Umtausch- rückgaberecht

hallo

vielleicht gibts ja hier jemanden der sich rechtlich auskennt.

habe für meine tochter bei einem wiener händler einen neuen 50ccm-roller gekauft. am dienstag hab ich das moped abgeholt.

schon nach den ersten kilometern merkte ich, das etwas nicht stimmt. der roller wurde immer lahmer und ruckelte.

ich fuhr daraufhin geich zurück und hab reklamiert. ja ok, wir prüfen das und rufen sie an, war die antwort.

heute hab ich das gefährt wieder abgeholt. im ersten momnet ok, doch schon nach wenigen hundert metern, das selbe. bin wieder zurückgefahren.

neuerliche antwort, wir werdens prüfen und sie morgen anrufen.

frage: muß ich in diesem fall das fahrzeug überhaupt abnehmen. oder hätt ich nicht eigentlich ein recht auf einen umtausch gegen ein anderes, oder auf kaufrücktritt ??

denn wenn da jetzt irgendwas herumrepariert wird, ist ja das fahrzeug nicht mehr neu …

danke im voraus für hilfe.

gruß brich


beweglichen gütern gibt es eine gesetzliche gewährleistung (hat nix mit garantie zu tun!) von 2 jahren, wobei in den ersten sechs monaten der verkäufer beweisne muss dass das problem beim verkauf noch nicht bestand. der händler hat das recht das teil zu reparieren, recht auf wandlung oder tausch besteht nur in schweren fällen (etwa weil das fahrzeug ein unfallfahrzeug ist).

lg
öarp

Schau einmal (ab Seite 15):

[url=http://www.arbeiterkammer.at/pictures/d20/Rechte_als_Konsument.pdf]http://www.arbeiterkammer.at/pictures/d20/Rechte_als_Konsument.pdf[/url]

ich nehme mal an es handelt sich um ein „forstinger-moped“???

selbe symptome bei meinem bruder seit fast einem jahr ständig in der werkstatt 4 get it das geht ewig so weiter, auch bei einem bekannten der diesen roller fährt verhält es sich ähnlich wenn auch nicht ganz so krass - der hat das teil seit 2 jahren und ist total „zufrieden“…

lg m

kein forst… moped, aber so ähnlich.

na mal sehn, das ding soll angeblich jetzt gehn, am montag hol ichs ab…

danke jedenfalls.

lg brich

lg brich

lg brich