Tauschmotor-Typisierung nötig?


Frage Antwort:

Ist das ein mördermäßiges behördliches Trara wenn man einen Motor LEGAL tauschen möcht? ( Versteht sich nicht getuned und okinal Pferdeanzahl und ccm )

Für Erfharungsberichte tankbar

Gruz

guckst du:
[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=2031824]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=2031824[/url]


du typisieren lassen, weil die motor bzw fahrgestellnummer im typenschein bzw zulassungsschein eingetragen ist!
wenn dich die rennleitung aufhält und eben das kontrolliert können sie dich zerficken!

[url=http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht#Motortausch_:_KFG_.C2.A7_42_.282.29]http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht#Motortausch_:_KFG_.C2.A7_42_.282.29[/url]

Schlingl

mehr nötig und das sogar schon ein weilchen…

und nie was umtragen lassen…jetzt weiß ich wenigstens dass des legal war;)

…Versicherungsmann ist das nicht mehr notwendig, sobald sich die CCM nicht verändern.

Die Versicherung und die motorbezogene Steuer werden nach dem Hubraum gerechnet, nicht nach KW/PS

aber eintragen mußt Du ihn lassen, wenn er einen Motornummer hat (Zulassungsschein und Typenschein). Wenn er „nur“ eine Typennummer hat brauchst Du gar nichts zu veranlassen.

Guckst Du Gesetzestext, § 42/2 KFG.

(2) Wurde in ein Fahrzeug ein anderer Fahrzeugmotor derselben Type
eingebaut, so hat der Zulassungsbesitzer dessen Motornummer der
Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen
ist, anzuzeigen, sofern die Motornummer des bisherigen Motors im
Zulassungsschein eingetragen ist. Die Anzeige ist nicht
erforderlich, wenn im Zulassungsschein lediglich die Bezeichnung der
Motortype eingetragen ist. Die Behörde hat die neue Motornummer in
den Zulassungsschein und in das Fahrzeug-Genehmigungsdokument
einzutragen. Bei der Anzeige der Motornummer eines anderen
Fahrzeugmotors, der im Ausland in das Fahrzeug eingebaut wurde, ist
die Bestätigung eines Zollamtes vorzulegen, dass der Motor einem
entsprechenden Zollverfahren unterzogen wurde; dieser Nachweis ist
jedoch bei Fahrzeugen, die ihren dauernden Standort in einem
österreichischen Zollausschlussgebiet haben, der Behörde erst
vorzulegen, wenn der dauernde Standort in das Zollgebiet verlegt
wurde.


mfg Michael

hab auch schon an neuen, is überhaupt koa trara…