Versichern Anmelden - Ausland?

österreich erlaubt von vorne zu blitzen und wird auch gemacht. vorzüglich dort, wo man mehr deutsche erwischen kann (tauernautobahn, inntal).
lg,
huber

bin österreicher und fahre ein fahrzeug mit rumänischem kennzeichen. anhaltung durch die polizei, keine beanstandung wegen der nationalität, aber wegen der gewchwindigkeit.
lg,
hubert

nur deswegen so billig, weil die deckungssumme so gering ist.
wenn du mit einem wagen aus dem osten nach westeuropa fährst, dann brauchst du eine zusatzversicherung (an der grenze vorzuweisen), damit du ins schöne westeuropa gelassen wirst.

lg,
hubert

Siehe auch zB [url=http://www.wkw.at/docextern/abtvepol/vpa/merkbl/Verwendung%20KFZ%20mit%20ausl%C3%A4ndischem%20Kennzeichen.pdf]http://www.wkw.at/docextern/abtvepol/vpa/merkbl/Verwendung%20KFZ%20mit%20ausländischem%20Kennzeichen.pdf[/url]

Dann hattest du Glück bzw. interessiert es die Polizei vermutlich nicht so, aber illegal ist es trotzdem. :wink:

ist so gut;)
ein freund von mir hat auch ein rumänisches kz und fährt schon absichtlich zum spaß ins radar…

ich zb. hab ein deutsches motorrad und deutsches auto und auch alles in deutschland angemeldet dadurch keine nova, kein umtypisieren,nicht jedes jahr pickerl machen sondern alle zwei jahre tüv. preis beispiel meine 2007er CBR1000RR Repsol kostet hier 16900€ ich hab sie in Passau für 14000€ gekauft finde das lohnt sich. muß dazu sagen das ich meinen hauptwohnsitz in deutschland gemeldet hab hier ist also mein nebenwohnsitz hab dadurch aber keine Nachteile

illegal ist es nicht, da ich das fahrzeug weniger als 1 monat im jahr in österreich verwende.
gut, nachgerechnet habe ich es nicht, vielleicht bin ich mit dem fahrzeug auch 40 oder 50 tage in österreich.
kleinlich ist die regelung ja sowieso. ein fahrzeug welches 330 tage im ausland verwendet wird, muss wegen der verwendung von 34 tagen innerhalb österreichs, auch in österreich zugelassen werden.
woher nimmt der österreichische staat das recht, dass ein fahrzeug welches zu über 90% im ausland verwendet wird, in österreich zugelassen werden muss?
ist doch eine seltsame regelung, oder?

lg,
hubert

davor bewahrt mich einerseits meine gute erziehung, andererseits finde ich das es lustigere sachen gibt, als absichtlich ins radar zu fahren.
ist eventuell eine frage des alters oder des niveaus.

nix für ungut.

lg,
hubert

Wenn du damit haupsächlich im Ausland unterwegs bist, ist es sowieso wieder eine andere Sache. Bist du denn überhaupt länger als einem Monat am Stück in Österreich?

Die Regelung ziehlt eher auf die Leute ab die NOVA und Steuern sparen wollen und dauerhaft in Österreich damit in Österreich herum fahren.

auf das jahr, oder für mehr als 4 wochen durchgehend bezieht.
ich bin rund 300 tage im jahr in rumänien und komme mit dem wagen nur ab und zu für urlaub, verlängerte wochenenden oder eben zum raport in die zentrale nach österreich.

lg,
hubert

In dem von mir verlinkten PDF steht dass die Zeit mit jedem Auslandsaufenthalt neu beginnt.

Zitat:
„Durch regelmäßige Fahrten ins Ausland beginnt die Einmonatsfrist immer wieder neu zu
laufen. Wer also häufig im Ausland zu tun hat, kann auf diese Weise trotz Hauptwohnsitz im
Inland legal ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug lenken. Voraussetzung ist aber in jedem
Fall, dass das ausländische Kfz nie länger als einen Monat im Inland verbleibt.“

der freund (dem des moped gehoert) in deutschland bleibt, musst gar nix ummelden :wink:
innerhalb europas kann ich mein fahrzeug so lang ich will jedem borgen, der mir sympatisch ist lach

dann bin ich sicher auf der legalen seite.
eine mehr als 30 tägige diskussion mit chefe und vorstand steh’ ich nicht durch.
und 30 tage urlaub (in einem stück) gestehen mir die beiden vorhin genannten auch nie zu.
:wink:

also kein konflikt mit dem gesetz zu erkennen.

lg,
hubert

…das deutsche Kennzeichen gg

Brauchst in Deutschland ned nu an Untermieter? :wink:

lg Jürgen

Gedanken.
bzw. Gestern in der Zeitung gelesen .
Polizei nahm Bauern Tschechischen Führerschein ab musste Ihm wieder Zurückgeben da das nur die BH Darf und diese ein Ermittlungsverfahren einleiten muß, Diesereiner hat den österr. Füherschein aus Krankheitgründen schon abgegeben. Aber ich werde es weiter vervolgen. Denn das gleiche gibts dann ja wohl bei geschwindigkeitsübertretungen .
Das mit der Ausländischen Nr-Tafel ist auch super vorallen der Länder Tschechei usw.
Strafen günstig wenn überhaupt verfolgt .

LG

vernutlich des alters :wink:

also erst mal muss ich sagen, der vorteil an einem ausländischen kennzeichen sind sicherlich mal die strafen (zb für Deutsche werden Strafen erst über 70€ überhaupt mal bearbeitet - soweit ich weiß)

aber andererseits: ich hab eh schon mal in einem beitrag gefragt, wie das mit der typisierung eines motorrads funktioniert, und jetzt hab ichs gschafft, geht echt voll easy!

also,
1) hab einfach dem Generalimporteur geschrieben, ihm die dt. Zulassung geschickt und 4 Tage später einen österr. Typenschein per Nachnahme (100€) zurück bekommen!
2) Finanzamt: Hab den Kaufvertrag mit meinem Verkäufer ein bissl heruntergesetzt, einfach ein paar Tausender weniger, aber das volle natürlich bezahlt. Der beim Finanzamt hat ein bissl gschaut, hat aber dann gsagt, geht sich noch aus, ist nicht zuuuuuu günstig!
3) Pickerl
4) anmelden - fertig!!

also, hab das jetzt gemacht und kam trotzdem noch um 3.000 bis 4.000 Euro billiger!! kanns nur empfehlen!

mfg

schnapp mir a postkastl und schreib
„haudiwaudi insurance - praha“ drauf :wink:

is eine firma in tschechien aufzumachen und das motorrad als firmenfahrzeug anzumelden: das tschechische kennzeichen is sehr klein, da erkennt da freund und helfer ned amal bei an 50er die nummer… und die kosten für die versicherung etc. sind auch sehr gering… (war zumindest vor einem jahr noch so)

mfg peter

Ich weiss ich weiss… altes Thema…
aber warum extra ein neues eröffnen?..
egal…

Wie ist das eigentlich, wenn man den Hauptwohnsitz in Österreich hat aber die meiste Zeit in Deutschland… man sich ein Motorrad in DTL kauft, darf man das dann auch in DTL anmelden und versichern lassen?
Gilt hier auch diese 6 Monats-Regel, die man mindestens in Deutschland gelebt haben muss…?