Hallo!
Heut mal ein Post zum Thema „Globalisierung des kleinen Mannes“
Hat von Euch schon mal jemand drüber nachgedacht, sein Auto oder Motorrad im günstigeren (EU) Ausland zu kaufen (Billiger und keine Nova) und dann auch gleich dort anzumelden?
Das wäre ja theoretisch über ein „Postkastl“ möglich.
Wär ja auch eine geile Aktion, um unseren Abzockern die Tour zu vermiesen.
Und ob bei meinem Auto oder Motorradl irgendein Ostblockkennzeichen oben ist kann mir eigentlich Egal sein, wenn ich beispielsweise nur mehr die Hälfte zahle.
Was sagt der User Motorradrecht dazu?
LG
Haudi
postkastl wird nicht reichen. ausser du bezeichnest dieses als deinen ordentlichen wohnsitz und kannst beweisen, dass du es mindestens 6 monate bewohnst.
ret
Würd aber glaub ich gehn wennst wen in dem betroffenen Land kennst, mit fixen Wohnsitz… Wenn der oder diejenige dann einverstanden ist, sollte es ja möglich sein das auf die Person im Ausland anzumelden.
Legale Gesetzeslücke?
ob der Hauptwohnsitz ein Fake ist oder nicht???
Ich hab zwei Kollegen die in D geeldet sind und dort Fahrzeuge gemeldet haben. Die Adressen wurden von beiden NIE bewohnt, Strafzettelk werden nach Ö nachgeschickt.
LG M
das beweisen können, dann sollt ich das auch können ![]()
kann man umgehen - schau dir mal die größeren firmen an.
wohl nicht, somit kann schon jeder nachvollziehen wo dein „Lebensmittelpunkt“ ist.
Nicht zu vergessen der Neid von Nachbarn, Freunden usw. die auf das ausl.Kennzeichen hinweisen. Somit ein Zollvergehen - strafbar.
so oder so ähnlich stellt sich der klana haudiwaudi die große welt vor gg
auch einige kollegen die permanent zu schnell fahren, falsch parken und der meinung sind, dass die kirschen vom nachbars garten am besten schmecken. das beste daran ist, sie wurden noch nie bestraft.
fazit: wo kein kläger ist auch kein richter
lg ret
wegen verischerungs- wettbewerbsverzerrung - klappt ja sonst auch bei jedem sch***![]()
aber wennst es machst sicher auch net der letzte dem dann die finanz irgendwann draufkommt und das wird teuer und unangenehm. beispiele dafür gibt es gerade seit dem eu-beitritt genügend
die großen firmen (konzerne mog i net schreiben) können’s sich richten wie sie wollen - billige schepfer und ka umweltschutz in hungerund schwellenländern, leut rausschmeissen und (billgies glump) teuer bei uns verkaufen.
aber bei den kleinen hansln verklagma alles, was net kuscht.
naja, dann heißst brav weiterzahlen, und so oft wie möglich die kommunisten wählen gehn.
lg
dasgefällt mir.
in deutschland geht das aber nur wennst von vorne geblitzt wird, deshalb werden österreichische radarstrafen in deuschland net anerkannt (weiß aber net obs noch immer so ist)
ist verboten notxt
Nein, denn als Inländer darfst du in Österreich kein ausländisches Fahrzeug lenken.
…über Deutschland dürfte funktionieren:
zB:
[url=http://www.gewerbefinanzierung.at/Easy-Leasing/easy_leasing.html]http://www.gewerbefinanzierung.at/Easy-Leasing/easy_leasing.html[/url]
lg Jürgen
Hi,
als quasi „Mann vom Fach“ einige Fakten dazu:
Deinen (steuerlichen) Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt bekommst Du so leicht aus Ö nicht weg. Solltest Du keinen Wohnsitz haben (also kein Haus, keine Wohnung - weder gemietet noch Eigentum, aber auch kein Zimmer, das Dir jederzeit zur Verfügung steht) ist immer noch der gewöhnliche Aufenthalt zu prüfen. Dieser ist in Ö, wenn Du mehr als 183 Tage im Jahr hier bist - also bist Du wohl „steuerlicher“ Inländer.
Nach österreichischem KFG (Kraftfahrgesetz) mußt Du als Inländer ein KfZ spätestens nach 2 Monaten in Österreich zulassen, wenn Du damit im Inland fährst. Solltest Du das nicht tun, begehst Du eine Verwaltungsübertretung - so weit so gut - das löst noch keine steuerlichen Konsequenzen aus.
Allerdings gibt es im NoVAG einen sogenannten Ersatztatbestand, der die NOVA-Pflicht auch dann vorschreibt, wenn jemand ein KfZ im Inland benützt, das zwar im Ausland zugelassen ist, aber im Inland nach KFG zuzulassen wäre. Der Steuer kommt man also nicht aus - je nach Höhe der hinterzogenen NOVA kann das auch schon eine gerichtliche Zuständigkeit im Finanzstrafverfahren geben und das ist dann unangenehm…
Zum Thema Eigenimport und Umsatzsteuer (das dann direkt dran hängt, wenn Du entdeckt wirst) brauch’ ich mich wohl nicht auszulassen - dazu steht schon genug im Forum.
Die Gretchenfrage ist allerdings: Wie kommt die Behörde überhaupt drauf. Die Antwort darauf ist ebenso banal wie erschreckend: Durch Denunziation vulgo neidische Nachbarn.
De facto wurde der oben angeführte Ersatztatbestand im NoVAG erst geschaffen, nachdem die Finanz durch ebendiese Nachbarn in Tirol und Salzburg mitbekommen hat, daß etliche mit deutschen Taferln in der Gegend herumfahren.
Abgesehen davon würde ich nicht darauf wetten, daß ein Mitglied der Rennleitung nicht mal stutzig wird, wenn es mitten in Ö einen perfekt deutsch sprechenden mit österr. Führerschein auf einer Maschine mit - sagen wir - litauischem Kennzeichen aufhält. Und dann hätte auch dieses Organ uU was zu melden…
Wird also nix werden!
lG,
Altoid
du musst im jeweiligen land gemeldet sein oder einen firmenstützpunkt etc haben, dann geht das schon. kannst dich ja bei bekannten als nebenwohnsitz melden und es ausprobieren. super wär rumänien oder so, da kannst bei uns fahren wie du willst weil die keine strafzettel usw dorthin schicken;)
mein deutsches moped auf einen freund in deutschland umgemeldet.
so gesehen war ich mit einem leihfahrzeug unterwegs. es gehört mir zwar nicht, aber ich darf damit fahren. ob das so legal ist, ist mir wurscht.
meine versicherungstante hat mir erklärt, ich müsste nach spätestens 1 jahr ummelden… wie jetzt? 2 monate oder 12?
auf meinem firmenauto.
bisherige bilanz:
2x radar = gratis weil kein abkommen mit rumänien
1x laserpistole mit darauffolgender anhaltung = 35 euro )dank großzügigem exekutivorgan, welcher die tatsächlich gemessene gewchwindigkeit für die strafbemessung um einiges reduziert hat.
das ich ein autobahnpickerl am wagen habe wird ihn gnädig gestimmt haben ;-))
lg,
hubert