wenn das Schule macht …
Zitat aus ORF (www.orf.at) vom 2.2.2007:
„Gericht: BZÖler müssen sich „Idioten“ nennen lassen
Weitere Niederlage für das BZÖ und seinen Obmann Peter Westenthaler: Wie heute Recherchen der APA ergaben, müssen sich die orange Nationalratsabgeordneten laut einem rechtskräftigen Urteil „Idioten“ nennen lassen.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat in nicht öffentlicher Sitzung unter der Geschäftszahl 17 Bs 11/07b eine Entscheidung des Wiener Landesgerichts für Strafsachen bestätigt, das ein von Westenthaler angestrengtes Verfahren gegen den Vorarlberger Schriftsteller Michael Köhlmeier mangels Vorliegen einer strafbaren Handlung eingestellt hatte.
„Auch Idioten müssen vertreten sein“
Köhlmeier war nach der Nationalratswahl neben anderen Künstlern und Kulturschaffenden von der Tageszeitung „Die Presse“ um einen Kommentar zum Wahlergebnis gebeten worden. Köhlmeier stellte unter anderem fest: „Am meisten wundert mich, dass das BZÖ wieder ins Parlament kommt. Aber offensichtlich müssen die Idioten auch irgendwie vertreten sein.“
Davon fühlte sich Westenthaler gleichermaßen angesprochen wie verunglimpft. Er reichte gegen den Autor eine Privatklage wegen Beschimpfung ein, da Köhlmeier ihm als BZÖ-Spitzenkandidat vorgeworfen habe, ein Idiot zu sein.
„Zulässige Kritik ohne Wertungsexzess“
Die Klage wurde von der ersten Instanz nicht weiter behandelt, da diese die inkriminierten Äußerungen in jedem Fall als vom Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst sah und als zulässige Kritik ohne Wertungsexzess interpretierte.
Westenthalers Beschwere gab nun das OLG keine Folge. Dem durchschnittlichen Leser der „Presse“ sei die „rigorose Asyl- und Einwanderungspolitik“ des BZÖ ebenso bekannt „wie die Neigung des Spitzenkandidaten dieser Partei, den politischen Gegner des Öfteren verbal heftig zu kritisieren“, ist in der OLG-Entscheidung wörtlich nachzulesen.
Umso mehr müsse sich Westenthaler Köhlmeiers Kritik gefallen lassen, zumal dieser den BZÖ-Obmann „nicht namentlich angeführt, sondern lediglich als Teil des angesprochenen Kollektivs der BZÖ-Politiker“ angesprochen habe.
Auch „blau-orange Pack“ möglich
Das BZÖ muss sich auch die Bezeichnung „blau-orange Pack“ gefallen lassen. Westenthaler ist heute im Wiener Straflandesgericht mit einer Klage gegen den Kabarettisten Werner Schneyder abgeblitzt, der nach der Nationalratswahl von einer Tageszeitung zu seinen Regierungswünschen gefragt worden war.
Schneyders Antwort („Ich will nur dieses blau-orange Pack nicht!“) hatte Westenthaler veranlasst, gegen diesen eine Privatklage wegen Beleidigung und übler Nachrede einzureichen.“ (Zitatende)
Ernsthaft: Die Conclusio „… müssen sich die orange Nationalratsabgeordneten laut einem rechtskräftigen Urteil „Idioten“ nennen lassen“ des ORF aus der Zurücklegung der Klage halte ich für bedenklich und SO nicht haltbar.
WENIGER ernsthaft: Wenn das Urteil sozusagen Schule macht und womöglich auch andere Gerichte andere Parteien derart „im Regen stehen lassen“ dann könnte es dazu kommen das wir kleinen Würstchen (=das Stimmvieh) bald einmal die Politiker das heißen dürfen wofür sie uns halten…
Wer sagt da noch, „ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit unserer Justiz“?
meint der Agimac
dem schon klar ist dass Recht
NICHT Gerechtigkeit bedeutet
PS: Was das Ganze mit „Motorrad-tratsch“ zu tun hat?
Nun, unter „Probleme Rechtliches“ gefällt es mir nicht weil ich damit kein Problem habe ;-). Ausserdem könnte ich sofort dazu eine Umfrage starten ob man einem gerichtlich anerkannten Idioten den Erwerb bzw. das Führen einer „A“-Lenkerberechtigung erlauben sollte. Ihr seht, es ergeben sich weitere MR-rechtliche Fragen …
Nicht Westentaler oder seine Parteifreunde wurden Idioten genannt, sondern die Wähler, welche es ermöglicht haben, dass diese „Partei“ wieder im NR sitzt.
Somit ist für mich klar, dass der Beklagte niemanden der BZÖ beschimpft hat. Er hat lediglich die Gruppe Personen, welche BZÖ gewählt haben, als Idioten beschimpft. Somit müsste auch aus dieser Richtung eine Klage kommen, die zu einer Verurteilung führen könnte.
mfg wogi
im weniger unernsten Kommentar von mir dazu meine ich ja auch, diese Aussage die der ORF daraus ziehen zu können glaubt & gleich mit einer Schlagzeile so plakativ trifft, kann man daraus so nicht treffen, weil eben wie Du sagst, das Gericht das eigentlich anders gesehen hat.
Aber ätzen wird man ja wohl noch dürfen, nicht?
(I mein, i bin kein Guter was Wortspiele und -verdrehungen betrifft, das geb ich eh zu. Aber das habe ich gelernt von den Medien UND den Damen & Herren Politikern …)
LiGrü & alles Gute!
Agimac
der freien Meinungsäußerung begrüße ich diesen Bescheid.
Davon gebrauch zu machen ist eine andere Sache.
Jedoch bin ich froh in einem Land zuleben, indem man nicht um seine Gesundheit fürchten muß, wenn man
NICHT Fahnewinkend
an der Straße steht wenn die Volksvertreter durchs Land fahren