Hi an alle!
Bin total depremiert meine 1 1/2 Monate alte 600 Hornet ist ziemlich hin! (War gestern und heute im Krankenhaus(Gehirnerschütterung, Prellung des Beckenknochens))
Habe ein Juristische Frage: (Wer ist da jetzt am Unfall schuld!)
Ich war am Weg zur Arbeit (Breitenleerstr.). Arger Stau, Kollone stand. Ich bin halt so vorgefahren(links), mit bedacht auf den Gegenverkehr. So ca. 1 km vor der Tangentenauffahrt. (Ecke Spargelfeldstr.) wollte ich mich dann wieder in die stehende Kollone einordnen, als plötzlich eine Frau von links aus der Spargelfeldstr. herausfährt und ich ihr voll auf die Motorhaube (mit ca. 40km/h) geknallt bin. (Sie hatte ein Vorranggeben Taferl!) Sie hat gesagt Sie wurde rausgeblinkt (hat gestimmt, wegen Zeugenaussage). Sie hatte mich sogar gestern noch im SMZ Ost besucht und gemeint: „Na wenn ich rausgeblinkt werde, was brauch ich da noch schauen ob wer kommt und aufeinmal war das Motorrad da!“ Ich bin ziemlich zornig auf Sie, hätte Sie geschaut, hätt Sie mich SICHERLICH gesehen!
Habe wegen der Sache die 2-Radbörse verständigt. (Haben mir die Versicherung gemacht)
Wie läuft die Sache jetzt weiter ab? Geht das vor Gericht wegen Personenschaden? Wie siehts für mich aus, wegen den Schaden? Habe leider keine
Ahnung hatte noch nie einen Unfall.
Bin dankbar für jeden Tipp, ect.!
MfG
Martin
daß sie rausgeblinkt wurde, und nur deshalb ohne auf den
Rest des vekehr zu achten eingefahren ist, dann schießt
sich die Guteste imho in ihr eigenes Knie.
Als Verkehrsteilnehmer bist du auch dann verpflichtet dich
an den verkehr zu halten und den zu beobachte bevor du
einfährst, wenn dich ein Einsatzorgen (Polizei, feuerwehr,
etc.) durch Hand oder Lichtzeichen auffordert.
Der Spruch… aber der Gendarm hat mich rausgewunken…
hat schon einem Kollegen von mir den Verlust eines
Gerichtsverfahrens eingebracht.
greetings & gute besserung!
Geht eh schon besser. Ich hatsche halt momentan ziemlich (Kommt einen vor als würde ich auf blaue Flecken spazieren…)
Bin halt nur ein bissal besorgt wegen meiner Hornet…
MfG
Martin
das was signtec dir schon erzählt hat reicht: das „rausblinken“ entbindet sie nicht von der pflicht den vorrang zu beachten, die gute lady nimmt da ganz klar die schuld auf sich.
lg
e.
nur gute besserung wünschen und das sich alles positiv für dich regelt
lg
goody
keine Sorge die Versicherung wird das schon regeln.
lg Hermann
Ich seh das Ganze nicht so eindeutig wie viele andere hier. Es stellen sich da einige Frage:
Du bist an der stehenden Kolonne vorbeigefahren:
1.) Mit welchem Tempo?
2.) In einer Geschwindigkeit, die ein rechtzeitiges Anhalten jederzeit ermöglicht? - Aufprallgeschwindigkeit 40 km/h?
3.) Mit welchen Abstand zur stehenden Kolonne - seitlich?
4.) Warum sollte die Einordnung in den Verkehr erfolgen? - Verkehrslücke? - Ampel?
Wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde kommt es natürlich zu einer Gerichtsanzeige. das Verfahren kann dann ev eingestellt werden, wenn der Staatsanwalt auf Geringfügigkeit entscheidet. Dann kann das Verfahren nur zivilrechtlich durchgeführt werden. Schadenersatzansprüche (Schmerzensgeld uä) sind auf jeden Fall zivilrechtlich einzuklagen.
CU
Ully-Bär
Naja Tempo 40 war erlaubt, an der stehenden Kollone vorbei bin ich schon etwas langsammer aber ich wollte mich in die Lücke halt wieder einordnen, deshalb hab ich auf 40 beschleunigt. Als ich Sie rausfahren sah. (Im Augenwinkel) wars zu spät, bin nicht mal mehr zur bremse gekommen, Sie muss voll in Gas reingestiegen sein. Abstand war ca. 1/2 Meter von die Autos.(links) Habe mir das selbst angesehen, die hätte mich sehen müssen, hätte Sie geschaut.
MfG
Martin
zunächst gute Besserung, das ist das Wichtigste. Das Krankenhaus muss jedenfalls eine Meldung wegen Körperverletzung machen. Zur Sachlage selbst kann ich leider keine „Ferndiagnose“ stellen.
warst du das oder sie mit dem 40er - weil auch wennst die Kolonne überholen darfst (oder vorfahren) darfst das nur mit off. 10 kmh) sonst gute Besserung - rausblinken is nix - nächstesmal blinkt ihr einer sie soll von der Brücke springen und sie machts…
Vorbeigefahren bin ich sicher net schnell nur wie ich die Lücke gesehen hab, habe ich ein wenig beschleunigt obs jetzt echt a 40ga war weiß ich nicht, bin net zum schauen gekommen. Wollt mich halt nur in die Lücke einordnen. Die Gschwindigkeit hat gereicht um mich über die Motorhaube zu schmeißen.
MfG
Martin
Deshalb hab ich ja gefragt. Und damit schaut die Sache wieder ganz, ganz anders aus.
CU
Ully-Bär
hat mich mal ziemlich zusammengeschißen weil ich auf des blinken geachtet hab ohne zu schauen.
Sie hat schuld weil des zeichen geben gilt nur von einsatzkräften(polizei, feuerwehr…)
Miasast eigentlch a neue kriegen
kommt, kann er sich schon als Privatbeteiligter anschliessen und Schadenersatz, Schmerzengeld, etc. fordern. Ich würd nur nicht dazu raten, weil man finanziell schlechter dabei aussteigen kann, als vor einem Zivilgericht.
Sorry - aber da ist eigentlich kein Unterschied im Zuspruch der Schadenersatzansprüche.
Meine Info ging eher dahin, das das Verfahren vom Staatsanwalt ev wegen Geringfügigkeit eingestellt werden könnte, da die Verletzung offensichtlich nicht schwer ist. Dann muß er sich selbst um die Durchsetzung seiner Ansprüche bemühen (Rechtsanwalt - Klage). Um zu Schadenersatz und Ersatz der Kosten (für Anwalt und Gericht bzw ev Gutachten) zu kommen, muß er natürlich den Prozess auch gewinnen. Bei dem geschilderten Verlauf (rechts vorbeifahren mit 40 km/h an stehender Kolonne mit 50 cm Abstand) bin ich mir gar nicht sicher, ob dieser Prozess so einfach wird.
CU
Ully-Bär
…Hast du Rechtsschutz? Wenn ja, dann sofort zu folgenden Rechtsanwalt!
Mag. Thomas BRAUN
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
1010 WIEN, Wollzeile 20
Tel: 01/512-13-73
E-mail: ra-braun@24on.cc
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so nun zu deinem Fall!
prinzipiell trifft für dich einmal der § 12 zu, nähmlich das Einordnen!
§ 12 Absatz 5:
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Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Strassenengen, schienengleichen Eisenbahnkreuzungen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommende Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihrem Fahrzeug weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.
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zu Absatz 5: generell sieht das Gesetz nicht vor, wie gross der Seitenabstand zu dem stehenden Fahrzeug sein muss. Es muss lediglich soviel Platz vorhanden sein, um das stehende Fahrzeug nicht zu beschädigen bzw. zu gefährden.
Weiters darf das Vorfahren auch nur in Schrittgeschwindigkeit erfolgen. Dies sieht andererseits auch wieder der $ 20 Absatz 1 vor:
§ 20 Absatz 1
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Der Lenker eines Kraftfahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Strassenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Strassen, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, dass er andere Strassenbenützer oder an der Strasse gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass er den übrigen Verkehr behindert.
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weiters trifft für dich der § 17 Absatz ein zu, der wieder für dich spricht.
§ 17 Absatz 1
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Das Vorbeifahren ist nur gestattet, wenn dadurch andere Strassenbenützer, insbesondere entgegenkommende, weder gefährdet noch behindert werden. Für die Anzeige des Vorbeifahrens, die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes und das Vorbeifahren an Schienenfahrzeugen gelten die beim Überholen zu beachteten Vorschriften (§15). An einem entsprechend eingeordneteten Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht nach links einzubiegen anzeigt (§13 Abs. 2), ist rechts vorbeizufahren.
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Wohl gemerkt wird hier das Vorbeifahren an einer stehenden Kolonne bzw. an stehenden Fahrzeugen gesprochen. Hier wird nur von einem ausreichenden Seitenabstand geschrieben und nicht, wie gross dieser sein muss!
In diesem Fall würde das Gericht entscheiden, ob der Seitenabstand ausreichend gewesen wäre.
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Nun zu der Frau und dem ominösen Winken. Hier trifft eindeutig der § 19 zu, der wiederum für dich zutrifft, da du ja ein Vorrangberechtigter warst und sie die Tafel Vorang geben hatte
§ 19 Absatz 8
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Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen erkennbar zu machen ist (Dies trifft auf dem zu, der gewinkt hat). Das zum Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltstellen, aus welchem Grunde immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang. Der Wartepflichtige (indem die Frau) darf nicht annehmen, dass ein Vorrangberechtigter (indem du als vorbeifahrender) auf seinen Vorrang verzichten werde und er darf insbesondere auch nicht annehmen, das bei Vorrangverzicht eines Vorrangberechtigten ein anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten werde, es sei denn, dem Wartepflichtigen ist der Vorrangverzicht von Vorrangberechtigten zweifelsfrei erkennbar.
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Also ich würde sagen, dass es für dich sehr gut aussieht und du auf jeden Fall oben angeführten Rechtsanwalt aufsuchen solltest.
Weiters bist du ein benachteiligter Verkehrsteilnehmer, dem besondere Aufmerksamkeit gilt und dies im Falle der Frau ja nicht der Fall war.
Es kommt eine schwere Körperverletzung hinzu, da du sicherlich mind. mehr als 2 Wochen im Krankenstand sein wirst.
Wichtig für dich!
Jetzt alle ärztlichen Untersuchungen etc… bestätigen lassen, Krankenstand bestätigen lassen, etc…
Rest sagt dir der Rechtsanwalt.
lg und gute Besserung
Strettfighter
PS: Ich hatte 2 x schon solche Fälle und bin immer sehr gut ausgestiegen. Wenn du es nicht blöd anstellst, dann sieht es sicherlich für dich gut aus!
auch wenn sie „rausgeblinkt“ wurde entbindet sie das nicht von der verpflichtung sich zu überzeugen, dass das einfahren in die kreuzung ohne gefährdung anderer verkehrsteilnhemer möglich is. hatte mal einen ähnlichen unfall bei einem grenzübergang. mein unfallgegener wurde damals von einem zollwachebeamten rausgewunken und is ma voll reingekracht. 100 % verschulden seinerseits und der zöllner hat beinah a teilschuld dawischt. also nimm da an guten anwalt. alles gute.
lg franz
…40 km/h gefahren. Das muss dir sowieso erst mal wer beweisen. Es wird sicherlich zu einem Gerichtsverfahren kommen und dann gibt halt an, dass du nicht mehr weiss, wie hoch die Geschwindigkeit war.
Bzw. wird dich der Rechtsanwalt darauf aufmerksam machen.
Leicht wird es nicht, dass ist sicher aber das war es bei mir auch nicht.
Bei meinem letzten Unfall hätte ich 100% Schuld bekommen und wurde schuldlos gesprochen. Lese dich in der StVO ein und mache dich schlau.
Danke für deinen auführlichen Beistand. Wegen den Rechtsschutz, ich habe leider keinen. Meine Mutter hat einen für das gesammte Haus, muss mich mal erkundigen ob man da was machen kann.? (Wohn noch zu hause, oder wieder…)
MfG
Martin
…du im Rechtsschutz deiner Mutter mitversichert. Informiere dich mal!