDV § 26 (6)
…
Die Kennzeichentafel (weiß und zweizeilig) darf weder ganz noch teilweise, auch nicht mit durchsichtigen Materialien, abgedeckt sein. Auch das Anbringen von Klebefolien, z.B. A-Zeichen auf blauem Balken mit 12 EU-Sternen, ist verboten, (Öffentliche Urkunde) wird aber toleriert, wenn Buchstaben und Ziffern des amtlichen Kennzeichens dadurch nicht verdeckt werden.
Bei EU-Kennzeichentafeln muss am linken Rand in einem blauen Feld mit 12 gelben Sternen das internationale Unterscheidungszeichen A in weißer Schrift angegeben sein.
…
Bei Kennzeichen mit EU-Emblem muss in jedem Fall auch die Umrandung vollständig sichtbar sein; bei der Befestigung mit einem serienmäßig hergestellten Kennzeichen-Halter darf der Rand der Kennzeichentafel jedoch geringfügig verdeckt werden. Die Halterung soll den Beanspruchungen des normalen Fahrbetriebes standhalten. Ein weitergehender Schutz vor Diebstahl oder Herunterfallen im Geländebetrieb ist nicht notwendig. Das Anschrauben (Annieten) der Tafel ist als Sicherungsmaßnahme zulässig. Das Umbiegen der Kennzeichentafel-Randfläche ist nunmehr verboten! (Die nach der alten Rechtslage gemäß Erlass geregelte Erlaubnis zum Umbiegen der seitlichen Kennzeichentafelränder wurde rückwirkend aufgehoben; der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen!)
…
grüße chemo
strafe gezahlt. wenn ich mich richtig erinnere, warens 20-30 euronen. grund: „kennzeichen SCHARFKANTIG umgebogen“. die kante war zwar ungefährlicher als beim ursprungszustand, weil schön rund gebogen, habe aber einfach gezahlt.
hab dann mit dem kennzeichen noch 2-3 kontrollen gehabt, da hams aber nix gesagt. bzw bin ich auch nie angehalten worden, wenn ich an einem safety car vorbei bin.
gehts um ein altes großes kennzeichen?
kanns passieren dass er wegen dem umgebogenen taferl meckert! Hab in den letzten 10 jahren erst einmal wegen dem verkleinerten taferl gazahlt (€21)und das war in der nähe von mariazell, da meckerns sowieso wegen jeden sch…! also umbiegen weil schöner!
LG
speedzwo
da hab ich ja jetzt alles schwarz auf weiß! ![]()
cool, danke! also muss ich auf den guten willen der polizeibeamten hoffen…
gruß
p.
es geht eh um ein neues. aber ich hab jetzt mit meiner neuen auspuffanlage die endtöpfe hinten weiter beieinander und deshalb steht das taferl links und rechts drüber.
einerseits weils geiler ausschaut und auch damit das taferl dann nicht so eingeschwärzt wird, wärs mir lieber, wenn ich es ein bisserl schmäler mache…
na also hängts aber von der laune des jeweiligen exekutivbeamten ab wie er drauf reagiert meinst? ist es keine straftat wo dir auf alle fälle mind. 5 streifenwagen nachgeschickt werden und mit arrest zu rechnen ist? ![]()
gruß
p.
10 jahre erfahrung damit ist natürlich schon recht repräsentativ. hast du auch schon ein neues taferl mit blauem eu-streifen umgebogen? macht das probleme?
gruß
p.
das kleine taferl und natürlich umgebogen!
Ausserdem schauts besser aus ohne dem komischen Plastikkennzeichenhalter und bei der 990er Adv. passts dann zwischen die Töpfe!
LG
na dann werd ich das mal auch so handhaben und schaun was passiert…
danke!
gruß
p.
Kennzeichentafel : KFG §§ 49 ff; KDV § 26 (6)
Die behördliche Kennzeichentafel muss
hinten, senkrecht zur Längsmittelebene des Kraftrades annähernd lotrecht und
so angebracht sein, dass das Kennzeichen vollständig sichtbar sowie gut lesbar ist und
durch die Kennzeichenleuchten ausreichend beleuchtet werden kann.
Die Anbringung seitlich links, auch wenn die erforderlichen Sichtwinkel eingehalten werden, ist im Hinblick auf die Verletzungsgefahr (vorspringende Teile) nur aus sachlichen Gründen (genehmigter Fahrzeugumbau) gerechtfertigt. Die maximale Fahrzeugbreite darf durch eine seitlich versetzte Kennzeichentafel nicht überschritten werden, ebenfalls muss deren Ausleuchtung gewährleistet sein.
Die Kennzeichentafel muss mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein und ist kein Ersatz für eine unzureichende Radabdeckung.
In Einzelfällen kann es sein, dass an Motorrädern einzeilige Kennzeichentafeln besser montiert werden können. Eine entsprechend gute Ausleuchtung der einzeiligen Kennzeichentafel muss dann durch zwei Kennzeichenleuchten erfolgen.
Die Kennzeichentafel (weiß und zweizeilig) darf weder ganz noch teilweise, auch nicht mit durchsichtigen Materialien, abgedeckt sein. Auch das Anbringen von Klebefolien, z.B. A-Zeichen auf blauem Balken mit 12 EU-Sternen, ist verboten, (Öffentliche Urkunde) wird aber toleriert, wenn Buchstaben und Ziffern des amtlichen Kennzeichens dadurch nicht verdeckt werden.
Schutzwirkungsanforderungen werden bei der EU-Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge berücksichtigt; bei unbeladenen Krafträdern muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 20 cm über dem Boden befinden, beträgt der Radradius weniger als 20 cm, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen. Der Abstand zwischen der Oberkante der Kennzeichenanbringungsstelle und dem Boden darf maximal 150 cm betragen.
Bei EU-Kennzeichentafeln muss
am linken Rand in einem blauen Feld mit 12 gelben Sternen das internationale Unterscheidungszeichen A in weißer Schrift angegeben sein.
In Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist dann die zusätzliche Führung des oval umrandeten ( A ) am Fahrzeugheck als internationales Unterscheidungszeichen nicht mehr erforderlich. Dies gilt weiters für (Kroatien), Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Serbien/Montenegro.
Bei Kennzeichen mit EU-Emblem muss in jedem Fall auch die Umrandung vollständig sichtbar sein; bei der Befestigung mit einem serienmäßig hergestellten Kennzeichen-Halter darf der Rand der Kennzeichentafel jedoch geringfügig verdeckt werden. Die Halterung soll den Beanspruchungen des normalen Fahrbetriebes standhalten. Ein weitergehender Schutz vor Diebstahl oder Herunterfallen im Geländebetrieb ist nicht notwendig. Das Anschrauben (Annieten) der Tafel ist als Sicherungsmaßnahme zulässig.
Das Umbiegen der Kennzeichentafel-Randfläche ist nunmehr verboten! (Die nach der alten Rechtslage gemäß Erlass geregelte Erlaubnis zum Umbiegen der seitlichen Kennzeichentafelränder wurde rückwirkend aufgehoben; der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen!)
Ab 1. April 2005 werden Kennzeichentafeln für Motorräder nur mehr mit dem Format 210 x 170 mm ausgegeben, wobei die Anzahl der Vormerkzeichen bei Nachbestellungen und Wunschkennzeichen bis zu 6 Zeichen beträgt.
Der Zulassungsbesitzer eines Motorrades, für das eine EU-Kennzeichentafel (250 x 200 mm) ausgegeben worden ist, hat die Möglichkeit, die Ausfolgung einer neuen (kleineren) Kennzeichentafel zu beantragen. Dabei kann auch die Ausfolgung einer Kennzeichentafel mit dem bisherigen Kennzeichen (Schriftzeichen) beantragt werden. Der Betrag für den Ersatz der Gestehungskosten der neuen Kennzeichentafel (9,80 €) ist gleichzeitig mit dem Antrag zu erlegen. Die neue Kennzeichentafel ist nur gegen Ablieferung der bisherigen Kennzeichentafel auszufolgen.
Bei Zuweisung eines neuen Kennzeichens ist der bisherige Zulassungsbescheinigung abzuliefern.
Der Anspruch auf Ausfolgung der Tafel erlischt, wenn sie vom Antragsteller 6 Monate nach Einbringung des Antrages nicht abgeholt wurde.
neue kleine Taferl „mußt“ umbiegen??
Das ist ja schon so klein und ungefähr so breit wie ein 180 bzw. 190 Hinterreifen!