Unfall + absichtlich ruiniert rechtslage wo muss ich denn hin guter beratungen

denn voriges jahre ist mir eine reingefahren wurde sogar nicht verurteil

achja die war 1. blond

  1. gerade 19 geworden

  2. dem schein vor paar monat macht

  3. fährt mit papas vehikel

  4. am kurven reiche strasse

  5. am kurven hat die mich erwischt am spiel bei links überholungen

  6. hintere auto fahrer hat gleich gesagt kann die überhaupt fahren

  7. hat mein zeuge allerdings noch nicht geladen

  8. glaube ich mal anwälting hat sich nicht gut vorbeireitet

  9. verhandlung im mobil wagen war nur als zeuge gelanden

  10. muss die ganze zeit auf landstrasse warte es war kalt ca 3 oder 5 grad hat ewig gedauert …

  11. nicht verurteil

  12. jetzt komm´s heraus ärbö hätte mich beraten müßßen da ich mit glieder bin

denn am telefon sagt die damme sie sind nicht rechtsschutz versicher ergo kein rechtsberatung

jetzt habe mit einige leute gesprochen und danach arbö noch mal angerufen da war ein mann am apparat der sagt bei

körperverletzung totalschaden da hätte die mir eh alles sagen können zum 99 protzen wird die nicht verurteillllllllllll

was soll ich denn machen

soll ich mit mein rechtsschutz gegen die arbö fahren…denn wenn die dama mi richtige antwort gegeben hätte hätte ich mir bare ersparen können

danach war ich doch bei arbö rechtsberatung…und das persönlich auch noch dazu…ist ja wahnsinn was alles ändern könnte da sagt der advocat…hast eh anwalt da darf ich nichts amrühren na super hinfahre warten ich darf nichts machen und heinforen

frage kann ich gegen arbö was machen wegen falsche beratung am telefon …hat mir bares gekostet ???

ich mit privater rechtsanwältin das auch noch

danach komme ich drau die arbö hätte mir welche zur seite stehen oder beraten müßen denn damals am telefon sagt die dame nur sie sind nicht rechtsversichert

aber bin mitglieder erste danach haben mir jemand gesagt wie das ganze von vornherein ausgehen konnnte auch ohne rechtsanwalt und ne persönliche rechtsberatung habe ich auch bekommen und der sagt nur sie haben schon anwalt da kann ich nichts machen…

also alle geld umsonst weg

wie ich mir bei arbö angefragt habe da habe ich schon rechtsversicherung angeschlossen nicht für das fahrzeuge sonder persönliche + beruflich

was kann ich gegen arbö machen ??? wegen des geldes für anwalt obwohl die mir beraten müssen anstatt weg schicken ???

wie mache ich das mit zivil anklage bringt das was???  verkörper verletzung + totalschaden

vor 2 woche ist mir einer reigefahren am park platzt im nö der will privat machen kommt und kommt nicht nach wien

war bei werkstatt die haben gesagt soll anschauen lass was alles ist + sachverständiger alles notieren usw…

hab mir gedacht das werd recht teuer kommen denn der verspricht seit über eine woch er muss zur akh nach wien kommen …

ungefähr kosten 500 + plus privater sachen 200 dazu alles war mit orangesaft +benzin regen sand schmutz verschmiert ein sach voll sachen muss wegschmeißen …

ja durch werkstatt wollte er durch seine firma machen lassen hat der gesagt er will nicht die versicherung hat mich zum essen und trinken eingeladen da ich ja gerade vor´s lokal stand und selber im lokal bin bei essen und trinken so scheint der nett zu sein

denn das warte ist ja glatte wannsinn…

noch eins hat nachbar jugend ruiniert habe zeuge + polizei anzeige gemacht denn bei mir sind schon soviel anzeige denn irgendwer ruiniert dauert irgendwas umschmeißen lack oder sontiges…

nur der erste mit zeuge und täter

was soll ich denn machen wie gesagt durch schlechte erfahrungen …ist so furchbar…da zahlst anwant die machen irgendwas…alles ist umsonst…

jetzt bin ich versichert frage mich nur welche anwalt ist gut

bin bei der w-städische kennt wer sich damit aus…hätte schon gern kompetente anwalt damit ich nicht dauert nachdenken muss

wie voriges jahr alles umsonst total schaden körperverletzungen kleidungen alles hin…+ anwalt dazu obwohl die arbö mir eh sagen kann wie wo was ist…

bin so enttäuscht…bitte um antwort vielleicht kennt wer jemand der sich auskennt bei rechtsschtz oder sonstiges anwalt usw…

bedanke mich im vorraus  joe

… Hallo Joe,

ich glaub nicht das dich hier irgendjemand versteht, deine Postings sind, sagen wir mal ganz vorsichtig „wirr“. Ausserdem sind sie gefährlich! Ich habs einen Kollegen im Büro lesen lassen der auf Indogermanische Sprachen spezialisiert ist und der ist nach dem ersten Absatz mit Lachkrämpfen zusammengebrochen.

  1. am parkplatz ist jemand reingefahren hat meins umgehaut lack usw… der hat mein auspuff erwisch und nieder gestossen

jetzt ist der auspuff hin klingt wie ohne auspuff urlaut die ganze zeit …könnte zur motor schaden kommen habe ich gehört…

  1. absichtlich umgestossen lack + plastige schaden

  2. ein 20 jahriges blondinne hat mich nieder gefahren ohne verurteilungen davon gekommen was kann ich jetzt noch machen ??? zivil klage ja oder nein…

halt mehrere sachen …bedanke mich für deine mühe hoffe jetzt gehts besser :wink: …lg joe

indogermanische

deutsch + …???

ja das mit wirr kenne ich schon bist nicht der erste…:wink: halt viel zu viel geschrieben…danke dir trotzdem ;D

Rechtsschutzversicherungen beziehen sich meist nur auf zivilrechtliche Ansprüche, also primär auf die Schadensersatz und nicht die Schuldfrage, denn die wird meistens immer in einem Strafprozess geklärt. Hier würde ich genau in den Versicherungsbedingungen nachsehen. Steht nichts von einem Rechtsbeistand in einem Strafprozess drinnen, hast du keine Chance dir das Geld zurückzuholen und in einem Strafprozess muss sowieso jede Partei ihre Prozesskosten selbst tragen. Bei einer Rechtsschutzversicherung kannst du dir die Anwälte nicht selbst aussuchen, da die Versicherung eigene Anwälte beschäftigt.

Es kommt nun darauf an, ob die, die dir reingefahren ist in einem Prozess freigesprochen wurde oder ob das ganze in einer Diversion (außergerichtliche Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Fahrerin) geregelt wurde. Liegt eine Diversion vor, wurde die Schuldfrage noch nicht geklärt, du hättest in einem Zivilprozess bessere Aussichten auf Schmerzensgeld. Dir muss aber bewusst sein, dass du in einem Zivilprozess auch das Kostenrisiko trägst, d.h. verlierst du, musst nicht nur deine eigenen Anwaltskosten tragen, sondern auch die Kosten für den Anwalt der gegnerischen Partei und die Gerichtskosten. Dies würde ich nur machen, wenn du wirklich für so einen Fall versichert bist, denn dann übernimmt die Versicherung die Kosten, wenn du verlierst.

Wenn du die Daten des anderen bekannt sind, der dir am Parkplatz reingefahren ist bekannt sind kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen, denn über die Versicherung wird es wahrscheinlich nicht mehr gehen, da du den Schaden innerhalb einer Frist (steht in den Versicherungsbedingungen oder sonst einfach mal bei deiner Versicherung nachfragen) gemeldet werden muss.
Vielleicht hast du daraus gelernt und holst bei einem Unfall immer die Polizei.

Wenn du eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei machst und diese den Täter bereits kennt und auch die Zeugen einvernommen hat, beginnt der Prozess sowieso automatisch zu laufen, bis zur Verhandlung kann es aber einige Zeit dauern.

Wenn immer soviel passiert, solltest du dir vielleicht mal Gedanken über eine Garage machen?

Ich hab dich zwar nicht ganz verstanden, komme aber vielleicht deiner Schilderung sehr nahe. :wink:

darum muss die anwälting aus eigene tasche bezahl bitter

die hat gesagt könnt ca 300 euro kosten kommt immer drauf am an die 2 sachverständiger + richter…

das ist ja wie bei lotto spielen  und das alles

mit körperverletzung + total schaden + bekleindungen + anwalt kosten noch mal dazu

also ein mal schon aus eingene tasche bezahlt für anwälting…vielen dank für dein beitrag

rechtsschutz haben doch frei wahl unter dem anwälte was die so haben sind immer hin einige oder w-städische ist ja riesiege nicht

unfall meldung welche frist…wie lange…unfall bericht hat der schon unterschrieben…

erst hat der sein versicherer geholt …

ja einige jugendlich mit dennen will ich nicht mehr zu tun haben …nur weil ich dennen jeder fahren lassen haben und dann sind die auch noch so geworden…

jetzt auf der strassen rufen die mich andauer…bei name…da schaut ma nicht mehr hin bei dem hinnigen…

danke dir lg joe

i check nix i versteh nur bahnhof sorry…

ich verstehen alles was du nix tun machen vor lauter :grin: :grin: :grin: dis is des wie wenn muss :face_with_open_eyes_and_hand_over_mouth: also was ist mir du

is sie nun strafrechtlich frei gesprochen worden…???..wenn ja…dann gehst in den zivielrechtlichen Teil…!!!

lg

Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, dann bist du nur für zivilrechtliche Ansprüche, also Schmerzensgeld, versichert. Die Schuldfrage wird vorher erst in einen Strafprozess geklärt, hier kannst du zwar auch schon Schmerzensgeld oder Schadensersatzforderungen geltend machen, wird aber nur auf dein Verlangen gemacht und wenn der Richter es auch zulässt. Kam es hier zu keiner Verhandlung vor dem Richter in einem Gerichtssaal, so würde die strafrechtliche Frage diversionell erledigt, das heißt, der Staatsanwalt stellt der Unfallgegnerin das Angebot einen bestimmten Betrag an Strafe zu zahlen und somit ist die Sache erledigt, sie bekommt keinen Eintrag in das Strafregister und für sie gilt weiterhin die Unschuldvermutung. Lehnt sie dieses Angebot allerdings ab, kommt es zu einem Prozess. Hier bekommt sie im Falle eines Schuldspruches einen Eintrag ins Strafregister. In einem Strafprozess hat jede Partei seinen Anwalt selbst zu bezahlen. Man hat zwar, wenn man sich unter keinen Umständen einen Anwalt leisten kann das Recht auf einen kostenlosen Plichtverteidiger, da dieser allerdings von niemanden bezahlt wird wollen die meisten nur, dass der Prozess möglichst schnell vorbei ist, egal ob sie ihn verlieren oder gewinnen.

Den Schadenersatz und das Schmerzensgeld machst du dann in einem Zivilprozess geltend, hier trägt allerdings der Verlierer die gesamten Kosten, die bei diesem Prozess entstehen, also würd ich dies nur machen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, da der anderen keine Schuld zugesprochen wurde und diese hier erst wieder neu geprüft werden muss.

Die großen Versicherungen haben selbst Anwälte angestellt und du bekmmst den zugeteilt, der gerade keinen Fall zu bearbeiten hat. Die haben natürlich das Interesse den Fall für dich zu gewinnen, da die Versicherung sonst alle Kosten zahlen muss und das kann teuer werden.

Die genaue Frist, die du hast den Unfall bei der Versicherung zu melden steht in den Versicherungsbedingungen, die du mit dem Versicherungsvertrag mitbekommen hast. Ist meistens gebunden und mehrere Seiten lang oder sonst einfach bei der Versicherung anrufen und fragen wie lange diese Frist ist. Wenn die Versicherung den Bericht schon hat, brauchst du dir um die Frist keine Sorgen mehr machen, da der Unfall schon gemeldet wurde, würde aber sicherheitshalber noch bei deiner Versicherung anrufen und fragen, ob die den Bericht auch schon bekommen haben.
Ob es für die Meldung bei der Polizei eine eigene Frist gibt, weiß ich jetzt nicht, da musst du auf die Antwort eines Polizisten warten, da gibt es ja mehrere in diesem Forum.

Da bist du wirklich selbst schuld. Hier kannst du nur froh sein, dass sie keinen Unfall gehabt haben, denn sonst hättest du Schuld daran gehabt, da du sie hast fahren lassen und sie sicher noch keinen Führerschein hatten.

 
Probier einmal, so wie der Ö3 Callboy bei der Wr.Städtischen anrufen und frag nach Wr.Stehtische.
Dort wird dir geholft!!

hast Du kapiert, was der joe genau meint, oder hast ganz einfach Allgemeines reingeschrieben.
Ich glaub, ich müsste das erst exzerpieren und mir übersetzen, damit ich ins Detail kapier, was ihm da wiederfahren ist.
 
Oder hast Du a Ausbildung als Sonderpädagoge oder sowas, daß Du damit klar kommst? :grin: :grin: :grin:
 
Harald

ist zum überlegen weiß allerdings noch nicht genau wie wo was…ist

bei den jugendlich die haben schon dem schein war nur dem 50 ccm gewesen dem größeren fast mir keiner mehr an

so dachte bei der versicherun zahlt man einpaar prozent von prozess kosten dann kann ich mir dem beste anwalt aussuchen was die je haben ist nicht denn nicht so???

und wie stelle ich mich abgescheidsten bei zivill am welch information oder unterlagen brauchen die anwalt damit ich gewinnen…denn total schaden alle kleidung hin und das am hoch sommer kannst nicht mal duschen und all die schmerzen…usw…

manche versteht nur bahnhof mache schreibt so wie du ja genau du

andere versteht es

woher kommt das denn

bin ich jetzt wirklich ne außerirdischen oder was :wink:

meisten die anderen nix wenn schreibst wie gerade du. österreichises ist forum da du deitsch schreibst üblich, nix kanak

danke du super held bist ne bike marke held ? ja

Hüüüüüüüüfe! :cold_face:

Pädagogik hat mich nie sonderlich interessiert, drum hab ich es auch nie studiert.

Hab in  meinem Beruf fast täglich mit solchen Deutschakrobaten zu tun, egal ob Österreicher oder nicht.
Ich sehe es so: wenn du zwei Jahre im Ausland verbringst, schnappst du auch einiges auf und versteht ungefähr, was jemand meint.

Das einizge Problem ist dann nur, dass du sehr aufpassen musst, wenn du eine Arbeit verfassen musst, die nicht in so einem Deutsch geschrieben sein darf. :sunglasses: :grin: :grin:

Okay, ich dachte, du hättest die Jugendlichen mit einem Motorrad fahren lassen und nicht mit einem Moped. Wenn sie einen Mopedschein haben zahlt natürlich die Versicherung, da du ihnen das Moped geliehen hast.

Den Anwalt der Versicherung zahlst du indirekt mit deinem Versicherungsbeitrag mit und du bekommst denjenigen zugeteilt, der gerade Zeit hat. Die Anwälte der Versicherung haben auch selbst daran ein Interesse den Prozess zu gewinnen, da es für die Versicherung sehr teuer kommen kann, wenn sie den Prozess verliert. Es kann schon sein, dass die Versicherung dir die Möglichkeit gibt die selbst einen Anwalt zu suchen, ich kann es aber nicht sagen, da ich die Versicherungsbedingungen deiner Versicherung nicht kenne, hier müsstest du aber bei deiner Versicherung nachfragen.

An deiner Stelle würde ich die beschädigte Bekleidung aufheben, damit es sich ein Sachverständiger ansehen kann, da Schmerzen subjektiv sind und nicht genau gemessen werden können einfach mit dem Anwalt darüber sprechen, der kann dir hier genauere Auskünfte geben.

Jetzt hast du den Sachverhalt ja etwas umgestellt und wie ich es verstehe, kam es zu gar keiner Gerichtsverhandlung, sondern nur zu einer Einvernahme durch die Polizei und zu einem Lokalaugenschein, da ich noch keine mobilen Gerichte kenne.

Da es zu keiner Verhandlung kam, nehme ich an, dass es zu einer Diversion gekommen ist. Wie schon geschrieben wird ihr hier von der Staatsanwaltschaft ein Angebot gestellt eine gewisse Summe zu zahlen, wenn sie es macht kommt es zu keiner Verhandlung und auch zu keiner Verurteilung. Dies ist aber kein Schuldeingeständnis von ihr, es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung und es gibt auch keinen Eintrag ins Strafregister.

Den Rest hast du ja gleich gelassen.