…weil so viel Blödsinn darüber geschrieben wird, wollte ich mich selbst mal schlau machen.
Deshalb habe ich auf [url=http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/]RIS - Bundesrecht konsolidiert - Suche mal die Stvo und das Kfg durchgearbeitet.
Das einzige, was ich gefunden habe, besagt nur dass die Genehmigungsnummer auf dem betreffenden Teil fest angebracht sein muss.
Kann mir bitte mal irgendwer sagen, in welchen § festgehalten ist, dass ich eine Rechnung einer Fachwerkstätte bzw. den Zettel mit der ABE mitführen muss?
Wäre ja toll wenn man sich den ganzen Zettelkram sparen kann!
also von mitführen