Versicherung die hundertvierundfünfzigste

Ja das hast du bereits geschrieben, aber dazu braucht es Vertragsbedingungen. :wink:

Grundsätzlich steht in den Vertragsbedingungen und im VersVG ja, dass eine Kaskoversicherung ein Jahr gilt und sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht für kürzerem Zeitraum abgeschlossen wurde.

Und dann gibt’s Kündigungsgründe. Aber „abmelden“ ist kein Kündigungsgrund, verkaufen schon, aber verkaufen ist kein „Risikowegfall“, den der wiederum bedingt wirkliches wegfallen durch zb. komplette Zerstörung oder unauflösbarem Diebstahl.

So jetzt hab ich in meinen schlauen Büchern nachgesehen.

Stimmt schon, also beides. Zu meiner Zeit stand das im VersVG § 68 Abs 5, dass dem Versicherer bei Wegfall des versicherten Interesses die Prämie für die gesamte laufende Periode zusteht.

Dazu auch ein Auszug aus einem OGH Urteil:
Das Argument des Rekurses des Beklagten, demzufolge im Hinblick auf die Totalschadensabrechnung nach Art. 11 B Abs. 6 F eine weitere Ersatzleistung nicht mehr zu erwarten gewesen wäre, trifft lediglich für das Versicherungsjahr zu, in dem der Schadensfall eingetreten ist. Ungeachtet dieses Umstandes war jedoch nach § 68 Abs. 5 VersVG für diese Periode die volle Prämie zu zahlen.

Aber im aktuellen VersVG ist der Abs 5 gestrichen. Somit ist das heute vermutlich nicht mehr so.

du ungläubiger thomas

Zwei, es sind zwei Tage. :wink:

Ja, habt ihr. Nur ned in der Form wie ich es braucht hätte.
Bemühts euch mehr. Ich erklär ja auch jeden Schaß auf hundert verschiedene Arten, damit des passende dabei is. :stuck_out_tongue:

und zwei tage sind auch mehrzahl daher ist die ausdrucksweise „seit tagen“ durchaus zulässig

überdies überlasse ich es dir mir zu glauben oder etwas nachzulesen bei dem ich dir den input gegeben habe, ich such mir nicht alles raus, beweise nicht alles was ich sage etc. bin ja nicht paranoid oder der pilli besser gesagt der Bahoehla wie der klaus huber sich aktuell gerade nennt

Mir geht’s weniger ums bewiesen bekommen.
Aber wenn sich Gesetze ändern und ich den alten Stand kenne, bzw. extra so gelernt und erfahren hab, und extra danach frage, dann wäre es toll wenn mir des wer beantwortet so dass es logisch und schlüssig ist, warum mein korrektes Wissen nicht mehr korrekt ist.

Was anderes is natürlich wenn ohne Basiswissen einfach irgendwas angenommen wird oder einfach nur die Frage im Raum steht. Dann gibt’s glaubwürdige Beantworter und unglaubwürdige. :wink:

Du gehörst eh zu den ersteren.

So…weggeschickt ist die E-Mail,…jetzt heißts abwarten :slight_smile:

Langer Text…deswegen /Code

[code]Sehr geehrte Damen und Herren,

am 28. Juli 2014 wurde meine Motorradversicherung- wie immer zu meiner vollsten Zufriedenheit - von durchblicker.at abgeschlossen und an die xxxxxxxxxxx vermittelt.

Am 21. Dezember 2014 wurde mein Motorrad aus der Tiefgarage gestohlen. Folglich wurde auch die Anzeige bei der Polizeistelle aufgenommen und Kontakt mit dem Durchblicker Service zwecks der weiteren vorgehensweise hergestellt.

Die xxxxxxx Versicherung ist mit der Auszahlung der Entschädigung auch rasch nachgekommen.

Was allerdings nicht funktioniert hat, war die Tatsache dass die Versicherung noch bis März 2015 weiterlief und die Versicherungsprämien weiterhin eingezogen wurden -
Ich empfand diese Zeitspanne für die Prämienrückverrechnung und den Vertragsabbruch als „legitim“ und wartete ab.

Für mich war es nicht klar dass ich das KFZ auch selbstständig abmelden musste, da die Diebstahlsanzeige sowohl an die OÖ-Versicherung als auch an Durchblicker.at gesendet wurde.
Das Motorrad wurde dann von mir mitte März 2014 bei einer Zulassungsstelle abgemeldet.

Als mir lediglich die restliche Prämie für den Monat März gutgeschrieben wurde, schickte ich eine E-Mail an die xxxxxx Versicherung um zu hinterfragen wieso denn nur die restlichen Tage des Monat März überwiesen worden sind und nicht die bereits eingezogenen Prämien für teilw. Dez 2014, Januar 2015 und Februar 2015.

Als Antwort bekam ich folgenden Brief:

„Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx !
Laut den gesetzlichen Bestimmungen kann der Vertrag erst mit Abmeldebdatum und nicht mit dem Tag des Diebstahls storniert werden.
Bitte um Verständnis.“

Es ist mir nicht klar, ob das Vorgehen der xxxxxxxxxxx Versicherung AG so rechtens ist, kundenfreundlich ist es dafür ganz sicher nicht.

Ich bitte um Unterstützung bei der Klärung ob. genannter Versicherungsunklarheiten bzw Empfehlung für eine weitere Vorgehensweise

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxxxxxxx

Mobil: xxxxxxxxxxxx
Adresse: xxxxxxxxxxxxxx
PLZ: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Ehem. amtl. KZ: xxxxxxxxxxxx

Schadennummer Durchblicker: xxxxxxxxxxxxxx
Schadennummer Versicherung: xxxxxxxxxxxxxxxx
Durchblicker- Vertrag: xxxxxxxxxxxxxx
Polizze Oberösterreichische Versicherung AG: xxxxxxxxxxxxxx
[/code]

Sollte passen…

Warum das so ist kann ich dir erklären:
Wenn dein gestohlenes Fahrzeug nach der Diebstahlanzeige einen Unfall verursacht, bist froh wenn es noch versichert ist. :wink:

Wenn du es selber abmeldest und die Versicherung kündigst, ist das ganz allein dein Risiko. Und genau aus dem Grund darf die Versicherung nicht einfach einen bestehenden Vertrag kündigen ohne deine Unterschrift auf dem ausdrücklichem Wunsch zu haben.

Ich wünsch dir viel Glück, aber versuch auch die andere Seite zu verstehen. Wie voll wird wohl das Forum sein, wenn dein Fahrzeug zwei Tage nach der Anzeige an Personenschaden mit mehrere Mio. verursacht. Hoffst dann auch, dass die Versicherung rechtzeitig abrechnet. :wink:

Antwort von Durchblicker:

"Lieber Herr X,

danke für Ihren Hinweis!

Wir sind auch der Meinung, dass die OÖV sich hier nicht in Ordnung verhält und haben die OÖV aufgefordert die zu viel einbehaltenen Zahlungen an Sie zurückzuzahlen.

Sollte sich die OÖV weigern, werden wir Sie schadlos halten! Ich bitte Sie um ein paar Tage Geduld, dann sollte das geklärt sein! Bitte entschuldigen Sie das Ärgernis!

Freundliche Grüße,
xxx

P.S. generell hätte die Abmeldung des KFZ bereits durch die Polizei bei Aufnahme der Diebstahlsanzeige erfolgen sollen, dort wurde es scheinbar vergessen, daher ist das Problem überhaupt erst entstanden… "

Absoluter TOP Service…

Bin mir aber sicher…dass ich demnächst - wenn nicht jetzt schon - bei sämtlichen Versicherungen auf der Blacklist stehe…

¯_(ツ)_/¯

jetzt schreibst aber an ordentlichen Blödsinn!!!
Wenn mir ein abgemeldetes Fahrzeug gestohlen wird, ich dies zur Anzeige bringe und danach ein Unfall mit diesem Fahrzeug passiert, was kann ich dann dafür???

Nichts, aber der von dir geschilderte Fall ist ja nicht Thema hier.

Und wenn mir ein angemeldetes Fahrzeug gestohlen wird, dies nach der Meldung in einen Unfall verwickelt wurde kann mir die Versicherung auch nichts, Unbefugt bleibt unbefugt,

Deine Versicherung tut dir ohnehin nie was.
Von was schreibst du eigentlich?

Na z.B.
Warum soll er froh sein das sein Fahrzeug versichert ist? Ist zwar ein tragischer Fall der aber für den eigentlichen Besitzer des Fahrzeugs irrelevant.

Wenn das Fahrzeug 2 Tage nach der Anzeige einen Schaden verursacht, ist es ebenso tragisch, und trotzdem kann der eigentliche Fahrzeugbesitzer nix dafür da ihm das Fahrzeug gestohlen wurde. Der Unfallverursacher wird dafür haftbar gemacht werden,

Der Unfallverursacher haftet per Gesetz für die Schäden, das ist richtig.
Aber es gibt nu wesentlich mehr Gesetze. Zb. wird der Unfall immer nach dem Recht vom Land abgewickelt, in dem der Unfall passiert und ned jeder Dieb bleibt im Fahrzeug sitzen und ruft die Polizei.
Und da kanns durchaus Szenarien geben, wo auf amoi ka Unfallverursacher mehr aufzufinden is und die Forderung direkt an den Fahrzughalter geht.
Da deine Haftpflichtversicherung ja nicht nur Unfallschäden ersetzt sondern auch ungerechtfertigte Forderungen abwehrt, ist sie in dem Fall zur Leistung verpflichtet, nämlich um die ungerechtfertigte Forderung abzuwehren.

Kein Richter auf der Welt wird dich deswegen verurteilen, aber bei Gericht hockt man trotzdem und des alleine is scho zach mit allem davor und dem drumherum. Zuerst muss man ja mal beweisen, dass des Fahrzeug wirklich gestohlen wurde - hier is man plötzlich ich der Beweislast, was vorher keinen kratzte. Behaupten kann man ja viel. Und zusätzlich gibts durchaus auch die Gesetze, dass im Falle eines gestohlenen Fahrzeuges und an Unfall die Versicherung den Schaden übernehmen muss und sich vom Dieb zurückholen kann. Muss halt a reicher Dieb sein, wenns um Millionen geht. Überleg mal wer die nächste Adresse is, wenn des Fahrzeug unversichert is. :wink:

In Österreich is da halt vieles geregelt und recht klar. Der Fahrzeughalter ist schadensfrei zu halten, die Versicherung demnach genauso, der Dieb muss blechen, der geschädigte kann beim Versicherungsverband seine Forderung stellen, und alle sind glücklich.

Sobald der Unfall im Ausland passiert halten wir uns Augen und Ohren zu. :wink:

Für solche Szenarien hab ich/sollte jeder haben, eine private Rechtschutzversicherung, damit setzt sich im Falle des Falles mein/der Rechtsanwalt auseinander, würde mich nicht berühren, emotional natürlich schon, weil was kann/könnte ein Unschuldiger dafür das ein Idiot unterwegs ist

Klar kann man das haben, aber das is ganz ein anderes Thema und unter welchem Titel der RSVersicherung das fallen sollte, fällt mir grad a bissl schwer. Aber ned mein Problem.

Hallo,
kennt sich jemand von euch mit Risikolebensversicherungen aus? Habe hier eine gefunden, die laut Stiftung Warentest Platz 1 belegt. Ich kenne mich damit aber überhaupt nicht aus, deswegen bin ich über Meinungen und Tipps dankbar!

Was genau willst wissen?
Wennst stirbst zahlt sie an den Begünstigten, wennst Suizid begehst zahlen nicht alle.
Viel mehr is ned dahinter.

Aber ist es nicht so, dass man sich den Betrag irgendwann auszahlen lassen kann? Dann müsste es ja wie eine Art Geldanlage sein…?